Wettbewerbszentrale bringt Krankschreibung per Whatsapp vor Gericht

Die Wettbewerbszentrale will einen Musterprozess gegen ein Hamburger Start-Up, das Online-Krankschreibungen anbietet. Das Angebot hält sie für irreführend.

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Wettbewerbszentrale bringt Krankschreibung per Whatsapp vor Gericht

(Bild: Billion Photos/Shutterstock.com)

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Von
  • Simon Koenigsdorff

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat eine Klage gegen ein Hamburger Start-Up eingereicht, das im Internet Krankschreibungen ohne Arztbesuch anbietet, die dann per Post oder per Whatsapp zugestellt werden. Laut Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale strebe man einen Musterprozess vor dem Landgericht Hamburg an (Aktenzeichen 406 HKO 165/19). Das Portal AU-Schein.de biete eine Fernbehandlung an, die durch das Heilmittelwerbegesetz verboten sei, außerdem hält die Wettbewerbszentrale die Werbung der Seite für irreführend.

Dort wird ein "100% gültiger AU-Schein" versprochen, um sich für Krankheitssymptome wie Erkältung, Regelschmerzen, Rückenschmerzen oder Migräne krankschreiben zu lassen und diesen beim Arbeitgeber abzugeben. Dabei ist weder ein Besuch noch ein Anruf bei einem Arzt nötig, den Schein stellt der Online-Service für 14 Euro als PDF oder für 19 Euro per Post aus, nachdem der Nutzer einen Fragebogen ausgefüllt hat.

Dass solche Scheine jedoch arbeitsrechtlich gültig seien, "wird von etlichen Juristen bezweifelt", heißt es bei der Wettbewerbszentrale. "Für Arbeitgeber wäre es wichtig zu wissen, ob eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den erforderlichen Beweiswert hat", erklärt Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Gleiches gelte für Arbeitnehmer, die sich auf eine solche Bescheinigung verließen. Deshalb gehe man nun vor Gericht.

Der Gründer des Start-Ups, Can Ansay, widersprach gegenüber dem Spiegel den Vorwürfen der Wettbewerbszentrale. "Wir stellen rechtsgültige Bescheinigungen aus, mit Originalunterschrift eines Arztes", erklärte Ansay. Sie unterschieden sich nicht von Krankenscheinen, die bei einem Arztbesuch ausgestellt würden. Laut der Homepage hat AU-Schein.de seit dem Start Ende 2018 bereits über 20.000 Krankschreibungen ausgestellt, die Firma wirbt unter anderem damit, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so den Weg zum Arzt und Wartezeiten ersparen könnten.

Das Geschäftsmodell war bereits kurz nach dem Start des Portals in die Kritik von Ärzteverbänden geraten. Anfang 2019 hatten die Ärztekammern von Hamburg und Schleswig-Holstein datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet und davor gewarnt, dass Arbeitgeber die Krankschreibungen via Whatsapp nicht akzeptieren könnten. Ansay hatte sich damals aber auch auf eine teilweise Lockerung des Fernbehandlungsverbots sowie entsprechend größere Möglichkeiten laut der Ärzte-Berufsordnung von Schleswig-Holstein berufen. (siko)