Haftstrafe: Telekom-Hacker in Großbritannien erneut verurteilt

Hierzulande war der Täter bestraft worden, weil er gut eine Million Router zum Absturz gebracht hatte. In seiner Heimat musste er sich für anderes verantworten.

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Haftstrafe: Telekom-Hacker in Großbritannien erneut verurteilt

(Bild: nationalcrimeagency.gov.uk)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Ein Londoner Gericht hat den Hacker Daniel K. am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Anklage hatte dem Mann aus Surrey eine Reihe von DDOS-Angriffen zur Last gelegt.

Der Angeklagte hatte gestanden, er im Auftrag eines Konkurrenten den Provider Lonestar im westafrikanischen Liberia mit DDOS-Attacken belegt und dabei Millionenschäden verursacht zu haben. Um die notwendigen Angriffsressourcen aufzubauen, hatte der Täter zunächst ein Botnetz aufgebaut, das auf der Malware Mirai basierte und Millionen ungeschützter Haushaltsgeräte wie netzbasierte Überwachungskameras kontrollierte. Die Wucht der Attacken beeinträchtigte den Internetzugang in ganz Liberia.

Dem Täter zur Verhängnis wurde eine ungeplante Nebenwirkung seines Botnetzes. Er hatte versucht, weitere Geräte über einen Fernwartungsport unter seine Kontrolle zu bringen. Bei von der Deutschen Telekom eingesetzten Speedport-Routern sorgten die andauernden Infektionsversuche aber ungeplant zum Absturz: Ende 2016 gingen über eine Million Anschlüsse von Telekom-Kunden offline.

Angesichts des großen Schadens und der Medienaufmerksamkeit machten sich daraufhin die Ermittlungsbehörden gleich mehrerer Staaten auf die Suche nach dem Angreifer, der unter anderem in sozialen Netzwerken eine Datenspur hinterlassen hatte. Als der Täter, der zu der Zeit in Zypern lebte, zu einer Geldübergabe nach London reiste, wurde er verhaftet.

Das Landgericht Köln hatte den damals 29-Jährigen daraufhin wegen Computersabotage zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und ihn daraufhin wieder den britischen Strafverfolgungsbehörden übergeben. Hier bekannte er sich zu den weiteren Vorwürfen schuldig und muss nun seine Haftstrafe verbüßen. (anw)