Polizei soll computergenerierte Kinderporno-Fotos nutzen dürfen

Zur Pädophilen-Verfolgung im Netz soll die Polizei künftig computererstellte Kinderporno-Fotos nutzen dürfen. Die Reform ist Teil eines Cybergrooming-Gesetzes.

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Blaulicht, Polizei
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  • dpa

Zur Bekämpfung von Sexualstraftaten soll die Polizei künftig computererstellte kinderpornografische Fotos verwenden dürfen. Darauf einigten sich die Rechtspolitiker von CDU/CSU und SPD am Mittwoch, wie die dpa aus Koalitionskreisen erfuhr. Die Reform soll den Ermittlern beispielsweise Zugang zu Pädophilen-Chats verschaffen. Denn die Betreiber solcher Chats verlangen oft sogenannte Keuschheitsproben, also das Hochladen kinderpornografischer Inhalte. Hier stießen die Ermittler bisher an ihre Grenzen, da die Veröffentlichung solcher Bilder strafbar ist.

Die Reform soll jetzt noch in ein Gesetz zum sogenannten Cybergrooming aufgenommen werden, das derzeit im Bundestag beraten wird. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass Pädophile wirkungsvoller
bestraft werden, die in Onlinechats mit sexuellen Absichten Kontakt zu Kindern suchen.

"Gerade weil Sexualstraftaten gegen Kinder besonders abscheulich und die Opfer oft lebenslang traumatisiert sind, müssen wir mehr zum Schutz von Kindern tun", sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner. Deswegen solle noch in diesem Jahr auch die Reform der Strafverfahren im Bundestag verabschiedet werden. Das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gesetz ermöglicht es der Polizei, DNA-Spuren ausführlicher auszuwerten. Künftig sollen auch Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter bestimmt werden – bisher darf nur das Geschlecht abgefragt und geprüft werden, ob die DNA schon im Zusammenhang mit anderen Straftaten aufgetaucht ist. ()