Fehlerhafter Lungenarzt: Verkehrsminister will dennoch Debatte über Grenzwerte

Die Stellungnahme von 107 Lungenfachärzten enthält falsche Rechnungen und Ausgangswerte. Den Bundesverkehrsminister scheint das nicht zu irritieren.

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Fehlerhafter Lungenarzt: Verkehrsminister will dennoch Debatte über Grenzwerte

(Bild: BMVI)

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  • dpa
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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer lässt sich von der Diskussion über eine fehlerhafte Expertise des Lungenfacharzts Dieter Köhler offenbar nicht irritieren. "Der Aufruf der Lungenärzte hat einen Impuls zur Debatte über die europäischen NOx-Grenzwerte gesetzt", sagte laut taz ein Sprecher seines Ministeriums auf die Frage, ob sich die Haltung zum Papier verändert habe.

Zuvor war ebenfalls durch die taz bekannt geworden, dass die Kritik von mehr als 100 Lungenärzten an Grenzwerten für Luftschadstoffe Rechenfehler enthält. Gut drei Wochen nach Veröffentlichung der Stellungnahme hatte der Autor Köhler Irrtümer eingeräumt. Köhler blieb aber bei der Grundaussage, dass die Grenzwerte, derentwegen es Diesel-Fahrverbote in Städten gibt, nicht ausreichend wissenschaftlich begründet sind.

Die Medizinier um Köhler hatten bei ihrer Kritik an den Grenzwerten unter anderem erläutert, ein Raucher nehme in wenigen Monaten so viel Feinstaub und Stickoxid auf wie ein 80-Jähriger Nichtraucher im Leben mit der Außenluft einatme – soll heißen: So groß ist das Risiko durch diese Schadstoffe nicht. Deutsche und internationale Experten hatten der Stellungnahme entschieden widersprochen, unter anderem unter Verweis auf neue Forschungsergebnisse.

In der Rechnung Köhlers stecken Fehler, verursacht durch fehlerhafte Umrechnungen und falsche Ausgangswerte, wie es in dem Bericht der taz heißt. Der Logik Köhlers gefolgt und die Fehler korrigiert, nehme ein Raucher zum Beispiel erst in gut 6 bis 32 Jahren eine Stickstoffdioxid-Menge auf wie ein 80-Jähriger Nichtraucher.

Bereits zuvor hatten Experten betont, der Vergleich zwischen anhaltender Belastung durch verschmutzte Luft und vorübergehender Belastung sei nicht zulässig. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte darauf verwiesen, dass die Grenzwerte jeden – auch Kleinkinder und Lungenkranke – schützen müssten, nicht nur gesunde Erwachsene.

Auch die zur Berechnung herangezogenen Feinstaub-Werte im Zigarettenrauch seien falsch, heißt es in dem taz-Bericht weiter. Diese Berechnungen korrigierte das Team um Köhler nun, an der Grundaussage aber halten die Ärzte fest: Die "kleinen Korrekturen" änderten nichts an der Gesamtaussage, "dass die sogenannten Hunderttausende von Toten durch Feinstaub und NO2 sowie die daraus verursachten Krankheiten in Europa nicht plausibel sind".

Die Veröffentlichung der Stellungnahme, die insgesamt rund 130 von insgesamt 3800 angeschriebenen Lungenärzte unterschrieben haben, hatte eine breite Debatte über die Grenzwerte ausgelöst. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die EU-Kommission aufgefordert, den NO2-Grenzwert zu überprüfen.

Die Grünen im Bundestag sehen in der Geschichte ein Problem für Scheuer: "Ich bin noch immer fassungslos, welche politische Karriere diese Luftnummer genommen hat und dass sie vom Verkehrsminister Scheuer übernommen wurde", sagte Fraktionsvize Oliver Krischer. "Das fällt jetzt auf ihn zurück." Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Cem Özdemir (Grüne), forderte im Redaktionsnetzwerk Deutschland, Scheuer müsse nun erklären, "auf welcher Grundlage er und sein Ministerium sich eine Einzelmeinung ohne eingehende Prüfung zu eigen gemacht haben".

Der Stickstoffdioxid-Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Grenzwerte für Feinstaub hängen von der Partikelgröße ab. Sie werden auf EU-Ebene festgelegt und basieren auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Deutschland kann die Grenzwerte nicht eigenständig ändern – die große Koalition arbeitet aber an einer neuen Formulierung, der zufolge Fahrverbote "in der Regel" nur dort zulässig sein sollen, wo der Jahresmittelwert 50 Mikrogramm überschreitet.

Die EU-Kommission hätte dagegen bis Mittwochabend vorgehen können, tat dies aber nicht. Sie stellte am Donnerstag klar, dass der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht aufgeweicht werde. Zugleich erklärte sie aber, sie habe keine grundsätzlichen Bedenken gegen deutsche Pläne, wonach Diesel-Fahrverbote "in der Regel" erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig sein sollen. Damit werden Fahrverbote in Städten, in denen der Grenzwert um weniger als 10 Mikrogramm überschritten wird, unwahrscheinlicher.

Als "gute Nachricht" begrüßte dies am Donnerstag der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Teure Fahrverbote würden weniger wahrscheinlich, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. "Kommunen müssen künftig andere Wege als Verbote wählen, um die Luftqualität zu verbessern." Auch der ADAC zeigte sich zufrieden: "Das ist eine Bestätigung unserer Position, dass bei der Verhängung von Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden muss", sagte Vizepräsident Ulrich Klaus Becker.

Siehe dazu auch den Kommentar:

(anw)