Funklöcher: Netzbetreiber dürfen an der Grenze hochdrehen

Bundesregierung und Regulierer lockern die Zügel: An der Grenze dürfen Mobilfunkanbieter nun mit voller Kraft senden, um Versorgungslücken zu schließen.

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Funklöcher: Netzbetreiber dürfen an der Grenze hochdrehen

In Grenzregionen gibt es Mobilfunk oft nur aus dem Nachbarland.

(Bild: Shutterstock/Juan Aunion)

Lesezeit: 3 Min.

Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in den deutschen Grenzgebieten sollen die Netzbetreiber ihre Kapazitäten dort voll ausschöpfen können. Davon würden über 780.000 Haushalte in den betroffenen Regionen profitieren, teilte das Bundesverkehrsministerium in Berlin mit. Möglich wird das durch eine "Weiterentwicklung des Grenzkoordinierungsverfahrens", erläuterte ein Sprecher.

Bei der Grenzkoordinierung geht es darum, Störungen durch Überstrahlen der Mobilfunksender ins Nachbarland zu vermeiden. Innerhalb der EU gibt es dafür konkrete Vorgaben, die zum Beispiele Bauweise, Ausrichtung und Sendestärke der Antennen betreffen. Über die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgaben wachen die jeweiligen Regulierungsbehörden, die jede Sendeanlage genehmigen müssen.

In Deutschland führt die Bundesnetzagentur bisher ein vergleichsweise striktes Grenzregime. Netzbetreiber können ihre Anlagen teilweise nicht voll auslasten, was zu schlechterer Abdeckung für ihre Kunden führt. Zugleich strahlen Mobilfunksender aus dem Nachbarland ein, was die Probleme verschärft. Handys buchen sich oft unbemerkt ins Netz des Nachbarlandes ein. Problematisch ist auch das 700-MHz-Band, das hierzulande schon für Mobilfunk eingesetzt wird, während im EU-Ausland teilweise noch Fernsehen ausgestrahlt wird.

Unter der Hand klagen Netzbetreiber, dass sie von der Bundesnetzagentur an der kurzen Leine gehalten werden, während in den Nachbarländern mit Volldampf gesendet wird. Auch sind offenbar nicht nicht alle Carrier im Ausland bereit, sich mit ihren Nachbarn zu koordinieren und verlässliche Absprachen zu treffen. Die deutschen Netzbetreiber wünschen sich Waffengleichheit.

Die will das Bundesverkehrsministerium in Absprache mit der Bundesnetzagentur jetzt herstellen und die Zügel lockern. An den EU-Vorgaben hat sich dabei nichts geändert, sie werden jetzt nur anders interpretiert. So sollen die Genehmigungen für die Sendeanlagen im Grenzbereich "auch dann unverzüglich erfolgen, wenn einzelne Masten über die Landesgrenze hinaus senden", erläutert ein Sprecher des Ministeriums. "In den Nachbarländern wird dies ebenso gehandhabt."

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Die Bundesnetzagentur genehmigt die von den Netzbetreibern beantragten Sendeparameter nun auch dann, "wenn die Grenzwerte der Präferenzvereinbarungen überschritten werden oder keine Betreiberabsprachen vorliegen oder kurzfristig erzielt werden können", erklärt ein Sprecher der Behörde. Der Regulierer schreitet dann nur noch ein, wenn dadurch tatsächlich Störungen im Nachbarland entstehen.

Und weil die europäischen Nachbarn die EU-Regeln offenbar unterschiedlich auslegen, will die Bundesnetzagentur die zugrundeliegende zwischenstaatlichen Vereinbarung zur Mobilfunkgrenzkoordinierung weiterentwickeln. So wünschen sich die Deutschen einen Rechtsanspruch auf Betreiberabsprachen zwischen Mobilfunknetzbetreibern benachbarter Länder, erklärt ein Behördensprecher.

Der neue Ansatz bei der Grenzkoordinierung ist ein Teil der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. Zusammen mit den Ausbauauflagen der 5G-Versteigerung und dem mit der Branche geschlossenen Mobilfunkpakt für eine "Ausbauoffensive" soll das die Mobilfunkversorgung in Deutschland deutlich verbessern. "Jeder muss immer und überall telefonieren und surfen können", sagt Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU). "Daran arbeiten wir mit aller Konsequenz." (vbr)