Österreich: Partnervermittlung Elitepartner ignoriert Verbraucherschutz-Urteil

Parship.at ist wegen verbraucherfeindlicher Abrechnung zu Rückzahlungen verurteilt worden. Elitepartner agiert gleich, zahlt aber nicht zurück.

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Österreich: Partnervermittlung Elitepartner ignoriert Verbraucherschutz-Urteil

"Good vs. Evil" heißt diese von Stan Skuse & Campbell River Arm Sports aus Treibholz geschnitzte Statue.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Parship und Elitepartner, beides Partnervermittlungen der ProSiebenSat.1-Gruppe, machen sich bei österreichischen Gerichten unbeliebt: Parship wurde wegen mehrerer rechtswidriger Vertragsklauseln sowie rechtswidrig hoher Abrechnungen rechtskräftig verurteilt. Das Schwesterportal Elitepartner, das die gleichen überhöhten Abrechnungen stellt, verweigert allerdings weiter die Rückzahlung.

Neukunden dürfen laut Fernabsatzrecht binnen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Anbieter darf dann nur bereits erbrachte Leistungen verrechnen. Parship und Elitepartner verrechneten aber bis zu neun Monatsgebühren.

Sie zählten nicht die verstrichenen Tage sondern die Antworten, die der kündigende Nutzer von anderen Nutzern in dieser Zeit erhalten hatte. Für jede Antwort veranschlagten die Hamburger Kuppler fast elf Prozent der Jahresgebühr, auch wenn die Antwort abschlägig war. Bei sieben und mehr Antworten wurden 75 Prozent einkassiert.

Dagegen klagte die Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK). Parship zog das Verfahren bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), der im Dezember rechtskräftig für die Verbraucherschützer entschieden hatte (Az. 4 Ob 179/18d). Fortan darf Parship nur noch ein 365tel der Jahresgebühr für jeden verstrichenen Tag einbehalten. Erst ab dem 15. Tag hat die Vermittlung Anspruch auf die gesamte Jahresgebühr. Übervorteilten Österreichern muss Parship auf Antrag ihr Geld zurückgeben.

Und das sind nicht selten beachtliche Beträge: "Parship darf zum Beispiel im Falle eines Vertragsrücktritts nach zehn Tagen bei einem Gesamtpreis von 598,80 Euro für die Jahresmitgliedschaft nur mehr 16,40 Euro als 'Wertersatz' verrechnen", erklärt die AK Wien, "bislang waren es bis zu 449,10 Euro." Die zurückzuerstattende Differenz wären in dem Beispiel also 432,70 Euro. Die AK Wien stellt Betroffenen einen Musterbrief zur Verfügung.

Elitepartner gehört genau wie Parship zur ProSiebenSat.1-Gruppe, verweigert aber dennoch die Rückzahlungen. Zwar ist der Sachverhalt gleich, doch Elitepartner stellt auf stur, berichtet der ORF: "Das Urteil des Obersten Gerichtshofes Wien bezieht sich auf Parship.at und nicht auf Elitepartner.at. Daher können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen und bitten um Ihr Verständnis", antwortet der Kundendienst demnach betroffenen Elitepartner-Kunden, die ihr Rückforderungsrecht ausüben möchten.

Für die AK Wien ist dieses Formalargument eine "Unverschämtheit", zumal Sach- und Rechtslage identisch seien. Die Verbraucherschützer drohen mit einer weiteren Klage. Elitepartner kann es sich leisten: Parship musste der AK am Ende des Prozesses nur knapp 14.800 Euro Kostenersatz leisten.

In Deutschland ist die Rechtslage nicht so eindeutig wie in Österreich, obwohl auch hier das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt. Zwar hatte das Landgericht Hamburg 2014 nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, wie der OGH, eine Abrechnung nach Tagen vorgeschrieben. Das aber wurde 2017 vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben.

Zwar bezeichnet das OLG die Abrechnung nach Anzahl der Kontakte als "unzulänglich", stellt aber fest, dass zeitanteilige Berechnung nicht zwingend die einzige Alternative sei. "Zusätzlich zu einer zeitanteiligen Berechnung können jedenfalls auch einmalige Leistungen (…) zu Grunde gelegt werden, wenn sie werthaltige Leistungen darstellen."

(ds)