Breitband für die letzte Meile: Bundesnetzagentur will Glasfaserausbau beflügeln

Die Regulierung von Glasfasernetzen "kann auf das absolut erforderliche Mindestmaß beschränkt werden", wirbt die Bundesnetzagentur für mehr Kooperationen.

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Breitband für die letzte Meile: Bundesnetzagentur will Glasfaserausbau beflügeln

(Bild: TPROduction / shutterstock.com)

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Nachdem die große Koalition die Signale für den Glasfaserausbau prinzipiell auf Grün gestellt hat, will auch die Bundesnetzagentur Investitionen in diesen Bereich erleichtern. So soll die Regulierung von Glasfasernetzen "auf das absolut erforderliche Mindestmaß beschränkt werden", schreibt die Behörde in ihrem am Montag veröffentlichten Entwurf der Definition und Analyse des Marktes für den Zugang zur "letzten Meile". Für Telekommunikationsunternehmen soll es damit "noch attraktiver" werden, Kooperationen einzugehen oder eigene Preismodelle zu verhandeln.

Die Untersuchung zeigt nach Angaben der Bundesnetzagentur, dass die im Festnetzbereich gängigen Anschlusstechnologien Kupfer, Glasfaser und Kabel sowie sämtliche Bandbreiten letztlich "austauschbar" seien. Sie fielen so "in einen sachlichen Markt". Dieser Handelsplatz für den "lokal bereitgestellten Zugang an festen Standorten" umfasst neben der Teilnehmeranschlussleitung dem Entwurf zufolge nun auch alle lokal bereitgestellten Zugangsprodukte auf der höheren Schicht der Verbindungsebene und Datenflusskontrolle.

Die Wettbewerbsbedingungen innerhalb dieses Marktes zwischen Kupfer- und hochleistungsfähigen Glasfasernetzen unterschieden sich aber, heißt es weiter. Die im nächsten Schritt festzulegenden Regulierungsverpflichtungen sollten daher differenziert ausfallen: "Glasfasernetze müssen nicht einer ebenso detaillierten ex-ante-Regulierung unterworfen werden wie die Kupfernetze." Die Netzagentur will bei superschnellem Internet also weitgehend auf tiefe regulatorische Eingriffe wie eine vorherige Preisvorgabe für spezielle Produkte, eine Zugangsverpflichtung oder ein Diskriminierungsverbot verzichten.

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"Glasfaser ist die Technologie für die Gigabit-Welt", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. "Die erfolgreiche Regulierung des bestehenden Kupfernetzes der Telekom ist auf neu zu bauende Glasfasernetze nicht übertragbar." Wenn der diskriminierungsfreie Zugang von Wettbewerbern zu den Netzen der nächsten Generation gewährleistet sei, könne sich die Behörde auf eine "Regulierung 'light'" beschränken. Man habe den Entwurf aber auch im Hinblick auf den europäischen Rechtsrahmen und das Vetorecht der EU-Kommission zukunftsfest gestalten müssen.

Für entsprechende flexiblere Vorschriften und "marktnahe Lösungsansätze" hatten sich vorab "auch viele Unternehmen und Verbände in einer Konsultation" ausgesprochen, heißt es bei der Regulierungsbehörde. Die Deutsche Telekom und der norddeutsche Netzbetreiber EWE machten im März bereits Nägel mit Köpfen und gründeten ein Gemeinschaftsunternehmen für den Glasfaserausbau im Nordwesten. Es soll bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte mit Glasfaseranbindungen bis ins Haus (FTTH) versorgen.

Auseinandersetzungen beider Firmen über den ab dem Kabelverzweiger auf Kupfer setzenden VDSL-Turbo Vectoring (wobei die Telekom dabei wegen des Ausbaus von FTTC ebenfalls von Glasfaeranschlüssen spricht) dürften damit endgültig der Vergangenheit angehören. Die Kartellwächter müssen das Joint Venture noch bewilligen, was mit dem Plan der Bundesnetzagentur nun schneller über die Bühne gehen könnte.

Die Bundesnetzagentur kommt weiter zu dem Ergebnis, dass das gesamte Bundesgebiet den räumlich relevanten Markt darstellt. Darauf verfüge die Telekom "weiterhin über eine beträchtliche Marktmacht". Die Wettbewerbssituation sie nach wie vor geprägt "von einem hohen Marktanteil sowie ausgeprägten Verhaltens- und Preissetzungsspielräumen" des Bonner Konzerns.

Zwar haben die Kabelnetzbetreiber ihre Position auf dem Endkundenmarkt deutlich verbessern können, meint die Behörde. Allerdings lägen nur etwa zwei Drittel der Haushalte in dem von ihrem Netz abgedeckten Gebiet. Die Kabelkonkurrenz könne so die Marktmacht der Telekom derzeit "nicht hinreichend beschränken und sind auch selbst nicht marktmächtig". Daran würde auch eine Genehmigung der avisierten Fusion von Vodafone und Liberty beziehungsweise Unitymedia nichts ändern.

Den Entwurf zur Markteinschätzung geht nun zunächst in eine öffentliche Konsultation, in deren Rahmen Interessierte Stellungnahmen bis zum 1. Juli abgeben können.

Parallel soll die zuständige Beschlusskammer der Behörde erste Eckpunkte für die anschließend der Telekom aufzuerlegenden Regulierungsverpflichtungen vorbereiten. Diese würden "zeitnah in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren mit den Marktakteuren diskutiert". Generell überprüft die Agentur in regelmäßigen Abständen die Machtverhältnisse auf dem Telekommunikationsmarkt. Dabei stehen die Vorleistungsmärkte wie der oft umkämpfte Zugang zur "letzten Meile" im Fokus. (jk)