Insider-Trading-Wächter von Apple soll selbst Insiderhandel betrieben haben

Ein Ex-Mitarbeiter des Konzerns war für saubere Aktiengeschäfte verantwortlich, wird nun aber selbst strafbarer Handlungen verdächtigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Apple

(Bild: dpa, Andy Wong)

Lesezeit: 2 Min.
Inhaltsverzeichnis

Peinlicher Vorfall in Apples Rechtsabteilung: Dem ehemaligen Vice President of Corporate Law des Unternehmens, der unter anderem im sogenannte Disclosure Committee saß, das Insiderhandel bei dem Konzern verhindern soll, wird nun selbst ein solcher vorgeworfen. Die amerikanische Börsenaufsicht U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) wirft Gene L. vor, zwischen 2015 und 2016 Verluste in Höhe von bis zu 382.000 US-Dollar vermieden zu haben – indem er interne Informationen von Apple nutzte. Eine entsprechende Klage wurde bereits im US-Distriktsgericht für New Jersey in dieser Woche eingereicht.

L. war von Apple bereits entlassen worden. Die Behörden hätten das Unternehmen im vergangenen Sommer mit den Vorwürfen konfrontiert, was zu einer "umfangreichen Untersuchung" durch unabhängige (also externe) Rechtsexperten geführt habe, hieß es in einer kurzen Stellungnahme gegenüber einem Journalisten. L. wurde daraufhin gefeuert.

In der Klage heißt es, L. habe beispielsweise im Sommer 2015 bereits frühzeitig Aktien verkauft, nachdem er intern erfahren haben soll, dass Apple seine iPhone-Einheitenverkäufe nicht wie von Analysten geschätzt erreichen würde. Insgesamt entstanden so Einnahmen in Höhe von 10 Millionen US-Dollar, der Hausjurist soll fast alle seine damals im Besitz befindlichen Aktien verkauft haben. Hätte L. später – also direkt nach Bekanntgabe der Quartalszahlen – verkauft, hätte er einen Verlust von vier Prozent hinnehmen müssen. So viel fielen die Anteilsscheine dann.

L. soll zwischen 2008 und Sommer 2018 im Disclosure Committee von Apple gegessen haben. Dieses stellt laut eigenen Angaben sicher, dass die Apple-Angestellten sich bei Aktienverkäufen an die Börsenregeln halten und keinen Insiderhandel betreiben. Dazu gehören sogenannte Blackout-Perioden, in denen ein Aktienhandel verboten ist – insbesondere um die Bekanntgabe von Quartalszahlen herum, die den Markt oft signifikant beeinflussen. Der Handel von L. sei "illegal" gewesen, heißt es in der Klageschrift. Es drohen hohe Strafzahlungen oder sogar Haft. (bsc)