Österreich: Smart-Meter-Verweigerer verlieren Stromanschluss

Eine burgenländische Unternehmerin bekommt keinen Strom mehr. Sie verweigert standhaft den Einbau eines "Smart Meters".

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Holzmast mit vielen Kabeln

Das Symbolbild zeigt einen Stromverteiler in Kyoto.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Seit gut zwei Wochen lebt und arbeitet eine Einzelunternehmerin im Burgenland ohne elektrischen Strom. Ihr Stromnetzbetreiber wollte den klassischen Stromzähler gegen einen Smart Meter austauschen, was die Frau partout ablehnt. Nach drei Monaten Schriftwechsel stellte der Netzbetreiber am 7. Jänner den Strom ab.

Das berichtet das Stop-Smart Meter Netzwerk Österreich, das sich gegen einen Smart-Meter-Zwang einsetzt. Dabei wurde der Smart-Meter-Zwang in Österreich 2013 eigentlich abgeschafft: Paragraph 83 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) hält seither fest, dass "Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen" haben.

Uneigentlich handelt es sich um einen bedingt formulierten Paragraphen, gewährt er doch dem zuständigen Minister das Recht, eine Verordnung zur Einführung der vernetzten Stromzähler zu erlassen – und der Wunsch der Kunden, keinen Smart Meter zu haben, muss vom Netzbetreiber nur "im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben" berücksichtigt werden.

So eine Verordnung ist in ihrer aktuellen Version Anfang 2018 in Kraft getreten. Sie sieht zwar ein Widerspruchsrecht durch den Anschlussinhaber vor; dieses Opt-Out betrifft jedoch nur die automatische viertelstündliche Speicherung und Übertragung des Zählerstandes an den Netzbetreiber. Mit anderen Worten: Der Kunde muss den Einbau eines Smart Meters akzeptieren, darf der Datenübertragung widersprechen, und muss dann darauf hoffen, dass der Smart Meter wirklich nicht speichert und überträgt.

Wesensbedingt kein Recht auf Opt-Out haben Kunden, die einen Stromvertrag abgeschlossen haben, der viertelstündliche Stromzählerablesung erfordert. Umgekehrt darf der Netzbetreiber alle Kunden dazu einladen, einer häufigeren Datenübermittlung als alle 15 Minuten zuzustimmen (Opt-In). Die selbe Verordnung verpflichtet die Stromnetzbetreiber, bis Ende 2020 80 Prozent aller Stromzähler durch "smarte" Geräte ersetzt zu haben. Zwei Jahre später sollen es 95 Prozent sein, sofern das technisch machbar ist.

Seewinkel, Burgenland

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Die Burgenländerin und ihr Anwalt kamen bei ihrem Netzbetreiber mit dem Hinweis auf den Gesetzestext nicht weit. Der Netzbetreiber orientiert sich an der qua Gesetz erlassenen Verordnung und beharrte darauf, den klassischen Stromzähler der Frau durch einen Smart Meter zu ersetzen. Als Eichfälligkeit und Nacheichfrist des alten Stromzählers verstrichen waren, wurde der Stromanschluss stillgelegt. Das erbost die ehemalige Stromkundin, die weiterhin einen klassischen Zähler fordert.

Im November hatte das Stop-Smart Meter Netzwerk vom Fall einer oberösterreichischen Familie berichtet. Deren alter Stromzähler sollte ersetzt werden, obwohl die Eichung noch gültig war. Als sich die Familie zur Wehr setzt, drohte der Netzbetreiber mit gerichtlichen Schritten. Daraufhin kündigte die Familie von sich aus den Stromanschluss.

In Österreich dürfen von Smart Metern erzeugte Daten ausschließlich für Verrechnungs- und Informationszwecke genutzt werden. Für verwaltungs- oder zivilrechtliche Verfahren, zum Beispiel in einem Mietrechtsstreit, dürfen sie nicht verwendet werden. Dennoch lehnt ein Teil der Endkunden die laufende Erhebung ihres Stromverbrauchs ab. Diese Daten erlauben allerlei Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten und können, in die falschen Hände gelangt, beispielsweise Einbrecher anlocken.

In Deutschland ist die Situation ebenfalls recht kompliziert: Zwar werden in vielen Haushalten die analogen gegen digitale Stromzähler ausgetauscht, für Smart Meter fehlen aber noch wichtige Voraussetzungen. Und eine Pflicht zum Einbau von Smart Metern gibt es nur für wenige Haushalte. (ds)