Die ideologischen Integrationsleistungen der AfD

Wie unvereinbare Interessen unter einen nationalistischen Hut gebracht werden können!

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Die AfD hat auf dubiosen Wegen Parteispendengelder eines milliardenschweren deutsch-schweizer Immobilienunternehmens zugeschanzt bekommen. "Im Fall der mysteriösen Spende zugunsten der AfD-Politikerin Alice Weidel führt eine Spur in das Umfeld der vermögenden deutsch-schweizerischen Familie Conle. (...) Demnach arbeitet ein Strohmann, der die Herkunft der Spende verschleiern sollte, für die Immobiliengesellschaft Conimmo - im Handelsregister sind als Direktoren dieser Firma Henning Conle Senior und dessen Sohn Henning Junior eingetragen. Der ältere Conle, der die deutsche und auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen soll, hat einen Wohnsitz in Zürich und gilt als guter Bekannter des Züricher Drogisten Kurt Häfliger, dessen Firma PWS Pharmawholesale 2017 vor der Bundestagswahl 130.000 Euro an den AfD-Kreisverband Bodenseekreis überwiesen hatte."1

Der Fall ist für die AfD vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie sich gern als eine Fürsprecherin der von den sogenannten "Systemparteien" in ihren Augen vernachlässigten "kleinen Leute" in Szene zu setzen bemüht und dabei nicht umhin kommt, deren Interessen mit ins eigene Parteikalkül aufzunehmen. Nun haben aber besonders diese "kleinen Leute", d.h. die lohnarbeitende Mehrheit und selbst die Mittelschicht dieses Landes, unter den ausufernden Mietkostenzugriffen der Immobilienbesitzer zu leiden, und da macht es sich natürlich gegenüber der Wählerklientel nicht besonders gut, wenn ausgerechnet ein milliardenschweres Immobilienunternehmen - und dazu noch eines mit Auslandsbezug (!) - als finanzieller Förderer der AfD enttarnt wird.

"Die Conles sollen in der Nachkriegszeit mit Sozialwohnungen und öffentlichen Bauten zu Geld gekommen sein, später unter anderem auch mit der Fluggesellschaft LTU. Ihr Vermögen wurde im Jahr 2017 vom Schweizer Magazin Bilanz auf 1,35 Milliarden Schweizer Franken geschätzt."2 Die SZ-Darstellung lässt erahnen, dass sich also auch mit Sozialwohnungen - vermutlich mit deren Bau - Geld verdienen ließ und lässt und damit der Grundstock für weitergehende geschäftliche Aktivitäten gelegt werden kann.

Die AfD, eine Partei also des großen Geldes? Eine Partei, die sich als Anwalt der "kleinen Leute" darstellt und Spenden von einem Immobilienunternehmen erhält: Wie geht das zusammen? Im folgenden soll es nicht um eine moralische Verurteilung der AfD gehen, sondern um die Beantwortung der Frage, welche programmatischen Zielsetzungen der AfD einen potenten Immobilienunternehmer dazu motivieren könnten, einer Partei Spendengelder zukommen zu lassen, die sich in ihrer Außendarstellung als Anwalt genau jener Leute in Szene setzt, die unter dem Bereicherungsinteresse des Immobiliengewerbes am meisten zu leiden haben.

Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen, denn die Interessen des Immobilienunternehmers und die der AfD müssen in bestimmter Hinsicht übereinstimmen, sonst hätte jener sich nicht dazu entschlossen, der Partei finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Im folgenden sollen zunächst anhand programmatischer Aussagen der Partei deren wirtschaftspolitische Aussagen dargestellt und kommentiert werden, um herauszufinden, inwiefern eine Interessensidentität zwischen Spender und Empfänger unterstellt werden kann.

Das Selbstbild als Zerrbild

Die AfD präsentiert sich in der Präambel ihres Grundsatzprogramms als Partei der demokratischen Mitte: "Wir sind Liberale und Konservative. Wir sind freie Bürger unseres Landes. Wir sind überzeugte Demokraten."3 Geht es nach den in der Präambel formulierten Aussagen, bewegt sich die Partei - ihrem darin formulierten Selbstverständnis nach - weder außerhalb des Grundgesetzes noch im Gegensatz zu den restlichen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Sie scheint vielmehr mittendrin angesiedelt zu sein.

