EU-Kommission verbietet Broadcom Exklusivklauseln in Verträgen

Laut den EU-Kartellwächtern missbraucht Broadcom seine Marktmacht. Nun darf der US-Chipriese keine Exklusivität mehr von Herstellern verlangen.

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Broadcom BCM2837 auf Raspberry Pi 3 Model B

Broadcom-Chip auf einem Raspberry Pi.

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Simon Koenigsdorff

Die Europäische Kommission verhängt einstweilige Maßnahmen gegen den Chiphersteller Broadcom, weil dieser gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoße. Konkret geht es um bestimmte Klauseln, die Broadcom in seine Vereinbarungen mit sechs Geräteherstellern geschrieben hatte. Nach Angaben der Europäischen Kommission habe Broadcom seine marktbeherrschende Stellung im Bereich von Ein-Chip-Systemen für TV-Set-Top-Boxen, Glasfaser- sowie xDSL-Modems ausgenutzt, um den Herstellern Exklusivität und Kaufverpflichtungen aufzuzwingen. Dabei ging es auch um Preisnachlässe und andere Vorteile, die von Exklusivität abhängig gemacht wurden.

Die für Kartellrecht zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu am Mittwoch in Brüssel: "Das können wir nicht zulassen, weil die europäischen Kunden und Verbraucher sonst mit höheren Preisen, einer geringeren Auswahl und weniger Innovation konfrontiert wären." Die einstweiligen Maßnahmen der Kommission sehen nun vor, dass Broadcom die Klauseln nicht mehr anwenden und künftig auch nicht mehr in neue Verträge aufnehmen darf.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission nennt als weiteren Hintergrund auch, dass durch die Maßnahmen ein künftiger Schaden für den Wettbewerb verhindert werden soll. Man gehe davon aus, dass die fraglichen Vertragsklauseln Ausschreibungen für die Einführung des Wi-Fi 6-Standards bei Modems und TV-Set-Top-Boxen beeinträchtigen würden. Andere Wettbewerber könnten so nicht mit Broadcom auf diesem Markt konkurrieren.

Broadcom muss die Anordnungen der Kommission innerhalb von 30 Tagen umsetzen, sie würden dann für bis zu drei Jahre gelten. Die Entscheidung kann Broadcom jedoch anfechten. Die EU-Kommission hatte im Juni eine Untersuchung von Broadcom begonnen, das Verfahren ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Einstweilige Maßnahmen kann die EU schon verhängen, wenn nur auf den ersten Blick ("prima facie") der Wettbewerb dringend geschützt werden muss.

Broadcom war bereits in der Vergangenheit mit dem Kartellrecht in Konflikt gekommen. Dem Unternehmen, das seinen Sitz Anfang 2018 von Singapur in die USA verlegt hatte, wurde im März 2018 bereits die Übernahme des größten Konkurrenten Qualcomm von der US-Regierung untersagt. (siko)