Bürokratie-Abbau: Digitale Krankmeldung soll gelbe Scheine ersetzen

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein "Bürokratieentlastungsgesetz III" auf den Weg gebracht. Hotels sollen Gäste damit digital melden können.

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Bürokratie-Entlastung: Bundesregierung will gelbe Krankenscheine abschaffen

(Bild: Shutterstock/BlurryMe)

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Der gelbe Papierzettel für Krankmeldungen von Beschäftigten soll bald der Vergangenheit angehören. Ein elektronisches Meldeverfahren wird laut einer Initiative der Bundesregierung die traditionelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzen. Die Krankenkassen übermitteln für alle gesetzlich Versicherten dann Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten digital an den Arbeitgeber. Die Bestimmung soll Anfang 2021 in Kraft treten und jährlich rund 77 Millionen Papierbescheinigungen ersetzen.

Die geplante digitale Krankschreibung ist Teil eines Entwurfs für ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz, den das Bundeskabinett am Mittwoch befürwortet hat. Insgesamt sollen darüber mit 14 Einzelmaßnahmen 1,1 Milliarden Euro eingespart werden. Bei Hotelübernachtungen sieht die Regierung einen digitalen Meldeschein vor, um auch hier die mühsame "Zettelwirtschaft" zu erleichtern. Aktuell müssen Angestellte von Beherbergungsbetrieben darauf hinwirken, dass ihre Gäste ihre persönlichen Daten auf einem Papierzettel angeben und diesen unterschreiben.

Künftig soll optional ein digitales elektronisches Meldeverfahren eingeführt werden, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch vergleichbare sichere Verfahren wie die eID-Funktion des Personalausweises ersetzt wird. Parallel sind elektronisch gespeicherte Meldedaten den zuständigen Behörden in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Das Kabinett schlägt weiter vor, dass Betriebe und Selbständige Steuerunterlagen nicht mehr zehn Jahre elektronisch geordnet systematisch vorhalten müssen, um sich für eine mögliche Steuerprüfung zu wappnen. Künftig soll es ausreichen, die Daten auf geeigneten Datenträgern zu speichern. Unternehmen müssen den Prüfern aber nicht mehr selbst eine "maschinelle Auswertung" servieren. Einschlägige IT-Systeme sind bisher bei einem Wechsel der Technik oder einer Datenauslagerung sogar über die 10-Jahres-Frist hinaus verfügbar zu halten. Künftig wird diese Pflicht auf fünf Jahre begrenzt. Neben der Entlastung der Firmen will das federführende Bundeswirtschaftsministerium so auch Anreize für die Finanzverwaltung setzen, "Betriebsprüfungen zeitnah anzugehen".

Die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuerrecht soll von 17.500 auf 22.000 Euro im Jahr steigen. Wer weniger Umsatz hat, wird auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Zudem müssten Gründer nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das Kabinett will zudem ein "Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer" einführen, um das Registerwesen zu modernisieren. Das Gesetz könnte schon Anfang 2020 in Kraft treten, wenn der Bundestag und der Bundesrat zeitnah zustimmen. Teilen der Wirtschaft gehen die Pläne nicht weit genug. Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, gab etwa zu bedenken: "Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer – und ein digitaler gelber Schein noch kein Bürokratieentlastungsgesetz." (mho)