Bundesregierung befürwortet breites Rabattverbot für Online-Apotheken

Mit einem Trick will das Bundeskabinett durchsetzen, dass sich Versandhändler bei rezeptpflichtigen Medikamenten doch an die Preisbindung halten müssen.

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Bundesregierung befürwortet breites Rabattverbot für Online-Apotheken

Apotheker-Kampagne im Berliner Untergrund.

(Bild: ABDA)

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Die Bundesregierung will für einen "fairen Wettbewerb" zwischen Online-Händlern und Apotheken vor Ort sorgen. Sie hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Arzneimittelversorger mit lokalen Niederlassungen stärken soll. Wenn der Bundestag dem zustimmt, dürfen ausländische Versandapotheken wie DocMorris oder Europa Apotheek Kunden hierzulande keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Medikamente geben.

Die ausländische Online-Konkurrenz hatte im Oktober 2016 vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Urteil erstritten, wonach sie sich bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht mehr an die Preisbindung halten muss. Hierzulande waren die vom EuGH monierten Vorgaben für einen einheitlichen Abgabepreis für Medikamente bislang im Arzneimittelgesetz verankert. Die Regierung will sie nun einfach ins Sozialgesetzbuch (SGB) schreiben in der Hoffnung, dass die EU Deutschland hier mehr Handlungsspielraum lässt. Werden die Preisvorschriften nicht berücksichtigt, drohen Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro für jeden Verstoß.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) meint, dass etwaige Einschränkungen des freien Handels "durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden können". Solche lägen hier vor. In dem Entwurf ist zu lesen: Durch direkte Rabatte und Boni von Apotheken und indem einheitliche Apothekenabgabepreise aufgegeben werden, würden "sowohl das Sachleistungs- als auch das Solidaritätsprinzip als tragende Strukturprinzipien" des Systems unterlaufen.

DocMorris setzt vor einer möglichen erneuten Klage auf eine Kompromisslösung mit der EU-Kommission, die alle Aspekte und Beteiligte berücksichtige. Der Bitkom kritisierte, dass das geplante Gesetz die Chance verpasse, "der wachsenden Bedeutung des Online-Versands von Arzneien Rechnung zu tragen". Laut einer repräsentativen Umfrage des IT-Branchenverbands kaufen bereits 46 Prozent der Bundesbürger ihre Medikamente gewöhnlich in einer Online-Apotheke, während es 2017 erst 33 Prozent waren. 91 Prozent gaben an, sie seien mit der Qualität zufrieden. 90 Prozent schätzen die große Auswahl, 88 die Liefergeschwindigkeit, 87 Prozent das Preis-Leistungs-Verhältnis. (anw)