Sprachassistent: Google hat Datenschutzverfahren wegen Mitschriften am Hals

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat ein Verwaltungsverfahren gegen Google aufgrund der Transkriptionen eingeleitet, der Konzern zeigt sich einsichtig.

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Google Home Mini

(Bild: dpa, kyodo)

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Google hat die umstrittenen Mitschriften von Aufnahmen seiner Sprachassistenten durch Mitarbeiter zunächst gestoppt. Der Internetkonzern reagiert damit auf ein Verwaltungsverfahren, das der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegen ihn eingeleitet hat. Der Datenschützer will es Google verbieten, entsprechende Auswertungen durch Angestellte oder Dritte innerhalb der nächsten drei Monaten vorzunehmen. Damit sollen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zumindest vorläufig geschützt werden.

Die kalifornische Firma, die ihren Deutschlandsitz in Hamburg hat, reagierte laut Caspar prompt und habe sich bereit erklärt, vom heutigen Donnerstag an die umstrittenen Transkriptionen von Sprachaufnahmen für die Dauer von mindestens drei Monaten zu unterlassen. Diese Zusage beziehe sich auf die gesamte EU.

Zuvor hatte der belgische Sender VRT berichtet, von einem Whistleblower über 1000 Mitschnitte erhalten zu haben. Weltweit soll demnach mehrere tausend Personen auch bei Vertragsfirmen damit beschäftigt sein, solche Audioschnipsel von Google-Home-Lautsprechern und der Google-Assistant-App zu bearbeiten. Der Ansatz soll dabei helfen, die Spracherkennungsfähigkeit der Werkzeuge zu verbessern. Laut einem Blogeintrag des Tech-Riesen geht es darum herauszufinden, ob die aufgenommenen akustischen Informationen von dem dahinter stehenden System für Künstliche Intelligenz (KI) korrekt verarbeitet wurden.

Aus den aufgezeichneten Gesprächen ließen sich aber auch zum Teil sensible personenbezogene Informationen aus der Privat- und Intimsphäre der Betroffenen durch die von Google beauftragten Mitarbeiter entnehmen. Ferner erfolgte ein nicht unerheblicher Teil der Aufnahmen aufgrund einer fehlerhaften Aktivierung der Lauschfunktion. Der Anteil der Transkriptionen soll sich auf 0,2 Prozent der Sprachaufnahmen beschränken.

Caspar äußert "erhebliche Zweifel", ob diese Praxis mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. "Die Nutzung von Sprachassistenzsystemen muss in einer transparenten Weise erfolgen, so dass eine informierte Einwilligung der Nutzer möglich ist", gibt er zu bedenken. "Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung ausreichender Informationen und um eine transparente Aufklärung Betroffener über die Verarbeitung der Sprachbefehle, aber auch über die Häufigkeit und die Risiken von Fehlaktivierungen." Auch der Schutz Dritter, die von den Sprachaufnahmen betroffen sind, müsse gewahrt werden.

In dem laufenden Verfahren gilt es laut dem Experten nun zunächst, "weitere Fragen über die Funktionsweise des Sprachanalysesystems zu klären". Die Aufsichtsbehörden müssten dann über endgültige Maßnahmen entscheiden, "die für einen datenschutzkonformen Betrieb erforderlich sind".

Eigentlich ist für Google in der EU die irische Datenschutzstelle zuständig, da der Konzern dort seine europäische Hauptniederlassung hat. Die DSGVO gibt aber auch den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten dieMöglichkeit, für maximal ein Vierteljahr Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu treffen, falls dringender Handlungsbedarf zum Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener besteht. Diesen sieht Caspar in dem Fall gegeben, da ein Abhören, Dokumentieren und Auswerten privater Gespräche durch dritte Personen zeitnah abgestellt werden müsse.

Caspar appelliert parallel an die Kollegen, die für andere Anbieter von Sprachassistenten wie Apple oder Amazon zuständig sind, gegebenenfalls ebenfalls zügig Maßnahmen umzusetzen. Auch diese Systeme stellten ein hohes Risiko für die Privat- und Intimsphäre von Betroffenen dar. Im April hatte bereits ein Bericht die Runde gemacht mit ähnlichen Details darüber, wie Amazon Mitarbeiter von Vertragsunternehmen weltweit Tonaufnahmen von Alexa transkribieren und analysieren lässt. (axk)