EU-Deal: Plattformen müssen Geschäftspraktiken und Datennutzung offenlegen

Online-Portale dürfen Konten nicht mehr unbegründet sperren und Geschäftsbedingungen nicht mehr unvermittelt ändern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 27 Kommentare lesen
Online-Handel

(Bild: dpa, Arno Burgi/Symbolbild)

Lesezeit: 2 Min.

Das EU-Parlament, der Ministerrat und die Kommission haben sich am Mittwoch auf die ersten Vorschriften verständigt, die ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für Unternehmen und Händler bei der Nutzung von Online-Plattformen schaffen sollen. Gewerbliche Portale dürfen demnach Nutzerkonten nicht mehr plötzlich und unbegründet sperren. Sie müssen Geschäftsbedingungen in klarer und verständlicher Sprache abfassen und Änderungen mindestens 15 Tage vorab ankündigen.

Mit der Plattform-Verordnung werden Marktplätze und Suchmaschinen zudem verpflichtet, die "wichtigsten Parameter" für ihre Bewertungsverfahren für die Präsentation von Waren offenzulegen. In diesem Bereich arbeiten die EU-Gremien parallel noch an einem umfassenderen Gesetzentwurf. Betreiber virtueller Einkaufsmeilen, die darüber selbst als Verkäufer agieren, müssen alle Geschäftspraktiken offenlegen, mit denen sie ihren eigenen Produkten gegenüber denen von Dritten möglicherweise bevorteilen. Dazu kommen neue Wege zur Streitbeilegung wie interne Systeme für das Beschwerdemanagement sowie eine Möglichkeit für Verbände, schwarze Schafe vor Gericht zu bringen.

Laut der Kommission betreffen die neuen Regeln etwa 7000 in der EU tätige Online-Firmen. Darunter befänden sich sowohl weltweit tätige Giganten wie Amazon, eBay oder Google als auch kleine Startups. Das Parlament verdeutlichte, dass sich die Verordnung ebenfalls auf App Stores etwa von Apple, Google oder Microsoft soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram sowie Vergleichsportale wie Skyscanner oder Tripadvisor bezieht.

Die Abgeordneten müssen den Entwurf noch im Plenum bestätigen genauso wie der Rat, was aber als Formsache gilt. Die Verordnung soll dann zwölf Monate später direkt in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten und binnen 18 Monaten evaluiert werden, um möglicherweise weitergehende Schritte zu veranlassen. (vbr)