Cybergrooming: Ermittler sollen sexuelle Missbrauchsbilder hochladen dürfen

Der Bundesrat will den Regierungsentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming deutlich verschärfen. Versuche sollen generell unter Strafe stehen.

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Cybergrooming: Ermittler sollen sexuelle Missbrauchsbilder hochladen dürfen

(Bild: Shutterstock/metamorworks)

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Der umstrittene Gesetzesentwurf, mit dem die Bundesregierung Cybergrooming stärker kriminalisieren will, geht dem Bundesrat nicht weit genug. Die Länder wollen es laut einer am Freitag angenommenen Stellungnahme verdeckten Ermittlern im Interesse einer effektiven Strafverfolgung ermöglichen, im Zuge ihrer Arbeit trotz des prinzipiell bestehenden strafrechtlichen Verbots Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern hochzuladen. Voraussetzung für diese sogenannte Keuschheitsprobe soll sein, dass es sich um rein fiktionale Darstellungen handelt.

Zum Einsatz kommen dürften laut dem Bundesrat nur "rein mittels Computertechnologie erstellte, aber täuschend echt aussehende Abbildungen, die nicht ohne weitere technische Hilfsmittel enttarnt werden können". Damit sei "die Betroffenheit von Rechtsgütern Dritter ausgeschlossen, da es sich um Bild- beziehungsweise Videoaufnahmen handelt, die künstlich erzeugt werden".

Eigentlich dürfen verdeckte Ermittler als Teil der staatlichen Strafverfolgung selbst keine Straftaten begehen. In der vorgeschlagenen eng umgrenzten Befugnis sind sie nach Ansicht des Ländergremiums aber verfassungsrechtlich zulässig, da sie schwerste Delikte im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufklären und auch verhindern könnten. Auch die Justizminister der Länder hätten schon mehrfach betont, dass "das Hochladen und damit das tatbestandsmäßige Verbreiten von kinderpornographischen Schriften in verdeckten Netzwerken häufig das einzige Mittel ist, um den für Ermittlungen erforderlichen Zugang zu entsprechenden Foren zu erhalten".

Der Bundesrat will zudem den Versuch des Cybergroomings generell unter Strafe gestellt wissen. Die Regierung hat bisher dagegen vor allem Fälle einbezogen, in denen der Täter irrigerweise davon ausgeht, auf ein Kind einzuwirken, es in Wirklichkeit aber etwa mit einem verdeckten Ermittler oder einem Elternteil zu tun hat. In ihrer Stellungnahme fordern die Länder ferner, den Versuch des sexuellen Missbrauchs an Kindern auch dann zu kriminalisieren, wenn er durch Zeigen pornografischer Schriften erfolgt.

Die von Experten kritisierte "unangemessene Vorverlagerung der Strafbarkeit" sieht das Gremium mit der von ihm vorgesehenen allgemeinen Versuchsstrafbarkeit nicht verbunden. Eine solche Klausel erweitere den Bereich strafbaren Verhaltens zeitlich und sachlich nur in eng begrenztem Umfang, betonten die Länder. Angesichts der überragenden Bedeutung des Schutzes einer ungestörten Entwicklung von Kindern erweise sich eine solche moderate Ausdehnung insgesamt als verhältnismäßig.

Der bayerische Staatsminister für Digitales und Medien, Georg Eisenreich, warb im Plenum für einen entschlossenen Kampf gegen Pädophile, die im Internet Jagd auf Kinder machten. Der Entwurf sei daher richtig, aber auch überfällig. Bayern habe für die Versuchsstrafbarkeit schon vor Jahren im Bundesrat geworben, unterstrich der CSU-Politiker. Keuschheitsproben seien wichtig, da Täter Missbrauchsaufnahmen vor allem in geschlossenen Gruppen verbreiteten und austauschten. Ermittler kämen hier derzeit viel zu schwer hinein. Hinter jedem Bild, jedem Video stehe aber oft ein Fall schwerer sexueller Vergehen.

Der Bundesrat leitet seinen Appell nun zunächst an die Bundesregierung weiter. Sobald sich diese dazu geäußert hat, geht das Dossier an den Bundestag, der dem Vorhaben noch zustimmen muss und Änderungen am Papier der Exekutive vornehmen kann. (bme)