Missing Link: Überwacht die Überwacher, oder: Klagen gegen den Präventionsstaat

Da hat sich ganz schön was angesammelt: Ein Update aus dem Kampf gegen den Präventionsstaat in Deutschland und in Europa.

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Missing Link: Überwacht die Überwacher, oder: Klagen gegen den Präventionsstaat

(Bild: ImageFlow / shutterstock.com)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Monika Ermert
Inhaltsverzeichnis

Das Jahr 2019 könnte ein regelrechtes Superjahr richterlicher Entscheidungen zur Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten durch Polizei und Geheimdienste werden. Gleich acht Entscheidungen zu Post-Snowden-Überwachungsgesetzen hat sich das Bundesverfassungsgericht vorgenommen. Aber auch quer durch Europa zieht sich eine Welle von Klagen, vor Polen bis Portugal. Lässt sich Europas Marsch Richtung Präventionsstaat damit noch aufhalten?

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht 2018 die Klagen zum Verfassungsschutzgesetz – konkreter zum Weiterschieben der durch die Geheimdienste gewonnenen Informationen an die Strafverfolger – und die gegen den ewigen Wiedergänger Vorratsdatenspeicherung erledigt haben. Doch die Kläger warteten vergeblich und jetzt finden sich die beiden Fälle wieder in der kürzlich veröffentlichten Jahresvorschau des Karlsruher Gerichts.

Zusammen mit weiteren Klagen kommt man für das Jahr 2019 auf insgesamt acht Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht:

  1. Klage zum Verfassungsschutzgesetz (Az. 1 BvR 2354/13)
  2. Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 2683/16, 1 BvR 2821/16)
  3. Klage gegen das BND-Gesetz (Az. 1 BvR 2835/17)
  4. Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Artikel-10-Gesetzes (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) (Az. 1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16)
  5. Klage gegen die veränderten Möglichkeiten zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz (Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13)
  6. Klage gegen die Nachfolgeversion der schon mal in Karlsruhe beanstandeten Antiterrordatei (Az. 1 BvR 3214/15)
  7. Klage gegen Einsatz des Staatstrojaners (Az. 2 BvR 897/18, 2 BvR 1797/18, 2 BvR 1838/18, 2 BvR 1850/18, 2 BvR 2061/18)
  8. Klage gegen Auflagen für Provider zum Vorhalten einer Überwachungsinfrastruktur, was das Verfassungsgericht Ende Januar gegen den Mail-Provider Posteo entschieden hat.

Acht Verfahren, in denen die Karlsruher Richter darüber zu entscheiden haben bzw. hatten, ob die renovierten Gesetze für Nachrichtendienste und über Befugnisse für die Strafverfolgung noch mit den Grundrechten vereinbar sind. Und das Verfassungsgericht strebt laut einem Sprecher an, alle Verfahren dieses Jahr auch zu entscheiden. 2020 droht ja auch schon die nächste größere Welle von Klagen gegen Überwachungsgesetze auf Karlsruhe zuzurollen. Gegen zwei der jüngst verabschiedeten Landespolizeigesetze sind bereits Klagen eingereicht, weitere werden folgen.

Beim Verfassungsgericht will man nicht gleich von einer Häufung der Klagen gegen massenhafte Überwachung sprechen. Die Karlsruher Jahresvorschau spricht allerdings für sich. Was ist da eigentlich passiert? Schlicht gesagt, haben Edward Snowdens Enthüllungen zu den Programmen der NSA und der sogenannten Five-Eyes-Geheimdienste (Australien, Kanada, Neuseeland, Großbritannien, USA) sowie deren Partner nur in den wenigsten Fällen dazu geführt, dass die illegale Überwachung abgestellt wurde. Im Gegenteil, was bis zu den Enthüllungen illegal war, wurde vielfach einfach legalisiert. So zumindest sieht das der frühere Menschenrechtskommissar des Europarates. Nils Muiznieks – und er ist damit nicht allein.

Die Ausspähung der Datenströme zwischen EU-Behörden und einzelnen Individuen, darunter auch Journalisten und Rechtsanwälten, in der EU oder außerhalb zum Beispiel – samt unvermeidlichem Beifang deutscher Bürger – ist jetzt Recht und Gesetz. Dagegen klagt in Karlsruhe nun eine Gruppe von Journalisten, unter ihnen die Trägerin des alternativen Nobelpreises, Khatija Ismayilova (Az. 1 BvR 2835/17), unterstützt von Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und mehreren Journalistenverbänden.

Zusammen mit Amnesty International klagt die GFF außerdem gegen die ausufernden Befugnisse nach dem G10-Gesetz. In dieser Sache gibt es prominente Unterstützung. Die FDP in Gestalt von Altminister Burkhart Hirsch hat gegen das G10-Gesetz ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 1743/16). Und auch der deutsche Internetknoten DeCIX strebt, ausgehend von einem vernichtenden Gutachten des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, ein Urteil zum massenhaften Ausleiten von Verkehr am DeCIX an den BND auf der Basis des G10-Gesetzes an. Das Bundesverwaltungsgericht hatte abgewunken und muss sich jetzt mit einer zweiten Klage des DeCIX zum Datenabgriff auf der Grundlage des neuen BND-Gesetzes auseinandersetzen.