Apple-COO: Qualcomm verweigerte Funkchips für neue iPhones

Seit Beginn des Lizenzstreits wolle Qualcomm keine LTE-Modems für neue iPhones liefern, hieß es vor Gericht. In Mannheim wurde eine Qualcomm-Klage abgewiesen.

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iPhone XR

In den 2018er iPhones steckt erstmals nur ein Baseband-Modem von Intel.

(Bild: dpa, Robert Günther)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple wollte nach eigener Angabe weiter Qualcomm-Funkchips für neue iPhones beziehen – habe aber keine mehr erhalten: Seit Beginn des Rechtsstreits um Lizenzzahlungen habe Qualcomm die Unterstützung für neuere Modems verweigert, erklärte Apples COO Jeff Williams vor einem US-Gericht am Montag.

Der Plan sei gewesen, für die 2018er-iPhones weiterhin Baseband-Modems von zwei Zulieferern zu beziehen. Darauf habe man auch mit Qualcomm hingearbeitet, erklärte Williams, "letztendlich wollten sie uns weder unterstützen noch Chips verkaufen". Die im September neu eingeführten iPhone-Modelle iPhone XS, XS Max und XR setzen erstmals rein auf LTE-Modems von Intel.

Qualcomm-Manager, darunter CEO Steve Mollenkopf, hatten in den vergangenen Monaten mehrfach betont, man würde Apple gerne wieder als Kunden haben. Er würde es "lieben", mit Apple gemeinsam an einem iPhone mit 5G-Unterstützung zu arbeiten, betonte Mollenkopf im vergangenen November – man stehe auf der "Schwelle" zu einer Einigung.

Apple-Chef Tim Cook wies dies in einem Interview jüngst zurück, es gebe keinerlei Verhandlungen zwischen den Konzernen über eine außergerichtliche Beilegung. Der Streit könnte laut Branchenbeobachtern dazu führen, dass Apple erst im Herbst 2020 ein iPhone mit 5G-Unterstützung auf den Markt bringen kann – statt schon im laufenden Jahr 2019. Dann will Intel mit seinem 5G-Chips soweit sein, dass sie in Endgeräte eingebaut werden können.

Die Aussage des Apple-COO erfolgte in einem von der US-Handelskommission Federal Trade Commission (FTC) angestrengten Verfahren gegen Qualcomm. Die Regulierungsbehörde wirft dem Chip-Hersteller vor, die marktbeherrschende Position missbraucht zu haben. Qualcomm-Chef Steve Mollenkopf hatte in dem Prozess zuvor zu Protokoll gegeben, für das iPhone-Geschäft eine Anreizzahlung von 1 Milliarde Dollar geleistet zu haben – um dies wettzumachen, habe man ein Exklusivabkommen mit Apple angestrebt.

Aus Williams' Zeugenaussage im laufenden FTC-Verfahren ging außerdem hervor, dass Apple sich mit Qualcomm bei der iPhone-Einführung auf eine feste Lizenzrate von 7,50 Dollar pro Telefon geeinigt hatte – statt einen Prozentsatz des Gerätepreises zu zahlen. Später habe Apple diese niedrigere Rate nur behalten können, weil man sich der Exklusivbindung an Qualcomm gefügt habe, so Williams – sonst hätte man zusätzliche Lizenzkosten im Milliardenbereich zahlen müssen.

Im globalen Patentstreit der Konzerne musste Qualcomm derweil einen Rückschlag in Deutschland hinnehmen: Das Landgericht Mannheim hat am Dienstag die Klage des Chip-Konzerns zurückgewiesen, das iPhone verletze ein Qualcomm-Patent zu Schaltkreis-Technik (EP 2460270). Qualcomm kündigte umgehend an, Berufung einzulegen.

"In dem Klagepatent sei unter anderem von einer sogenannten 'Bulk-Spannung' die Rede. Zwischen den Parteien sei streitig, wie dieser Begriff zu verstehen, d.h. wie das Patent auszulegen sei. Während die Beklagten die Ansicht vertreten, es müsse sich bei der Bulk-Spannung um eine konstante bzw. fixe Spannung handeln, vertrete die Klägerin den gegenteiligen Standpunkt", wie das Landgericht mitteilte – Apples "engere Auslegung" treffe zu.

Im Dezember konnte das Unternehmen mit einem anderen Patent ein Verkaufsverbot für bestimmte iPhone-Modelle in Deutschland erzielen, das inzwischen durchgesetzt wird: Apple hat iPhone 7 und iPhone 8 aus dem Programm genommen – und Widerspruch eingelegt.

[Update 15.01.2019 15:05 Uhr] Apple zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung in Mannheim. "Wir bedauern, dass Qualcomm das Gericht in Anspruch genommen hat, um die Aufmerksamkeit von ihrem illegalen Verhalten abzulenken, welches Gegenstand mehrerer Klagen und Verfahren auf der ganzen Welt ist", teilte der iPhone-Hersteller in einer Stellungnahme mit. (lbe)