Aus dem Parlament wieder zurück ins Gefängnis

Inhaftierte katalanische Abgeordnete im neuen spanischen Parlament: Sie sind wichtig für die Mehrheitsbildung. Der Umgang mit ihnen bewegt sich rechtlich auf sehr dünnem Eis

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Es ist nur eine Nachricht am Rande, dass im neu konstituierten spanischen Parlament erstmals mit VOX eine offen rechtsextreme Partei sitzt. Die Partei aus Franquisten und Falangisten, die auch Holocost-Leugner in ihren Reihen hat, erhielt mit rund 10% insgesamt 24 Sitze bei den vorgezogenen Neuwahlen am 28. April.

Die drei Rechtsparteien kamen aber nicht auf eine Mehrheit, weshalb eine Regierung unter Mitarbeit oder Duldung von VOX wie in Andalusien ausfällt. Darauf hatten die ultrakonservative Volkspartei (PP) und die rechts-neoliberale Ciudadanos (Bürger/Cs) im Wahlkampf zugesteuert.

Von der Guardia Civil ins Parlament gebracht

Geprägt wurde die Konstituierung der beiden Parlamentskammern aber nicht von der Tatsache, dass VOX nun nach Andalusien auch ins Parlament in der Hauptstadt eingezogen ist, sondern davon, dass fünf katalanische Parlamentarier aus dem Gefängnis in Soto de Real von der paramilitärischen Guardia Civil ins Madrider Parlament gebracht werden mussten. Denn auch sie wurden als spanische Abgeordnete oder Senatoren vereidigt.

Und viel hängt von den Katalanen ab. Ohne deren Stimmen haben die Sozialdemokraten (PSOE) weiter keine Mehrheit. Daran haben die Wahlen nichts geändert. Theoretisch wäre zwar ein Bündnis mit den Ciudadanos möglich, doch die lehnen das ab. So bleibt nur die Neuauflage mit der Linkspartei Podemos, die von Basken und Katalanen toleriert werden muss.

Der ebenfalls inhaftierte Chef der Republikanischen Linken (ERC) ging auch deshalb auf den designierten und alten Regierungschef Pedro Sánchez im Parlament zu. Seit der Inhaftierung im Oktober 2017 hatten sie keinen Kontakt mehr. Oriol Junqueras gab Sánchez die Hand, gratulierte ihm und sagte: "Wir müssen reden." Sánchez hat gefragt, wie es ihm geht und erklärt: "Sorge dich nicht."

Den fünf gewählten Gefangenen wird mit sieben weiteren Personen seit Februar der Prozess in der Hauptstadt wegen einer angeblichen Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung von Steuergeldern im Rahmen der Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien am 1. Oktober gemacht. Gerichte in anderen europäischen Ländern teilen diese Auffassung nicht, weshalb auf der Anklagebank auch der angebliche Anführer der Rebellion fehlt, da auch Carles Puigdemont nicht an Spanien ausgeliefert wurde, weil es die Anschuldigungen nicht belegen konnte.

Vereidigung und der erste Krach

So wird die neue wie die alte Legislaturperiode von dem Konflikt mit den Katalanen bestimmt und man darf sich auf viel Krach einstellen. Das zeigte gleich deren Amtsschwur. Er war besonders und zudem kaum zu hören, weil die VOX-Abgeordneten und Parlamentarier der beiden Rechtsparteien Ciudadanos (Bürger) und Volkspartei (PP) viel Lärm gemacht haben, um sie zu übertönen.

Sie schworen "als politische Gefangene" nur aus "gesetzlicher Pflicht" auf die Verfassung. Sie fühlen sich vielmehr der "Republik" und dem "demokratischen Mandat des 1. Oktober" sowie der "Bevölkerung Kataloniens" verpflichtet, wie sie es in unterschiedlichen Formeln ausgedrückt haben.

Die Absicht der "Suspendierung" und Gerichte

Anders als im Fall der im Dezember 2017 ins katalanische Parlament gewählten Gefangenen hat der Oberste Gerichtshof nicht erneut die gefangene Parlamentarier suspendiert. Das Gericht, vor dem seit Februar gegen 12 Anführer der Unabhängigkeitsbewegung verhandelt wird, hatte zuletzt die heiße Kartoffel an das Parlamentspräsidium weitergereicht.

Es hat sich als nicht zuständig erklärt und damit hat dieser Gerichtshof das eigene frühere Vorgehen als illegal bewertet. Es folgte nun der einstigen Argumentation des katalanischen Parlaments. Das hatte im vergangen Jahr erklärt, nur dem Parlament stehe die Entscheidung zu. Das war einer der vielen Vorgänge, die hochrangige Juristen als Rechtsbeugung eingestuft haben.

Da diesen Vorgängen, die sich nun in die Hauptstadt verlagert haben, immer mehr internationale Beachtung zukommt und zudem klar ist, dass sie letztlich vor europäischen Gerichthöfen verhandelt werden, wird man offensichtlich vorsichtig. Die Rechtsumgehungen und Rechtsbeugungen gehen trotz allem weiter. Denn bis über eine Suspendierung entschieden ist, dürfen die Parlamentarier einer realen Abgeordnetentätigkeit nicht nachgehen, wie sie praktisch auch am Wahlkampf gehindert wurden.

Obwohl der Oberste Gerichtshof sich für Angelegenheiten in der Sache "Respekt der Parlamentsautonomie" für nicht zuständig erklärt, hat er den gewählten Abgeordnete aber verboten, mit der Presse zu sprechen oder sich nur mit den Kollegen auf Fraktionssitzungen zu besprechen. Das ist eine weitere Absurdität, auf die auch der Verfassungsrechtler Joaquín Urias hinweist.

