Französisches Gericht: Steam muss Weiterverkauf von Spielen zulassen

Valve muss es EU-Kunden erlauben, auf Steam erworbene Spiele weiterzuverkaufen. Das hat ein französisches Gericht entschieden. Valve will das Urteil anfechten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 780 Kommentare lesen
Französisches Gericht: Steam muss Weiterverkauf von Spielen zulassen

(Bild: Casimiro PT/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

EU-Kunden dürfen Spiele, die sie auf Steam erworben haben, weiterverkaufen. Das hat das Pariser Tribunal de Grande Instance laut französischen Medienberichten am 17. September entschieden. Demnach verstoßen Steams aktuelle Nutzungsbedingungen, die einen Weiterverkauf von Spielen nicht vorsehen, gegen EU-Recht. Geklagt hatte die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir.

Gegenüber US-Medien hat Steam-Betreiber Valve bereits angekündigt, gegen das Urteil Einspruch einlegen zu wollen. Bis zu einer finalen Entscheidung werde das Urteil keine Auswirkungen auf Steam haben, teilte ein Unternehmenssprecher dem Spiele-Blog Kotaku mit. Sollte das Urteil in Kraft treten, muss Valve entweder seine Nutzungsbedingungen ändern oder mit Strafzahlungen rechnen. Das Pariser Tribunal de Grande Instance ist mit einem deutschen Landgericht vergleichbar.

Steam bietet PC-Spiele zum Kauf und anschließenden Download an, die Plattform ist die größte ihrer Art. Dass man als Download gekaufte Spiele nicht weiterverkaufen kann, ist aber kein alleiniges Merkmal von Steam: Auch bei Konkurrenz-Angeboten wie dem Epic Game Store, Origin oder GOG kann man gekaufte Spiele nicht weiterverkaufen. Sollte sich das Urteil des Pariser Gerichts bestätigen, könnte sich der gesamte Online-Markt für Videospiele also grundlegend verändern. Auch Sony und Microsoft, die die Spielekonsolen Playstation und Xbox betreiben, verkaufen viele ihrer Spiele in einem eigenen Online-Store als Download-Fassung.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Inhalt geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Policy von Steam verstößt laut Gericht gegen den Europäischen Binnenmarkt, der den freien Warenverkehr innerhalb der EU vorsieht. Valve hatte sich dagegen vor Gericht mit dem Argument verteidigt, Steam sei als Abo-Angebot anzusehen. Diese Argumentation fand das Pariser Gericht allerdings nicht überzeugend. Für die Nutzung von Steam ist ein Account notwendig, es müssen aber keine Gebühren gezahlt werden.

Auch andere Regelungen von Steam sind ins Visier der Europäischen Union geraten. Die EU-Kommission vertritt die Meinung, dass Steam grenzüberschreitende Verkäufe in andere Mitgliedsstaaten nicht per Geoblocking verhindern darf. Das verstoße gegen die EU-Wettbewerbsregeln. (dahe)