EuGH: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass der deutsche Rundfunkbeitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe ist.

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Die ARD finanziert ihre "Tagesschau"-App mit dem Rundfunkbeitrag.

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

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Von
  • dpa
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Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-492/17).

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp 8 Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Beitrag pauschal für jede Wohnung berechnet – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie einen Fernseher oder ein Radio haben. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.

Früher war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler hatten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln geklagt, nach denen auch diejenigen zahlen müssen, die kein Rundfunkgerät haben. Dabei ging es vor allem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen hatte daraufhin den EuGH zur Klärung mehrerer Fragen angerufen.

Dabei vertrat es die Ansicht, die Neuregelung stelle eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems dar und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen. Außerdem befanden die Tübinger Richter, den Rundfunkanbietern werde eine staatliche Beihilfe gewährt, weil sie säumige Zahlungen selbst eintreiben dürften – und nicht ordentliche Gerichte anrufen müssten. Vom EuGH wollten die Richter unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, und somit gegen EU-Recht verstoße.

Ein wichtiger EU-Gutachter hatte im September betont, die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei rechtens. Diese Einschätzung ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Über die einzelnen Fälle in Deutschland müssen letztlich die nationalen Gerichte urteilen. Dabei richten sie sich jedoch nach der EuGH-Entscheidung als höchstem EU-Gericht.

ARD und ZDF begrüßten einhellig das EuGH-Urteil. "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen", sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut. "Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können", erklärte ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm.

In Deutschland leisten Kritiker seit Jahren heftigen Widerstand gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags – früher "GEZ-Gebühr". Sie lehnen ihn aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG. Nach Ansicht der Sendeanstalten soll der Beitrag sicherstellen, dass sie nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag im Juli nicht grundsätzlich beanstandet und erklärte das Beitragsmodell für verfassungsgemäß. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen dem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden. (axk)