Darauf hatte Telepolis schon kürzlich in einem anderen Fall verwiesen, dass das Gericht, das sich plötzlich für nicht zuständig erklärt, trotz allem inhaltliche Aussagen und Vorgaben macht. Die Autonomie des katalanischen Parlaments war höchsten spanischen Gerichten bisher völlig egal und sie wurde immer wieder massiv ausgehebelt.

Die Richter können es erneut nicht lassen und weiten mit ihrem Vorgehen die Zensur aus. So werden nun sogar Grundrechte von Parlamentariern in Spanien mit Füßen getreten. Statt ihrer Aufgabe nachkommen zu können, wurden die gewählten Abgeordneten am Montag schon wenige Minuten nach Erhalt ihrer Urkunde wieder ins Gefängnis gebracht und am Dienstag gleich nach der konstituierenden Parlamentssitzung.

"Verfassungswidrig!"

Für hochrangige Juristen ist all das verfassungswidrig. Der andalusische Verfassungsrechtler Javier Pérez Royo hatte längst erklärt, dass die katalanischen Parlamentarier seien seit dem Wahlsonntag "illegal inhaftiert", denn seither müssten sie "parlamentarische Immunität" genießen. Artikel 71 der Verfassung sehe "keinerlei Ausnahme" vor, erklärte der Professor, wie Telepolis berichtete.

Er hatte vor der Parlamentssitzung noch einmal nachgelegt und vor dem "verfassungswidrigen" Vorgehen gewarnt. "Das Ende der Untersuchungshaft ergibt sich automatisch" erklärt er. Die Folge wäre, dass die Parlamentarier ihre Arbeit aufnehmen, da der Oberste Gerichtshof in "in keiner Form die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft" begründen könne, kritisiert Verfassungsrechtler Javier Pérez Royo dessen Vorgehen.

Allein ist er mit dieser Einschätzung nicht. Auch sein Kollege Urias, ehemaliger Rechtsreferent am Verfassungsgericht, spricht von "Rechtsbeugung". Es werde etwas "Unmögliches" versucht, twitterte er. Man versuche die "Immunität" auszuhebeln, denn sie sei Voraussetzung für eine spätere Suspendierung durch das Parlament, erklärt dieser Professor. Artikel 26 zu benutzen sei missbräuchlich, denn der sei nicht auf schon laufende Verfahren anwendbar. Er diene nur für Delikte, die ein Abgeordneter während seiner Abgeordnetentätigkeit verübt habe.

Diese Expertenmeinungen interessiert die geschäftsführende Vize-Ministerpräsidentin nicht. Sie hat sich schon auf die Suspendierung festgelegt und liegt damit auf der Linie von VOX, PP und Cs. Carmen Calvo meint, das Parlamentsreglement sei "klar".

Das stimmt, nur nicht in der Form, wie sie sie interpretiert. Sie hat offensichtlich schon die Regierungsmeinung dargelegt, denn später wurde bekannt, dass auch das Ministerium für Staatsanwaltschaft die sofortige Suspendierung fordern wird.

Wie das neue Parlamentspräsidium entscheiden wird, ist zwar unklar, aber die Weichen sind gestellt. Erwartet wird, dass die mit den Stimmen der Linkspartei Podemos neugewählte Präsidentin Meritxell Batet zunächst eine Stellungnahme des juristischen Dienstes einholt, der vermutlich zu juristischen Verrenkungen ansetzen wird.

Die Versuchung für Sánchez

Die Versuchung, die vier Kongressmitglieder auszuschließen, ist auch für Sánchez groß. Damit würden vier Stimmen der Opposition ausgeschlossen, die absolute Mehrheit wäre damit einfacher für ihn zu haben. Andererseits ist klar, dass auch dieser Vorgang wieder spanische Gesetze bricht oder umgeht und vor internationalen Gerichten kaum Bestand haben kann. Und das wäre neue Nahrung für das angestrebte Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien.

Mit den Stimmen der Rechtsparteien kann die PSOE die Suspendierung aber problemlos beschließen. Das würde aber die Linkspartei Podemos und andere mögliche Unterstützer wie die baskischen Parteien brüskieren. Podemos sitzt nun auch im Präsidium und die Sozialdemokraten sind erneut für die Amtseinführung von Sánchez angewiesen. Parteichef Pablo Iglesias weist darauf hin, dass es auch für die Katalanen eine Unschuldsvermutung gibt und bisher niemand verurteilt wurde. Deshalb müssten sie "frei ihre Wähler vertreten können" - was nicht der Fall ist.

Der Ausgang ist unklar, da natürlich gegen eine Suspendierung auch wieder Rechtsmittel eingelegt würden. Es ist in Spanien seit langem offensichtlich, dass kaum noch nach Rechtslage entschieden wird, sondern vor allem nach politischen Kriterien.

Wenn einmal zu Gunsten der Katalanen nach spanischen Gesetzen entschieden wird, wie letztlich der Ausschluss der Exil-Kandidaten von den Europaparlamentswahlen doch noch gekippt wurde, dann funktioniert das, weil dahinter die Drohung mit dem Europäischen Gerichtshof steht. Der hätte in einer Eilentscheidung die Wiederholung der Wahlen anordnen können.

Somit konnte Spanien das Problem nicht einfach "bis auf weiteres" in die Zukunft verschieben - was nicht unüblich ist -, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dann einmal in vielen Jahren über die absurden Vorgänge entscheiden würde.