Künstliche Intelligenz 2020: Ethik für KI ist gut, Gesetze zur KI-Regulierung sind besser?

Transparenz und Grundrechteschutz bei KIs will der Europarat untersuchen - und Grundlagen für eine europäische Konvention gegen KI-Negativentwicklungen legen.

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Künstliche Intelligenz 2020: Ethik für KI ist gut, Gesetze zur KI-Regulierung sind besser?

(Bild: sdecoret / shutterstock.com)

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Von
  • Monika Ermert

Der Europarat in Straßburg wird im kommenden Jahr umfangreiche Konsultationen zu KI abhalten. Anlass ist eine geplante Konvention zum Schutz vor Negativentwicklungen bei der Künstlichen Intelligenz. Wie schon die Konventionen zu Cybercrime oder zum Datenschutz wäre eine solche Europaratskonvention zur KI verbindlich für die Unterzeichnerstaaten; darin geregelte Rechte wären vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einklagbar.

Die Experten beim Europarat, dem 47 Mitgliedsstaaten angehören und der nicht mit dem Europäischen Rat der EU zu verwechseln ist, verweisen auf aktuell bereits über 200 verschiedenen Empfehlungen zur KI-Ethik von Staaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen. Diese Entwicklung belege die Notwendigkeit für überstaatliche Regelungen, die einerseits zentrale Begriffe wie "Transparenz von Algorithmen" definiert und vereinheitlicht sowie am Ende auch für die Durchsetzbarkeit von Regeln sorgt.

Ende November legte das erste Plenum des Adhoc Comittee on Artificial Intelligence (CAHAI) die Marschroute für 2020 und 2021 fest.

Ziel der Arbeit ist es, bis 2021 die möglichen Elemente für eine Europaratskonvention zu KI vorzulegen. Es ist laut Jan Kleijssen, Direktor in der Generaldirektion Grundrecht und Rechtsstaatlichkeit des Europarats, der erste Versuch, rechtliche Regelungen festzulegen. Dafür will sich der Europarat viel Zeit für Konsultationen nehmen. Ein erster Überblick über die laufenden Arbeiten verschiedener Organisationen und Forscher zum Thema füllt schon jetzt eine halbe Bibliothek.

Eine der Grundsatzfragen, vor denen das von einem slowenischen Vorsitzenden geleitete CAHAI im kommenden Jahr steht, ist, wie weit eine Fortentwicklung bestehender Grundrechtsregelungen ausweichen. Dabei geht es sowohl um die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte als auch um das bereits im Jahr 1981 geschaffene Europarats-Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention 108). Genauso wie die Europäische Datenschutzgrundverordnung schützen sie die Bürger bereits heute beispielsweise vor rein automatisierten Entscheidungen.

Die Konvention 108 hat im Rahmen einer Novellierung gerade die heilige Kuh "nationale Sicherheit" geschlachtet. Ausnahmeregelungen für Daten, die Staaten im Rahmen geheimdienstlicher Arbeit erheben, gibt es künftig nicht mehr. Zudem wurden die Bestimmungen zum Schutz sensibler Daten geschärft.

Trotz der bestehenden allgemeinen Regelungen und der vielen Ethik- und Selbstregulierungsansätze für KI herrscht überraschend große Einigkeit über die Dringlichkeit von Regulierung mindestens in Einzelbereichen, beispielsweise im Bereich Gesichtserkennung. Vertreter von Microsoft, Nicht-Regierungsorganisationen und Experten wie der EU-Grundrechtsagentur FRA erklärten bei einem Workshop des Internet Governance Forum spezielle regulatorische Maßnahmen für dringlich. Die FRA mahnte in einem Gutachten, automatische Gesichtserkennung könne je nach Implementierung ein Angriff auf die Würde des Menschen sein. (jk)