EU-Meilenstein: Kriterien für "grüne" Investments beschlossen

EU-Parlament und Ministerrat einigen sich auf klare Definitionen, um "Greenwashing" von Finanzprodukten zu unterbinden.

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EU-Meilenstein: Kriterien für "grüne" Investments beschlossen

(Bild: Soonthorn Wongsaita/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Welche Investments sind "grün" und welche nur grün angestrichen? Das Europäische Parlament und Ministerrat haben sich am Donnerstag nach über einem Jahr Verhandlungen auf eine Verordnung für die Klassifizierung nachhaltiger Investments (Entwurf) verständigt. Mit der damit verbundenen neuen Plattform für nachhaltige Finanzierungen sollen Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen besser überwacht werden können. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) machen nachhaltige Finanzprodukte erst ein bis zwei Prozent des globalen Kapitalmarkts aus.

Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis unterstreicht, dass die Klassifizierung "für alle Green-Deal-Strategien von grundlegender Bedeutung" sei, da sie hilft zu definieren, was "grünes Investment" wirklich ist. Er zeigte sich zuversichtlich, dass damit "Greenwashing" bekämpft werden könne. Kohle wird explizit aus nachhaltigen Finanzprodukten ausgeschlossen. Auch Kernenergie werde "de-facto ausgeschlossen", versichert der grüne Finanzexperte und EU-Parlamentarier Sven Giegold. Alle als nachhaltig beworbenen Finanzprodukte müssen bestimmte Kriterien und Schwellenwerte erfüllen. Große Unternehmen müssen sich in ihren Nachhaltigkeitsberichten an klare Vorgaben halten.

Frankreich hatte sich für eine positive Bewertung der Nuklearenergie eingesetzt, während das Europaparlament und eine Koalition aus Deutschland, Österreich und Luxemburg dagegen war. Deutschland wiederum wollte auch Erdgas und Gaskraftwerke als "grün" deklarieren können. Nach dem "Do no harm"-Prinzip gilt ein Unternehmen als "nachhaltig", wenn es einen positiven Beitrag für den Klimaschutz leistet, ohne gleichzeitig in anderen Bereichen der Umwelt zu schaden. Ein Produkt muss insgesamt sechs Umweltziele erreichen, um als "grün" bezeichnet zu dürfen. Die Kernenergie kann nicht als "grün" eingestuft werden, da eine sichere Endlagerung noch immer nicht geklärt werden konnte.

Der jetzt ausgehandelte Kompromiss sieht drei Kategorien vor: "Grün", "Transition" und "Enabling". Als "Grün" könnten erneuerbare Energien, emissionsfreier Verkehr oder Aufforstungsprogramme bezeichnet werden. Als "Transition"-geeignet gelten Unternehmen, die im Industrie- und Branchenvergleich niedrigere Treibhausgas-Emissionen freisetzen. "Enabling" dürfen sich all diejenigen Tätigkeiten bezeichnen, die es Marktteilnehmern ermöglichen, klimafreundlicher zu arbeiten. Damit könnten Kernenergie und Gas den Kategorien "Transition" oder "Enabling" zugeordnet werden.

Die EU-Kommission wird noch die genauen Schwellenwerte für die Definition von Nachhaltigkeit ausarbeiten, denen der Ministerrat und das EU-Parlament noch zustimmen muss. Spätestens 2021 soll die Klassifizierung einsatzbereit sein. Für die Europäische Bankaufsichtsbehörde ist das der erste Schritt, bevor man über eine Regulierung "grüner" Darlehen und Investitionen nachdenke, sagte deren Leiter Manuel Campa gegenüber Euractiv.

Es wird erwartet, dass die Europäische Zentralbank und die europäischen Entwicklungs- und Förderbanken wie die Europäische Investmentbank (EIB) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Regeln als Maßstab für ihre Investitionen anwenden. Die EIB beschloss mit der Stimme Deutschlands erst vor zwei Wochen die Förderung fossiler Energien wie Kohle, Öl und Gas ab Ende 2021 stark zu drosseln und stärker in erneuerbare Energien zu investieren. Die neuen EIB-Förderregeln verlangen, dass pro erzeugter Kilowattstunde Strom lediglich 250 Gramm CO2 anfallen dürfen. Bisher lag der Grenzwert bei 550 Gramm. (mho)