Taxi vs Uber: Kölner Landgericht verbietet Uber X

Die Fehde zwischen Uber und dem deutschen Taxigewerbe geht weiter: In Köln erwirkte ein Taxifahrer eine Verfügung mit womöglich weitreichenden Folgen.

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Taxi vs Uber: Kölner Landgericht verbietet Uber X

(Bild: Kevin McGovern/Shutterstock.com)

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Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, die der dpa vorliegt. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer (Az.: 81 O 74/19).

Ubers eigentliches Geschäftsmodell ist die Vermittlung von Fahrgästen an Privatpersonen, die Transportdienstleistungen dann mit einem eigenen Fahrzeug durchführen. Das Modell ist in Deutschland schon länger verboten, weil kommerzielle Personentransporte nur von entsprechend lizenzierten Fahrern mit speziell versicherten Fahrzeugen durchgeführt werden dürfen. In Deutschland ist Uber deshalb dazu übergegangen, neben regulären Taxis auch Mietwagen mit Fahrer zu vermitteln.

Die Fahrer müssen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (sog. P-Schein) besitzen. Die Fahrzeuge gehören oft Mietwagenunternehmen oder Einzelunternehmern. Sie dürfen unter den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes operieren. Uber X war in Köln im April 2019 gestartet. Darüber hinaus gibt es den Dienst noch in Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf und Frankfurt/Main. Der Preisvorteil gegenüber dem Taxi ist zum Beispiel in Berlin eher gering.

Das Gesetz räumt Taxis gewisse Privilegien ein und fordert von Mietwagen, dass sie nach einer Fahrt wieder an den Betriebssitz zurückkehren müssen – bei Einzelunternehmern ist das der Wohnsitz. Eine Ausnahme von dieser sogenannten Rückkehrpflicht macht das Gesetz, wenn ein neuer Auftrag eingeht. Fahraufträge müssen laut Gesetz grundsätzlich am Betriebssitz eingehen und von dort an den Fahrer übermittelt werden.

Hier setzte die Klage des Kölner Taxiunternehmers an. Denn bei Uber gehen die Aufträge in der App ein und der Anbieter vermittelt die Fahrten auch darüber an den Fahrer. Insidern zufolge operierte das Unternehmen in Deutschland bisher mit einem Trick: Die vermittelten Fahrten gingen parallel – oft per Fax – auch an den Betriebssitz des Unternehmens.

Bei Uber können die Fahrer Aufträge unabhängig davon annehmen, moniert nun das Kölner Landgericht in seinem Beschluss. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Aus dem gleichen Grund hatte im Dezember 2018 der Bundesgerichtshof den vergleichbaren Dienst Uber Black untersagt. Auch mit der Rückkehrpflicht nehmen es die Uber-Fahrer oft nicht so genau, wie man zum Beispiel in Berlin und Köln an den Flughäfen sehen kann.

Die Entscheidung des Kölner Gerichts fiel bereits im Juli, dennoch vermittelt Uber weiter Mietwagen. Die Verfügung konnte nicht an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam zugestellt werden – erst ab der Zustellung gilt das Verbot. Der Zustellversuch sei wegen einer fehlenden Übersetzung des deutschsprachigen Dokuments gescheitert, erklärte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts gegenüber der dpa. Die Ablehnung der Annahme sei deshalb formell zulässig. Ob ein zweiter Zustellversuch inklusive niederländischer Fassung inzwischen geklappt habe, sei ihr nicht bekannt.

Uber wollte die Berichte über die Gerichtsentscheidung gegenüber dpa nicht kommentieren. "Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen", sagte ein Firmensprecher. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Nach dpa-Informationen war Uber nicht in das Verfahren involviert und konnte sich nicht vor Gericht verteidigen. Im Beschluss heißt es, die einstweilige Verfügung sei "wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts" erlassen worden. (vbr)