Section Control: OLG Lüneburg erklärt Streckenradar für rechtmäßig

Die Pilotanlage an der B6 in der Region Hannover wird nach der Entscheidung des OLG in der Hauptsache nun wieder angeschaltet.

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Section Control: OLG Lüneburg sieht Streckenradar als rechtmäßig an

Messsystem für Section Control.

(Bild: Jenoptik)

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Auf der Bundesstraße 6 darf nun endgültig mit richterlichem Segen ein Streckenradar betrieben werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Klage gegen die Pilotanlage zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle ("Section Control") zwischen Gleidingen und Laatzen auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit dieser Anlage bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen.

Der Testbetrieb des Streckenradars hatte im Januar begonnen und wurde dann im März vom Verwaltungsgericht Hannover gestoppt. Es sah darin einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ohne erforderliche gesetzliche Voraussetzungen und stoppte diese Art der Überwachung vorläufig. Dem war auch das OVG selbst im Mai gefolgt, es entschied im Juli aber auf Basis der neuen Polizeigesetzes anders. Dabei ging es nur um eine vorläufige Erlaubnis, weil eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit erst im anhängigen Hauptsacheverfahren vom OVG getroffen werden sollte; das ist nun geschehen.

"Die Polizei Hannover wird die zuletzt noch einmal umfangreich gewartete Anlage am morgigen Donnerstag wieder einschalten. Von diesem Zeitpunkt an wird die Bußgeldbehörde alle Geschwindigkeitsverstöße verfolgen", teilte das niedersächsische Innenministerium nun mit. Die Anlage soll die nächsten zwölf Monate im Pilotbetrieb bleiben.

Für Section Control werden Fahrzeuge am Beginn und am Ende eines Messfelds durch eine mit einem Zeitstempel versehene Heckfotoaufnahme (Spurkamera-Foto) erfasst. Aus der zwischen den Zeitstempeln liegenden Zeitdifferenz und der Länge des vermessenen Streckenabschnitts wird der Wert der Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Die Fahrzeuge werden identifiziert, indem das Kennzeichen automatisiert extrahiert und anonymisiert wird. Überschreitet der Wert der Durchschnittsgeschwindigkeit einen Auslösegrenzwert, wird hinter dem Ende des Kontrollabschnitts das Fahrzeug von vorn und von hinten fotografiert, damit auch Fahrzeuge mit Anhängern oder Motorräder identifiziert werden können. Die Technik dafür wird von Jenoptik Robot gestellt.

Nach Hinweis der Landesdatenschutzbeauftragten sind neue Hinweisschilder angebracht worden. Das neue Schild am Startpunkt der Messung ist jetzt mit dem Wort "Abschnittskontrolle" beschriftet, das entspreche dem exakten Wortlaut des Gesetzes, schreibt das Innenministerium. Durch das nun auch enthaltene Symbol einer Kamera sei für jeden Verkehrsteilnehmer unmissverständlich erkennbar, dass hier die Geschwindigkeit gemessen wird.

Die Abschnittskontrolle stelle für die Verkehrsteilnehmenden eine gerechtere Methode dar, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird, meint das Ministerium. Ein kurzzeitiges – oft gefahrenträchtiges – Abbremsen vor einer herkömmlichen Punktmessung sei mit der Abschnittskontrolle sinnlos. Stattdessen können kurzfristige, kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Messbereich ausgeglichen werden. Die "gerechtere Methode" werde von den Verkehrsteilnehmern eher akzeptiert, das führe zu einer spürbaren Harmonisierung des Verkehrsflusses. (anw)