Viel Lärm um Sami(r) A.

Flughafen Düsseldorf. Station der Asyl- und Abschiebungskontroverse um Samir A. Foto: Luis.prg / CC BY-SA 4.0

Oder: Das Elend des Rechtspositivismus. Bei den Auseinandersetzungen ging es am Wenigsten um die Rechte von Migranten. Ein Kommentar

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Die Debatte um die Migration bleibt in Deutschland auch nach dem Paukenschlag von Seehofer uneindeutig. Ihm war es wichtig, im Verein mit rechten Regierungen in Österreich und Italien, auch Deutschland in der Migrationsfrage näher an die Visagrand-Staaten heranzuführen.

Dabei geht es nicht darum, dass in Deutschland bisher eine Willkommenskultur für Migranten herrscht, sondern um ein freundliches Gesicht bei der Flüchtlingsabwehr. Dazu gehört auch ein rechtliches Prozedere für Migranten, die es erst einmal nach Deutschland geschafft haben, wenn sie nur die entsprechenden Netzwerke zur Unterstützung hatten. Zu diesen gut Vernetzen gehörte auch Samir A. (häufig auch "Sami A." ), der in den Medien immer wieder als Leibwächter Bin Ladens firmiert, obwohl das nicht bewiesen und schon gar nicht juristisch bestätigt ist.

Sicher scheint, dass der tunesische Staatsbürger Samir A. als Student 1997 nach Deutschland gekommen ist und seit Ende der 1990er Jahre mehrmals in Pakistan gewesen war. Während er behauptet, eine religiöse Ausbildung gemacht zu haben, werfen ihm andere vor, zum Sicherheitsdienst von al-Qaida gehört zu haben. Die deutschen Behörden werfen ihm islamistische Aktivitäten vor und lehnen einen Asylantrag ab.

Mehrere Anklageversuche in Deutschland wurden mangels Beweisen eingestellt. Derweil konnte der Mann, der in Deutschland als salafistischer Prediger aktiv war, durch seine gute Vernetzung eine Abschiebung nach Tunesien immer wieder verhindern. Als die Boulevardmedien seinen Fall bekannt machten, erklärten sowohl Seehofer als auch Merkel, dass sie hier aktiv werden wollten.

Daher war seine Abschiebung nur noch eine Frage der Zeit. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine günstige Gelegenheit gesucht und gefunden wurde, als es gerade mal keine Gerichtsentscheidung gab, die eine Abschiebung verhinderte. Daran entzündet sich nun die Kritik von Gerichten, Medien und auch der Politik.

Dabei könnte man realpolitisch bei den tunesischen Verantwortlichen auf eine Vereinbarung drängen, dass Samir A. nicht gefoltert wird. Durch die Aufmerksamkeit, die der Fall gefunden hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass er eine Vorzugsbehandlung bekommt, die Unbekannten versagt wird.

Wenn die Debatte um Samir A. etwas Positives hatte, dann ist es die verstärkte Aufmerksamkeit, die auch andere Abschiebungen der letzten Zeit bekommen haben. Dadurch konnte festgestellt werden, dass ein junger Afghane abgeschoben wurde, obwohl über seinen Asylantrag noch nicht beschieden wurde. Bei ihm ist die Forderung nach Rückführung völlig berechtigt.

Rechtsstaat versus Willkür?

Unter den Kritikern an der Abschiebung von Samir A. befinden sich auch Menschen, die eigentlich Anhänger eines strengen Grenzregimes sind, aber streng rechtstaatlich muss es sein. Dazu gehört Burkhardt Ewert von der Neuen Osnabrücker Zeitung, der im Deutschlandfunk kommentierte:

Beide Seiten brechen das Recht: der Staat, wenn er vorschnell abschiebt. Die Flüchtlingshelfer, wenn sie Abschiebungen um jeden Preis verhindern wollen. Keiner ist dabei besser oder schlechter als der andere. Beide gefährden gleichermaßen die Substanz und Akzeptanz von Rechtsstaat und Demokratie.

Burkhardt Ewert, Deutschlandfunk

Der Kommentator vertritt im Anschluss sogar Positionen, die man sonst nur aus AfD-Kreisen hört, wenn er auch den Herbst 2015, als Merkel die Grenzen nicht vor den Migranten geschlossen hat, als Willkür bezeichnet.

Dafür gibt es einen Namen: Willkür. Sie ist zutiefst bedenklich, undemokratisch und gefährlich. Denn ein demokratischer Rechtsstaat, der seine Gesetze nicht anwendet, schadet seinen Grundfesten und damit sich selbst. Schon die Öffnung der Grenze für die massenhafte Einreise ohne Kontrolle und Registrierung von Flüchtlingen im Herbst 2015 war so ein Fall.

In der Europolitik, fast ist es derzeit vergessen, wurden Abkommen ebenfalls früh gebeugt, um nicht zu sagen gebrochen - Maastricht etwa, das Drei-Prozent-Kriterium. Dann also die Abschiebungen, die seit Jahren bestenfalls halbherzig und eigentlich gar nicht durchgesetzt wurden, obwohl die Rechtslage sie eindeutig vorsieht.

Burkhardt Ewert, Deutschlandfunk

Dabei ist im Fall von Samir A. die Aufregung wirklich unnötig. Es handelt sich bei ihm nicht um einen Geflüchteten, dem in Deutschland seine Rechte voranhalten werden. Er reiste privilegiert als Student in Deutschland ein und war dann im islamistischen Milieu aktiv.

Die tunesische Justiz ermittelt gegen ihn. Daraufhin stellte er in Deutschland einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Seit mehr als 10 Jahren versuchte das BAMF, ihn an Tunesien auszuweisen. Nun wurde er überstellt und muss sich dem Verfahren stellen. Es ist wirklich schwer einzusehen, was daran so skandalös sein soll?