DSGVO: Bundesrat billigt Gesetz für weniger Betriebsdatenschutzbeauftragte

Die Länder haben einen Gesetzentwurf passieren lassen, mit dem das hiesige Recht weiter an die DSGVO angepasst werden soll. Betroffenenrechte müssen weichen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 40 Kommentare lesen
DSGVO: Bundesrat billigt Gesetz für weniger Betriebsdatenschutzbeauftragte

(Bild: mixmagic/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag den umstrittenen Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Anpassung" des Rechts an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befürwortet. Mit dem Paket werden insgesamt 154 einzelne Gesetze geändert. Größter Streitpunkt: die Pflicht für Firmen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Schwelle dafür wird mit dem Beschluss nun von zehn auf 20 Beschäftigte erhöht. Die meisten Bestimmungen der Vorlage sollen direkt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Die in der DSGVO vorgesehenen Kontroll- und Betroffenenrechte hatte der Bundestag bereits mit dem ersten Anpassungsgesetz eingeschränkt. Mit der neuen, vom Parlament kurz vor der Sommerpause in einer Nacht- und Nebelaktion verabschiedeten Initiative beschneidet der Gesetzgeber jetzt mit dem Plazet der Bundesländer etwa die Rechte auf Widerspruch und Auskunft sowie Pflichten zur Information über und zur Korrektur oder zum Löschen von Daten vor allem beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dazu kommen weite Zweckänderungsbefugnisse für die von der Behörde zu Sicherheitszwecken gesammelten Datenbestände.

Beim Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird eine 75-tägige Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Die frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte kritisiert, dass eine so langen und unverhältnismäßige Aufbewahrungsfrist von Verbindungs- und Standortdaten nicht nachvollziehbar sei. Auch verbesserte Suchmöglichkeiten nach verlorenen Endgeräten könnten diese nicht rechtfertigen, zumal die gängige, maximal 70-tägige Vorratsdatenspeicherung gerade ausgesetzt sei.

Entbrannt ist in der schwarz-roten Koalition bereits eine Auseinandersetzung über den weiteren Kurs. So hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in Eckpunkten für eine neue Mittelstandsstrategie angekündigt, die Grenze, ab der Konzerndatenschutzbeauftragte erforderlich sind, auf 50 Mitarbeiter noch weiter anheben zu wollen. Die SPD lehnt dies energisch ab. Sie spricht von Augenwischerei, wenn der Eindruck vermittelt werde, dass über die höhere Schwelle die Pflichten aus der DSGVO abgemildert werden könnten. Die Kompetenz fehle dann ohne internen Zuständigen, was zu mehr Datenschutzverstößen und Bußgeldern führen dürfte. (bme)