Notoperation am Anwaltspostfach beA

Die Erreichbarkeit des beA ist erbärmlich schlecht. Deshalb zieht die BRAK ein notwendiges Update auf Mittwochabend vor.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 103 Kommentare lesen
Notoperation am Anwaltspostfach beA

(Bild: Pixabay)

Lesezeit: 2 Min.

Intensivnutzer des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) berichten von schlimmen Zuständen. Über das Webinterface könne man im Schnitt nur jede zweite Nachricht fehlerfrei absetzen. Bei der Verwendung einer Anwaltssoftware falle die schlechte Erreichbarkeit weniger auf, weil diese im Hintergrund versuche, Nachrichten abzuholen oder zu übermitteln. Darüber hinaus würden häufig Gerichte zurückrufen, sobald man ein Dokument zugestellt habe, weil sie nicht in der Lage seien, die Dokumente abzuholen oder auszudrucken.

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nun mitteilt, will man die beA-Server am heutigen Mittwochabend ab 18:00 Uhr abschalten, um ein eigentlich für den 27. April geplantes Update vorzuziehen. Die Wartungsarbeiten würden voraussichtlich 14 Stunden dauern und das beA damit um 8 Uhr am 25. April wieder verfügbar sein.

Die Liste der offiziell gemeldeten Ausfälle ist lang.

(Bild: Volker Weber)

Größere Ausfälle dokumentiert die BRAK mittlerweile auf einer eigenen Webseite, die dieses Jahr bereits ein Dutzend davon aufzeigt, sowie mehrere Versuche einer Nachbesserung durch die Installation neuer Versionen. Die Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz teilt heise online auf Anfrage mit:

"Das BMJV wurde darüber informiert, dass es seit dem 16. April 2019 wiederholt zu Störungen beim Anmeldevorgang am beA gekommen ist. Eine Information über die konkreten technischen Ursachen ist in Anbetracht dessen, dass die BRAK für den Betrieb des beA zuständig ist und das BMJV nur eine Rechtsaufsicht ausübt, auch nicht für jede einzelne Störung erforderlich."

Es besteht noch keine aktive Benutzungspflicht für das beA. Anwälte dürfen weiterhin Rechtsmittel schriftlich und per Fax einreichen. Allerdings besteht eine passive Benutzungspflicht, das heißt Anwälte müssen für sie im beA eingegangene Nachrichten regelmäßig abholen.

Ob Gerichte bei eventuellem Fristversäumnis aufgrund solcher Störungen des beA Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, ist derzeit ungewiss. Sie könnten auf Alternativen wie Fax verwiesen werden. Gerichtsentscheidungen dazu seien dem BMJV jedoch bislang nicht bekannt, hieß es auf Nachfrage. (vowe)