US-Netzneutralität: Befürworter und Gegner bejubeln neues Urteil

Die FCC muss die Abschaffung der Netzneutralität neu prüfen und darf US-Staaten nicht verbieten, eigene Regeln zu erlassen, sagt das Berufungsgericht.

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(Bild: dpa, Ole Spata)

Lesezeit: 8 Min.
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Die US-Regulierungsbehörde FCC muss sich erneut mit der Netzneutralität und den Auswirkungen ihrer Abschaffung befassen. Und die Behörde darf US-Staaten und Kommunen nicht generell untersagen, eigene Vorschriften für Netzneutralität zu erlassen, solange die FCC es nicht tut. Das hat ein US-Bundesberufungsgericht entschieden. Beide Seiten fühlen sich bestätigt.

Unter US-Präsident Donald Trump haben Republikaner in der Telecom-Regulierungsbehörde FCC eine Mehrheit. Diese haben sie genutzt, um die Netzneutralität abzuschaffen. Gleichzeitig haben sie Staaten und Kommunen verboten, eigene Regeln für Netzneutralität aufzustellen ("Preemption"). Das Verfahren heißt Mozilla v. FCC und wurde vom Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia unter dem Az. 18-1051 entschieden.

[Update 2. Oktober 2019, 02:35 Uhr: Hintergrund-Abschnitte "Das Hin-und-Her bei der Netzneutralität" und "Republikaner verweigerten Abstimmung im Repräsentantenhaus" hinzugefügt]

Grundsätzlich lässt das Gericht die Aufhebung der Netzneutralität bestehen. Die Gegenargumente haben das Gericht nicht überzeugt. Das freut die Gegner der Netzneutralität. Allerdings hebt das Gericht jenen Teil auf, mit dem die FCC Staaten und Kommunen daran hindern wollte, eigene Netzneutralitätsregeln aufzustellen. Das ist ein Etappensieg der Befürworter der Netzneutralität

Das bedeutet aber nicht, das beispielsweise die von Kalifornien beschlossene Netzneutralität Bestand haben wird. Darüber zu entscheiden bleibt dem bereits anhängigen Verfahren USA v. California vorbehalten. Die Kompetenzen von Bundesbehörden sind in den USA durch die so genannte Preemption abgesichert. Erlassen sie Vorschriften, dürfen Staaten und Kommunen das nicht unterlaufen.

Jedoch muss dabei im Einzelfall geklärt werden, ob bestimmte Normen tatsächlich Bundesvorgaben sabotieren. Ein generelles Regelungsverbot für einen ganzen Themenbereich, wie es die FCC versucht hat, ist nicht statthaft.

Außerdem bekrittelt das Berufungsgericht drei Mängel an jener Verordnung, mit der die FCC die Netzneutralität aufgehoben hat: Erstens hat sich die FCC nicht mit den Auswirkungen auf die Öffentliche Sicherheit befasst, obwohl diese zu den Kernzielen der Behörde gehört.

"The fight for NetNeutrality is not over", freut sich die Demokratische FC-Commissioner Jessica Rosenworcel auf Twitter.

Einsatzkräfte, Infrastrukturbetreiber und Bürger könnten in einer Notsituation beeinträchtigt werden, wenn Breitbandnetze bestimmten Datenverkehr nach eigenem Gutdünken oder gegen Entgelt gegenüber anderem Datenverkehr bevorzugen dürfen. Man denke nur an Erdbebensensoren in einem Gasnetz, bei denen Bruchteile von Sekunden zählen. Später mögliches Einschreiten der Handelsbehörde FTC gegen die Netzdiskriminierung käme zu spät.

Zweitens hat die Verordnung nicht ausreichend erklärt, was die Aufhebung der Netzneutralität für den Bau von Breitbandnetzen bedeutet. Konkret geht es hier um die in den USA bedeutende Montage von Datenkabeln auf Masten Dritter.

Drittens habe sich die FCC nicht hinreichend mit Eingaben betroffener Bürger befasst. Dabei geht es um "Lifeline" genannte Zuschüsse zu Internetzugangsgebühren für arme Amerikaner und einige andere Gruppen, etwa Veteranen und Angehörige Gefallener. Das Lifeline-Gesetz gewährt die Zuschüsse nur für Telekommunikationsdienste. Um die Netzneutralität abzuschaffen, hat die FCC aber Breitband-Provider von den Telekommunikationsdiensten ausgenommen. Seither fehlt die Rechtsgrundlage für die Lifeline-Zuschüsse. Die gegenteilige Rechtsansicht der FCC war falsch.

Mit diesen drei Themen muss sich die FCC nun inhaltlich auseinandersetzen. Die Republikaner-Mehrheit in der Regulierungsbehörde wird versuchen, die Abschaffung der Netzneutralität trotzdem beizubehalten. Niemand wäre überrascht, würden die einschlägigen Entscheidungen wiederum gerichtlich bekämpft.