:-) :‘( :-P

Vorsicht beim Gebrauch von Emojis: In einem Justiz-Fall wurde einem israelischen Paar eine Champagnerflasche, ein Eichhörnchen, eine Tänzerin und ein Smiley zum Verhängnis.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen
Lesezeit: 2 Min.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten folgende Emojis per Messaging-Dienst: eine Champagnerflasche, ein Eichhörnchen, eine Tänzerin und ein rotwangiger Smiley – alles klar, oder?

Mit dem Einzug der SMS in unser Leben dürfte sich bei vielen Menschen auch das Einfügen von Smileys und anderen "Gesichtsausdrücken" in Kurznachrichten eingeschlichen haben. Die Vielfalt haben die heutigen Emojis noch einmal erweitert. Längst hat die Sprachwissenschaft dieses Feld für sich entdeckt.

Der Sprachwissenschaftler Vyvyan Evans beispielsweise hat der neuen Kommunikationsform ein ganzes Buch gewidmet. Wie mein Kollege in der aktuellen TR-Buchrezension die Ergebnisse von Evans zusammenfasst, dienen die Emojis der Überlieferung nonverbaler Kommunikation ins Medium Text. Sie dienen als Ergänzung, sollen Mehrdeutigkeiten vermeiden und sind selbst keine eigene Sprache.

Ein israelisches Paar setzte in einem jüngsten Fall die oben genannten Emojis genauso ein – und manövrierten sich doch in eine 2.000 Dollar teure Strafe. Zusammen mit dem schriftlichen Bekunden ihres Interesses an der Wohnung, sah der Vermieter das als definitive Zusage. Doch die Israelis nahmen die Wohnung nicht. Der Vermieter klagte auf Schadensersatz und bekam recht.

Im richterlichen Urteil spielten die Emojis wenn nicht die Haupt- so doch eine betonende Rolle. Die Symbole vermittelten große Zuversicht, dass die Interessenten die Wohnung übernehmen werden, heißt es laut eines Berichts bei Engadget. Man könnte es für hinterhältig von den Interessenten halten, Interesse vorzugaukeln und das auch noch durch Emojis zu bekräftigen. Man kann aber auch die Einschätzung des Vermieters für vorschnell halten. Die Emojis hätten genauso gut Nachfragen zu den Hausregeln oder zur Umgebung sein können: Sind Nagetiere erlaubt? Wie stehen Sie zu ausschweifenden Parties? Ist eine Tanzschule in der Nähe?

Schwer festzumachen bleibt, was wirklich dahintersteckte: ein Paar, das sich bis zuletzt alle Möglichkeiten offen halten wollte (angesichts angespannter Wohnungsmärkte ist das nur allzu verständlich), oder ein Vermieter, der das bekundete Interesse an einer Wohnung als eine Zusage (die offenbar lediglich via Messenger erfolgte) interpretierte. Pech für die Interessenten, dass der Richter die Kommunikation zwischen Vermieter und Interessenten samt Emojis ebenso als eine Zusage ansah – und das Paar damit schlicht beim Wort nahm. Der Fall illustriert indes, mit welcher Art von Kommunikationsformen sich die Justiz heutzutage beschäftigen muss. Bleibt festzuhalten, dass eindeutige Sätze zwischen den Parteien, das Problem gar nicht erst hätten entstehen lassen.

(jle)