Zschäpe-Plädoyer begonnen - aber: NSU-Prozess vor Aufspaltung?

Grafik: TP

Mit den Schlussvorträgen der Angeklagtenanwälte beginnt vor dem OLG München die letzte Etappe - Zugleich beantragen Anklagebehörde und Verteidigung das Verfahren gegen den Eminger abzutrennen

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Im vierten Anlauf seit Anfang März begann der Neuverteidiger von Beate Zschäpe, Hermann Borchert, nun am Dienstag mit seinem Plädoyer. Es wird am Mittwoch fortgesetzt, gefolgt von den vier weiteren Anwälten der Hauptangeklagten, ehe die Vertreter der anderen Beschuldigten an der Reihe sind. Ob allerdings André Eminger darunter ist, muss seit gestern mit einem Fragezeichen versehen werden. Denn sowohl die Verteidigung von Ralf Wohlleben, als auch die Anklagebehörde Bundesanwaltschaft beantragten, das Verfahren gegen Eminger abzutrennen.

Das würde den Prozess spalten und zugleich verändern. Die Prozesspartei Wohlleben könnte es Eminger zum Beispiel gleichtun. Ist das das Szenario, wie dieses Verfahren doch noch zum Platzen gebracht werden könnte? Bemerkenswert ist vor allem das Agieren der Bundesanwaltschaft. Vor dem Hintergrund der manipulativen Rolle, die sie im gesamten NSU-Komplex seit über sechs Jahren spielt, ist es allerdings konsequent.

Borchert

Hermann Borchert ist einer der zwei Neuverteidiger Zschäpes nach deren Misstrauensvotum gegen ihre drei Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm im Juli 2014. Einen Tag danach habe er Beate Zschäpe kennengelernt, so Borchert und sie regelmäßig in der Justizvollzugsanstalt besucht. Im August 2015 habe sie ihn gebeten, die Verteidigung aktiv zu übernehmen und eine Stellungnahme ihrerseits vorzubereiten. Zweieinhalb Jahre habe sie vor Gericht geschwiegen, weil sie anwaltlich so beraten worden war. Mit dem Entschluss, ihr Schweigen zu brechen, sei die Verteidigungsstrategie über den Haufen geworfen worden. Er persönlich habe ihr zu diesem Verhalten geraten.

Das Gericht hatte 2015 Rechtsanwalt Mathias Grasel aus der Kanzlei Borcherts als vierten Pflichtverteidiger zugelassen, Borchert selber aber nicht. Er firmiert als Wahlverteidiger. Wer ihn bezahlt, ist unklar. Borchert und Grasel bereiteten Zschäpes Einlassung im Dezember 2015 vor, die Grasel verlas, aber von Borchert wesentlich formuliert worden war, wie er jetzt darlegte.

Sie beginnt mit dem Satz: "Ich wurde am 2. Januar 1975 als Beate Apel in Jena geboren" und endet so: "Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Opfern und Angehörigen der Opfer der von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Straftaten." Wenn aus der Wortwahl Hinweise auf exzentrische Züge seiner Mandantin gezogen würden, so Borchert an die Adresse des ehemaligen Gerichtssachverständigen gerichtet, sei das allein auf die literarischen Fähigkeiten des Rechtsanwaltes zurückzuführen.

Kein "System", sondern lediglich ein Name

Inhaltlich lässt sich sein Plädoyer, das bisher zu hören war, als erweiterte Wiedergabe von Zschäpes Einlassung 2015 zusammenfassen. Alle Morde und Bombenanschläge hätten Böhnhardt und Mundlos begangen. Zschäpe will sie nicht gewollt und unterstützt haben, die Geldbeschaffung durch Banküberfälle aber schon. "NSU" sei keine terroristische Vereinigung gewesen, kein "System", wie es die Bundesanwaltschaft bezeichne, sondern lediglich ein Name.

Doch wie schon in der Einlassung von 2015 bestätigte Borchert gleichzeitig nun auch in seinem Plädoyer wesentliche Punkte der Anklageschrift wie des Plädoyers der Bundesanwaltschaft (BAW). Beispielsweise soll Zschäpe nach deren Szenario die "Tarnkappe" des Trios gewesen sein. Borchert wies den Begriff nicht prinzipiell zurück, sondern akzeptierte ihn bezogen auf die Verschleierung der Identität der zwei Komplizen gegenüber Nachbarn. Er widersprach lediglich bezogen auf die Morde. Oder: Für die BAW war Zschäpe die "Kassenwartin" der drei. Borchert nimmt auch diese Zuschreibung zur Hälfte an, indem er einräumt, natürlich habe sie die Kasse verwaltet, wenn sie im Urlaub die Rechnungen bezahlte. Aber sie habe die zwei nicht im Griff gehabt, als sie am 4. November 2011 40 000 Euro an sich genommen hatten. Dieses Geld wurde im ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach gefunden.

Der Anwalt akzeptierte die Grunderzählung der Bundesanwaltschaft von der isolierten Dreierzelle NSU, widersprach aber beim Tatbeitrag Zschäpes, allerdings ohne überzeugende Argumente. Zum Vorwurf, sie sei im Jahre 2000 bei der Ausspähung einer Synagoge in Berlin dabei gewesen, - ein Vorwurf, der im übrigen nicht auf die Ermittlungen der BAW zurückging, sondern eines Nebenklageanwaltes und des Gerichtes - erklärte Borchert, ohne es zu begründen, eine Ausspähung erschließe sich nicht. Außerdem habe es nach dem Untertauchen 1998 keine antisemitische Aktion von Böhnhardt und Mundlos gegeben, geschweige denn von Zschäpe.

Borchert bezeichnete die Beweiswürdigung der Anklage als mangelhaft, selektiv, einseitig und spekulativ. Sämtliche Indizien lege sie so aus, dass sie in das gewünschte Bild passen. Die Indizien würden aber nicht beweisen, dass seine Mandantin der Stabilitätsfaktor für die Durchführung der Morde und Bombenanschläge gewesen sei. Die BAW könne nicht überzeugend darlegen, wann wo und wie der NSU gegründet worden sei.

Borchert konnte zwar an den zahlreichen Ermittlungsmängeln ansetzen, sein Plädoyer blieb bisher aber genauso schwach wie die Einlassung Zschäpes vor zweieinhalb Jahren. Damals hatte die Verteidigung im Vorfeld Zeichen an die Presse ausgesendet, die Angeklagte werde auspacken und auch über den Verfassungsschutz reden, was sie dann aber nicht tat. Davon war im Plädoyer bisher keine Rede.