Brandgefahr bei älteren MacBook-Pro-Maschinen

Bestimmte Modellreihen des Profi-Notebooks werden von Apple freiwillig zurückgerufen. Es existiert ein Problem mit dem Akku, so der Hersteller.

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Ältere MacBook-Pro-Modelle können Feuer fangen

(Bild: Apple)

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Apple hat am Donnerstagabend ein "freiwilliges Rückruf- und Austauschprogramm" für verschiedene Geräte aus der MacBook-Pro-Baureihe eingeleitet. Grund sei, dass deren "Batterie überhitzen und dadurch ein Brandrisiko" darstellen könne.

Die Aktion betrifft 15-Zoll-Modelle, die "überwiegend" zwischen 2015 und 2017 verkauft worden waren. Ob der eigene Rechner zu Apple muss, lässt sich allerdings erst feststellen, nachdem die Seriennummer auf Apple.com eingetippt wurde – womöglich ist also nicht jede einzelne Maschine in Gefahr.

Der Rückruf betreffe keine anderen 15-Zoll-MacBook-Pro-Geräte oder andere Mac-Notebooks, so Apple weiter. Der Konzern betont, dass Kunden, deren MacBook Pro für das Programm "qualifiziert ist", ihren Computer nicht mehr nutzen sollten, bevor er repariert wurde. Sicherheit habe "oberste Priorität".

Apple offeriert für den Austausch seine üblichen Serviceoptionen. So kann man einen autorisierten Apple-Service-Provider (ASP) kontaktieren oder einen Termin in einem Apple-Laden an der Genius Bar vereinbaren. Apple warnt allerdings, dass die Servicearbeiten "zwischen 2 bis 3 Wochen" dauern können. Angaben zu möglichen Ersatzgeräten macht das Unternehmen nicht. Vor der Abgabe des Macs sollte zwingend ein Backup erstellt werden. Weitere Fragen beantwortet der Apple-Support direkt.

Bislang ist unklar, was die Gründe für die Batterieüberhitzung sind und ob es bereits zu Bränden bei Nutzern gekommen ist. Apple-intern scheint man die Situation allerdings als ernst zu bewerten – der Konzern setzte nicht nur wie üblich eine Rückrufseite in seinem Web-Angebot auf, sondern verbreitete zusätzlich auch noch eine Pressemitteilung mit den Angaben. Aufschieben sollte man den Austausch also keinesfalls. Die standardmäßige Garantieabdeckung verlängert sich durch den Rückruf nicht, auch wirkt es sich nicht auf gesetzliche Ansprüche aus.

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(bsc)