Urheberabgaben: USB-Sticks und Speicherkarten werden teurer

Bitkom und Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt: Ab 2020 werden 30 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte abgeführt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 332 Kommentare lesen
USB-Stick

(Bild: dpa, Ole Spata/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben auf Speicherkarten und USB-Sticks geeinigt. Ab dem Jahr 2020 sollen Hersteller und Importeure 0,30 Euro für jedes dieser Speichermedien abführen. Für den Zeitraum davor sind es 0,14 Euro pro Stick und Karte bis einschließlich 8 GByte Kapazität.

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften deutlich höhere Abgaben gefordert – für USB-Sticks mit mehr als vier GByte 1,56 Euro und bei entsprechenden Speicherkarten sogar 1,95 Euro. Der Bitkom begrüßte die erzielte Einigung. "Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit“, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder laut Pressemitteilung.

Die Urheberrechtsabgaben fließen an die Verwertungsgesellschaften, die auch für Ausschüttung der Gelder sorgen, und sollen so legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgelten. Sie werden für Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer und Drucker bezahlt sowie für Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge. Hersteller und Importeure preisen die Abgabe ein, sie wird also pauschal von jedem Käufer gezahlt – egal, ob dieser vom Recht auf Privatkopien Gebrauch macht oder nicht.

Der Bitkom kritisierte das Gesamtsystem der Urheberabgaben als nicht mehr zeitgemäß. Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben forderten, müssten separate Verhandlungen geführt werden. Das sorge für hohe Verwaltungskosten sowie Rechts- und Planungsunsicherheit. "Die Verbraucher sind letztlich die Leidtragenden, weil sei die Kosten für ein gänzlich intransparentes System tragen“, so die Schelte des Verbands.

Bereits im vergangenen Jahr wurden Einigungen unter anderem über die Abgaben auf CD- und DVD-Rohlinge sowie Festplatten erzielt, im Mai 2019 für Unterhaltungselektronik. Auch bei diesen Vereinbarungen stiegen teilweise die Abgaben. Ein Überblick über alle Tarife findet sich auf der Seite der zur Gema gehörigen Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ. (axk)