Rechtskräftig: US-Netzneutralität war legal

Die inzwischen aufgehobene Netzneutralität war legal. Das geht aus einem Beschluss der obersten Instanz hervor.

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Der US Supreme Court lehnt eine neuerliche Überprüfung der 2015 von der Regulierungsbehörde FCC beschlossenen Netzneutralität ab. Damit ist ein 2016 ergangenes Urteil des Bundesberufungsgerichts für Washington, DC, endgültig nicht mehr anfechtbar. Es hatte entschieden, dass die 2015 mit Demokraten-Mehrheit beschlossene Netzneutralität legal war.

Das ändert aber nichts daran, dass die Netzneutralität in den USA seit Juni wieder abgeschafft ist. Als Folge der US-Wahlen vom November 2016 gibt es in der FCC eine republikanische Mehrheit, die gegen die Netzneutralität ist und sie daher wieder abgeschafft hat. Ob diese Abschaffung zulässig war, soll in noch laufenden Gerichtsverfahren geklärt werden.

Grundsätzlich sollen US-Bundesbehörden ihre Regulierung nur dann ändern, wenn sich an der zugrunde liegenden Situation etwas geändert hat. Außerdem litt das Verfahren zur Abschaffung unter einer Lawine von Eingaben unter fremden Namen.

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Zwei frühere Anläufe der FCC, Netzneutralität einzuführen, waren noch als rechtswidrig aufgehoben worden – ein Bescheid an den ISP Comcast aus dem Jahr 2008 sowie eine Verordnung aus 2010. 2015 folgte die FCC dann den Vorgaben des Washingtoner Bundesberufungsgerichts und verordnete zum dritten Mal Netzneutralität. Dieses Mal war alles korrekt, wie nun feststeht.

Der Beschluss des Supreme Court ist offenbar mit 4 zu 3 Stimmen knapp ausgefallen. Drei konservative Richter hätten gerne vermieden, die Netzneutralität als legal festzustellen, weil das nun einen Präzedenzfall darstellt. Die drei Richter wollten den Fall daher annehmen, um ihn an das Bundesberufungsgericht zurückverweisen zu können, mit der Aufforderung, das Urteil aufzuheben und das Verfahren wegen Bedeutungslosigkeit einzustellen. Schließlich ist die Netzneutralität ja inzwischen wieder abgeschafft worden.

Der Supreme Court kann Fälle aber nur annehmen, wenn mindesten vier der neun Richter dafür stimmen. Zwei konservative Richter haben an den Beratungen nicht teilgenommen: Der jüngst berufene Richter Brett M. Kavanaugh war bereits am Bundesberufungsgericht in Washington mit dem Fall befasst und daher befangen. Der vorsitzende Richter John Roberts hat sich ebenfalls enthalten. US-Medien vermuten, dass er Aktien an Telekom-Unternehmen hält, die in dem Verfahren als Kläger auftreten.

Somit ist das Urteil des United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit im Verfahren US Telecom v. FCC and United States (Az. 15-1063) und sechs damit verbundener Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Das Urteil gilt zumindest im Hauptstadtbezirk District of Columbia als Präzedenzfall. Dessen Berufungsgericht ist für Verfahren gegen zahlreiche Bundesbehörden zuständig, weshalb es als zweitwichtigstes Gericht der USA gilt.

Ende August hat Kalifornien, der bevölkerungsreichste Staat der USA, die Netzneutralität per kalifornischem Gesetz wieder eingeführt. Vorlage war die nun als rechtskonform festgestellte Verordnung der FCC. Doch die republikanische Mehrheit der Regulierungsbehörde möchte das nicht hinnehmen. Daher hat die FCC Kalifornien verklagt.

Argumentationsgrundlage der FCC sind eigene Anordnungen im Zuge der Abschaffung der Netzneutralität auf Bundesebene. Die Behörde untersagte Staaten und Kommunen damals, eigene Vorschriften über Netzneutralität zu erlassen. Die Kontrahenten haben sich inzwischen darauf verständigt, dass Kalifornien die Netzneutralität nicht durchsetzen wird, solange das Gerichtsverfahren anhängig ist.

(ds)