Adblock Plus: Kartellamt gibt grünes Licht für Vertrag mit Google

Nach dem Bundesgerichtshof geben nun auch Wettbewerbshüter ihr OK für das Geschäftsmodell von Adblock Plus.

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Werbeblocker AdBlock

(Bild: dpa, Monika Skolimowska/dpa)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Die Zusammenarbeit zwischen “Adblock Plus”-Hersteller Eyeo und Google bei der Ausspielung von Werbung verstößt nicht gegen deutsche Wettbewerbsgesetze. Das Bundeskartellamt hat zusammen mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Unternehmen eingestellt, nachdem die Unternehmen den Kooperationsvertrag angepasst haben.

Die Behörden hatten das Geschäftsmodell von Eyeos untersucht, das in der Vergangenheit insbesondere bei den Betreibern von Websites und Google-Konkurrenten auf Kritik stieß. So vertreibt Eyeo seine Adblocker kostenlos an die Nutzer, erhebt aber Gebühren darauf, wenn Publisher ab einer gewissen Größe so genannte "Acceptable Ads" auf die Whitelist des Adblockers setzen lassen. Für eine solche Freischaltung verlangt Eyeo in der Regel 30 Prozent der zusätzlichen Umsätze.

Zu den ersten Kunden dieses Modells gehörte Google, aber auch andere Konzerne wie Amazon und Microsoft arbeiten mit Eyeo zusammen. Dank der Vereinbarung kann Google zum Beispiel seine textbasierte Werbung aus seinen Sucherergebnis-Seiten ausspielen, sofern die Adblock Plus-Nutzer diese Funktion nicht explizit deaktivieren. Andere Werbeformen wie zum Beispiel die Werbespots zu Beginn von YouTube-Videos werden hingegen vom Adblocker konsequent blockiert. Wie viel Google an das Kölner Unternehmen zahlt, ist unklar.

Die Wettbewerbshüter haben nun das Geschäftsmodell prinzipiell bewilligt: "Adblocker sind legale Instrumente, wie auch der Bundesgerichtshof kürzlich festgestellt hat", erklärt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. So sei es nachvollziehbar, dass Kunden die Menge an Werbung kontrollieren wollten.

Nicht genehmigungsfähig waren jedoch bestimmte Klauseln in dem Vertrag, mit denen Google laut Behördeneinschätzung Eyeo daran hinderte, seine Produkte weiterzuentwickeln, auf dem Markt zu expandieren und Investitionen zu tätigen. Über die genaue Natur dieser Einschränkungen äußert sich das Bundeskartellamt nicht. Auf Nachfrage von heise online zeigen sich sowohl Eyeo als auch Google erfreut über den Ausgang des Verfahrens, wollen sich aber nicht zu Vertragsdetails äußern.

In den vergangenen Jahren hatte Eyeo sein Geschäftsmodell immer weiter ausgeweitet. Unter anderem hat der größte Konkurrent Adblock nach einem Eigentümerwechsel das "Acceptable Ads"-Modell integriert, auch andere Browser-Hersteller experimentierten zumindest mit der Integration dieser Einnahmequelle. Gleichzeitig versucht Eyeo ein eigenes Werbenetzwerk zu etablieren.

Googles Haltung zu Adblockern schien in der Vergangenheit zumindest gespalten. So lässt der Konzern Adblocker im Erweiterungskatalog der Desktop-Version seines Webbrowsers Chrome zu, die Android-Version des Browsers hat jedoch keine solche Schnittstelle. Im Play Store auf Android sind zwar alternative Browser erlaubt, die Adblocker einsetzen. Schon mehrfach hat der Konzern jedoch Apps entfernt, die Werbung für Apps generell blockieren sollen. In allen Versionen von Chrome ist seit 2018 ein eigener "Adfilter" integriert, der Websites dafür abstraft, wenn sie unzulässige Werbeformen einsetzen. (vbr)