Künstliche Intelligenz: DGB fordert Mitbestimmung von Arbeitnehmern

"Es muss klar sein, dass KI nicht hinter dem Rücken der Beschäftigten eingesetzt wird", verlangt Gewerkschaftschef Reiner Hoffmann.

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Künstliche Intelligenz: DGB fordert Mitbestimmung von Arbeitnehmern

(Bild: DGB)

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Mit dem Aufkommen der Künstlichen Intelligenz (KI) erhält die Debatte über die Automatisierung von Arbeitsplätzen neuen Schub. Auch qualifizierte Tätigkeiten rückten dabei derzeit stärker in den Vordergrund, schreibt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einem nun veröffentlichten Impulspapier. Lernende Maschinen könnten "hohe Automatisierungspotenziale haben und Jobprofile in großer Zahl verändern".

Es müsse dabei vor allem darum gehen, "menschliche Fähigkeiten durch KI zu erweitern – und nicht darum, Menschen zu ersetzen". Nur so werde die Technik akzeptiert und ihr vertraut. Ziel sollte es sein, "KI-basierte Assistenzsysteme zu fördern, um die Arbeitsqualität zu erhöhen und neue, hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten in Verbindung mit der passenden Aus- und Weiterbildung zu schaffen. Das Leitmotiv müsse lauten: "Gute Arbeit by Design."

Der DGB ruft daher nach einem "generellen Initiativ- und Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten" auch für den Einzug von KI in die Arbeitswelt. "Voraussetzung für eine gute Gestaltung ist ein breiter Beteiligungsprozess, der bereits bei der Definition der Zielsetzung für die KI und deren Anwendung beginnt und eine Folgenabschätzung einschließt", heißt es in dem Impulspapier des DGB. Ein solcher Aushandlungsprozess über Ziele und Wirkungen von KI-Systemen sei die "unabdingbare Grundlage für einen erfolgreichen betrieblichen Transformationsprozess", schreibt die Gewerkschaft.

Auch beim Einkauf externer Systeme sollte laut DGB sollten Beschäftigte und ihre Interessenvertreter aktiv beteiligt werden. KI-Anwendungen könnten nämlich auch dazu verwendet werden, Beschäftigte etwa durch individuelles Profiling oder betriebliche Netzwerkanalysen zu vermessen und zu bewerten. Das Letztentscheidungsrecht müsse immer beim Menschen liegen. Der DGB erinnert daran, dass mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Prinzip "Privacy by Design" gilt. Folglich müsse die Technik persönlichkeitsrechtskonform gestaltet beziehungsweise der Datenschutz in die Systeme eingebaut werden.

Nach DGB-Lesart beruht die Tragweite von KI-Systemen im Wesentlichen auf dem Wachstum der Datenmenge sowie deren Analyse, auf Rechen- und Speicherkapazitäten, Algorithmen und Energieressourcen, wirtschaftlichen Interessen und der politischen Gestaltung beziehungsweise gesellschaftlichen Werten. Hinter der Förderung von KI-Systemen steckten vor allem "ökonomische und politische Interessen". In diesem Bereich habe längst eine Art digitales Wettrüsten vor allem zwischen den USA und China begonnen.

Dabei würden viele ethische Fragen aufgeworfen. Neben staatlichen Programmen wie "Citizen Score" in China habe sich "auch ein kommerzieller Markt zur individuellen Selbstoptimierung entwickelt, der ebenfalls auf "eine digitale Überwachung und Bewertung des individuellen Handelns abzielt". Dieser Trend sei insbesondere an der Schnittstelle zur Arbeitswelt kritisch zu sehen. (anw)