Bitcoin & Co.: Schweiz beendet anonyme Finanztransfers

Die Schweizer Finanzaufsicht verbietet künftig anonyme Transaktionen von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen. Damit sorgt sie für Aufregung in der Branche.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Bitcoin & Co.: Schweiz beendet anonyme Finanztransfers

(Bild: Jens Kalaene / dpa)

Lesezeit: 3 Min.
Von

Ihrem Namen und ihrer Intention nach sollten virtuelle Währungen wie Bitcoin „kryptisch“ sein – also geheim, von unklarer Herkunft. Daher sind sie auch ein beliebtes Mittel zur Geldwäsche und für verdeckte Finanzierungen. Dem will die Schweizer Finanzaufsicht (Finma) in ihrem Zuständigkeitsbereich nun ein Ende setzen und verlangt bei jeder Transaktion einen „Adresszettel“. In der Branche schlägt das hohe Wellen.

Obwohl die Bekanntmachung bereits am 26. August 2019 erfolgte, wird sie unter den Akteuren dieses Sektors erst jetzt richtig wahrgenommen und ruft zum Teil heftige Reaktionen hervor. Kritiker befürchten einen Paradigmenwechsel, sprechen vom „Ende der Kryptozahlungen“, einer „technologiediskriminierenden Praxis“ sowie einem Standortnachteil für den Bankenplatz Schweiz.

Tatsächlich wendet die eidgenössische Aufsichtsbehörde nun für Transaktionen mit Kryptowährungen dieselbe „Reiseregel“ an, die bereits im normalen Zahlungsverkehr der Banken gilt und für jeden Auftrag Angaben zum Absender und zum Begünstigten verbindlich vorschreibt. Dadurch sollen eine Überprüfung und ein Abgleich mit Sanktionslisten ermöglicht werden. Die Einführung dieser sogenannten „Travel Rule“ ist keine Erfindung der Finma, sondern setzt im Kern die im Juni 2019 vom OECD-Arbeitskreis „Financial Action Task Force on Money Laundering“ beschlossenen Vorgaben um. Ziel der Vereinbarung ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen.

Es gibt daher auch nüchternere Stimmen: Dem Leiter der Blockchain-Abteilung der Unternehmensberatung PwC, Daniel Diemers, zufolge entspricht dieser Schritt „der Großwetterlage“. Die Diskussionen des Internationalen Währungsfonds, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, der EZB und der europäischen Finanzmarktaufsicht gingen in dieselbe Richtung. Schließlich dürften auch klassische Banken keine anonymen Zahlungen abwickeln. Allerdings sei noch unklar, wie sich die neue Regelung für die Schweiz technisch am besten umsetzen lasse. Die Reisedaten könnten in der Blockchain mitgegeben oder aber zentralisiert vermerkt und dann mit der Chain verlinkt werden.

In puncto Geheimhaltung gießt der Gründer und Vorstandschef von Token Suisse, Alain Kurz, reichlich Wasser in den Wein, denn „obwohl viele Anleger glauben, dass es sich mit dem Bitcoin anonym zahlen lässt, ist das Gegenteil der Fall“. Diese Gewähr böten höchstens Private Coins wie der Monero. Mit diesem digitalen Geld würden inzwischen die meisten Zahlungen im berühmt-berüchtigten Darknet abgewickelt.

Welche technischen Lösungen die Finanzdienstleister zur Umsetzung der neuen Finma-Regelung anbieten, ist noch unklar. Bitcoin Suisse hat dazu eine offene Diskussionsplattform unter der Webadresse www.openvasp.org eingerichtet. Sicher ist, dass sich die Kosten erhöhen werden – allerdings sollen Kryptotransaktionen nach Ansicht von Daniel Diemers auch in Zukunft günstiger bleiben als traditionelle Zahlungen.


Dieser Artikel stammt aus c't 26/2019. (hag)