NRW-Untersuchungsausschuss: Die Hacker-Affäre, die keine war

Hat die Landesregierung in der "Hacker-Affäre" um die frühere Agrarministerin Christina Schulze Föcking die Öffentlichkeit getäuscht?

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Fernseher

(Bild: dpa, Caroline Seidel/Archiv)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Dorothea Hülsmeier
  • dpa
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Eine Deutsch-Stunde zur Textanalyse könnte nicht langatmiger sein: Ein Jahr nach dem vermeintlichen Hacker-Angriff auf die frühere Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) steht die damalige umstrittene Kommunikation der Landesregierung auf dem Prüfstand. Der Untersuchungsausschuss zur "Hacker-Affäre" arbeitete sich am Freitag an 20 Zeilen einer Pressemitteilung ab. Diese hatte Regierungssprecher Christian Wiermer im März 2018 am Tag nach dem vermeintlichen Hacker-Angriff auf die inzwischen längst zurückgetretene Schulze Föcking verfasst.

Was war passiert? Auf dem privaten Fernseher Schulze Föckings waren plötzlich Aufnahmen aus einer Fragestunde im Landtag zu sehen. Darin ging es um die umstrittene Schweinehaltung im Betrieb ihrer Familie. Die angebliche Cyber-Attacke sorgte in den nächsten Tagen für Aufregung, führte zu Ermittlungen des LKA und Solidaritätsadressen von Regierung und Opposition - und entpuppte sich später als Bedienungsfehler. Die Opposition fühlte sich verschaukelt. Denn Hinweise auf die mögliche Panne hatte die Landesregierung früh, behielt sie aber für sich.

Wiermer brauchte als Zeuge im Ausschuss fast eine Stunde, um seine damaligen 20 Zeilen wortreich als seiner Ansicht nach gerechtfertigt zu analysieren. Den Vorwurf der "bewussten Irreführung" der Öffentlichkeit wies er entschieden zurück. Zum Zeitpunkt seiner Pressemitteilung seien die Behörden noch von einem Angriff auf das private TV-Netzwerk der Ministerin ausgegangen. Es sei ihm aber klar gewesen, dass nur das "Stadium des Verdachts" erreicht gewesen sei. Wiermer hatte am Tag nach dem Vorfall unter Berufung auf die Ermittlungsbehörden als Tatsache erklärt, dass es von "unbekannter Seite Versuche gegeben" habe, auf persönliche Daten Schulze Föckings zuzugreifen. "Mindestens teilweise waren die Versuche demnach auch erfolgreich", hieß es weiter. "Die Landesregierung verurteilt die offenkundig kriminellen Eingriffe in die Privatsphäre der Ministerin aufs Schärfste."

Im Untersuchungsausschuss räumte Wiermer ein, dass er in einem Punkt doch aufgebauscht habe. Es habe nach ersten Angaben der Ermittler nur einen Zugriffsversuch auf das TV-Netzwerk von Schulze Föcking gegeben und nicht mehrere. Es sei ihm auch klar gewesen, dass es sich bei dem vermuteten Angriff auf Daten um eine "Hypothese" gehandelt habe, sagte Wiermer. Aber Signalwörter wie "vermutlich" oder "mutmaßlich" sucht man in der Pressemitteilung vergeblich. Der Angriff erscheint als Tatsache.

Auch die Behauptung der "offenkundig kriminellen Angriffe" erklärte Wiermer. Er habe sich damit "in erster Linie" auf die Hassmails bezogen, mit denen Schulze Föcking schon Wochen zuvor überzogen worden war. Dieser Bezug wird allerdings in der Mitteilung nicht direkt hergestellt. In den Medien verbreitete sich auf Grundlage der Erklärung die Meldung vom "Hacker-Angriff". Wiermer dazu: "Ich habe das Wort Hacker-Angriff nie benutzt." Ex-Innenminister Ralf Jäger (SPD) fragt ihn: "Wie kann es dann sein, dass die Medien und die Öffentlichkeit Ihre Medienarbeit völlig anders bewerten als Sie selbst?"

Den ersten Hinweis, dass es womöglich gar keine Attacke auf das Heimnetzwerk gegeben habe, habe er erst von Staatskanzleichef Nathanael Liminski am 30. März bekommen, sagte Wiermer. Aber zu dem Zeitpunkt sei das noch kein abschließendes Ermittlungsergebnis gewesen. Schulze Föcking hatte die Bedienungspanne erst Anfang Mai öffentlich bekannt gemacht und trat kurz darauf zurück.

Indirekt Schützenhilfe bekam er von Landeskriminalamtschef Frank Hoever im Zeugenstand des Ausschusses. "Es sprach erst ganz viel dafür, dass hier eine Straftat im Raum stand", sagte er. "Zutreffende Anhaltspunkte lagen allemal vor." Aber schon etwa eine Woche später hätten sich Hinweise auf einen möglichen Bedienungsfehler des TV-Netzwerks auf dem Hof ergeben. Letzte Gewissheit für die Bedienungspanne habe eine technische Untersuchung einer Firma gegeben, die erst Anfang Juni vorgelegen habe. Danach sei das Verfahren eingestellt worden.

LKA-Chef Hoever wollte die Pressemitteilung Wiermers nicht bewerten. Er verwies aber darauf, dass noch in der Nacht des Cyber-Alarms eine erste Schnellmeldung der Polizei mit dem Satz herausging: "Unbekannte Täter griffen auf bisher unbekannte Weise auf den Privatfernseher (...) zu." Allerdings gehe in solchen ersten Meldungen die "Schnelligkeit vor Genauigkeit", betonte Hoever. "Da können im Einzelfall schon mal Dinge drinstehen, die sich im Nachhinein nicht bewahrheiten." (vbr)