Alle Jahre wieder: Spionage-Spielzeug und gefährliche Gadgets

Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur warnen vor smarten Spielzeugen, die nach Hause telefonieren, und explosiver Elektronik.

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Alle Jahre wieder: Spionage-Spielzeug und gefährliche Gadgets

Smart und bunt und manchmal mit unerlaubter Überwachungsfunktion: Uhren für Kids.

(Bild: Pixabay)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Zu Weihnachten liegt immer mehr Spielzeug unter dem Baum, das sich per Funk vernetzt und interaktive Funktionen hat. Nicht immer sind diese “Smart Toys” erlaubt, warnt die Bundesnetzagentur, die unter anderem die Aufgabe hat, illegale Funkanlagen zu überwachen. Zum Beispiel, wenn die Spielzeuge heimlich Bild- oder Tonaufnahmen machen und diese über das Internet weiterleiten können.

Spielzeug wird zum Beispiel dann zum Spionagegerät, wenn Gespräche des Kindes und anderer Personen im Umfeld mitgehört werden können oder man das Kind oder dessen Umfeld so heimlich beobachten kann. Meistens sind es die Eltern, die eine Spielzeug-Smartwatch mit passender Smartphone-App nutzen, um die lieben Kleinen rund um die Uhr zu überwachen. Was aus Elternsicht praktisch klingen mag, ist verboten. Auch Kinder und ihr Umfeld haben ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre.

“Solche Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten”, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren.”

Das gilt auch für interaktive Puppen wie “Cayla”, die zur Verarbeitung der ihr gestellten Fragen Audiodateien ins Netz schickt. Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass solches Spielzeug nicht in Deutschland vertrieben werden darf. Doch nicht jedes interaktive Spielzeug ist verboten. Es gebe auch zahlreiche Spielzeuge, die zur Beantwortung der Fragen des Kindes keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- oder Bilddateien an Dritte übermitteln, betont die Regulierungsbehörde.

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Auch moderne Staubsaugerroboter können problematisch sein, wenn sie mit einer Kamera Bilder aufzeichnen und diese per Funk an eine App senden. Wenn auf den Kamerabildern Menschen zu erkennen sind und diese nicht merken, dass sie gefilmt werden, gilt auch der kleine Haushaltshelfer als illegale Sendeanlage. Hier entscheidet die Bundesnetzagentur im Einzelfall.

“Smarte” Lautsprecher wie Amazons Alexa oder Google Home sind unbedenklich, solange der Anwender die Kontrolle darüber hat, wann und wie Aufnahmen erstellt und weiterverarbeitet werden. Außerdem müssen heimliche Aufnahmen ausgeschlossen sein.

Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer raten, sich vor dem Kauf solcher Geräte genau zu informieren. Eltern sollten bei Spielzeug auch die Informationen zu Datenspeicherung und -nutzung studieren. Wichtig ist zum Beispiel, dass sich möglicherweise kritische Funktionen auch abschalten lassen. Da ist es hilfreich, wenn der Hersteller die Bedienungsanleitung ins Netz gestellt hat – was bei billigen Importen aus Fernost aber eher selten der Fall ist.

Viele elektrische Geräte sind zwar nicht datenschutzrechtlich bedenklich und senden auch nicht unerlaubt in der Gegend rum, dafür sind sie schlicht lebensgefährlich. Auch hier warnen Aufsichtsbehörden und Verbraucherschützer vor Billigramsch. Über Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon Marketplace können Händler die Ware direkt aus China verkaufen. Kunden sollten bei der günstigen Funksteckdose oder der Lichterkette für den Weihnachtsbaum genau hinschauen, ob sich ein paar Euro mehr nicht lohnen.

Siehe dazu auch:

  • Tipps, gefährliche Technik zu umgehen

(vbr)