Für eine politische Positionierung dieser Art gibt es für die AfD auch gute Gründe, denn Grundgesetzartikel 21, Absatz 2 verpflichtet die politischen Parteien auf die Einhaltung der Grundrechtsordnung.4 Die konkrete politische Praxis lässt allerdings viel Raum nach rechts, was es wiederum der Partei erleichtert, sich zum Grundgesetz zu bekennen.

Als "Liberale und Konservative" - nimmt man diese Aussage ernst - verorten sich die AfD-Aktivisten in einem weltanschaulichen Spektrum, welches einerseits die möglichst uneingeschränkte ökonomische Betätigungsfreiheit mitsamt allen damit einhergehenden Freiheiten des Meinungsäußerungswesens und andererseits ein damit unauflöslich verbundenes, auf Bewahrung und Verteidigung klassengesellschaftlicher Macht- und Reichtumsstrukturen basierendes politisches Selbstverständnis zur Grundlage hat. Damit reiht sich die AfD in die unmittelbare ideologische Umgebung jener Parteien ein, die sich mit den selben Attributen schmücken und die von der AfD gern als "Systemparteien" denunziert werden: An den herrschenden politischen und ökonomischen Geschäftsbedingungen der demokratischen Gesellschaft wollen weder die dafür seit jeher zuständigen "Systemparteien" noch die AfD etwas ändern, was wiederum die AfD selbst zu einem, wenn auch von ihr bestrittenen, Dasein als "Systempartei" verpflichtet.

Wenn man sich als Partei in solch einschlägiger politischer Verwandtschaftsumgebung bewegt, muss es deswegen auch nicht verwundern, wenn sich die Autoren des AfD-Grundsatzprogramms als "freie Bürger unseres Landes" verstehen, und das vollkommen zurecht. Das im Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1 formulierte Freiheitsrecht: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt"5 ist ein wesentlicher Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaftsordnung und die Voraussetzung dafür, dass sich die freien Bürger der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit widmen können und dürfen. Die schließt nämlich nicht nur die Anerkennung des freien Willens mit ein, sondern überhaupt die rechtliche Gewährleistung aller daraus resultierenden privaten Zwecksetzungen, und damit sind in erster Linie die für das Gemeinwesen so überaus entscheidenden ökonomischen Bemühungen der Bürger gemeint: auf ihnen beruht der Erfolg oder Misserfolg eines kapitalistisch verfassten Gemeinwesens. Ein Staat ist nur so stark wie seine Ökonomie erfolgreich! Das weiß auch die AfD, deshalb käme sie wohl auch nie auf die Idee, Artikel 2 GG einzuschränken oder gar abzuschaffen, denn das Recht auf einen freien Willen ist grundlegend für das staatlicherseits vorgeschriebene konkurrenzhafte Gegen- und Miteinander, welchem die Bürger sich bei der praktischen Ausübung dieses Rechts zu verpflichten haben.

Dass sich AfDler mit Recht als "überzeugte Demokraten" bezeichnen dürfen, mag manche/r in Zweifel ziehen, doch darf ihnen auch diese Selbsteinschätzung abgenommen werden. Wäre es anders, hätten sie dies nicht in die Präambel ihres Parteiprogramms geschrieben. Angesichts der aus der Partei hervorgehenden politischen Unappetitlichkeiten darf nicht vergessen werden, dass sich dies alles immer noch innerhalb des in einer Demokratie rechtlich Möglichen bewegt.

Selbst die Perspektive einer wie beispielsweise in Ungarn oder noch radikaler in der Türkei praktizierten "illiberalen Demokratie" ist immer noch Resultat eines Wahlverfahrens, welches der Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet, ihr Herrschaftspersonal selbst zu bestimmen. Dass es dabei nicht immer mit legalen Methoden zugehen muss, hat dem Ansehen des Verfahrens selbst bisher nicht geschadet und auch seinen Erfolg als Herrschaftstechnik nicht geschmälert.