Beitragsgarantie für Lebensversicherungen ist für die Finanzkonzerne ein Klotz am Bein

BlackRocks Angriff auf die Rente - Teil 2

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Allen Risiken zum Trotz ist es absolut verständlich und sinnvoll, dass wir für unser Alter vorsorgen und überschüssiges Geld in langfristige Sparverträge stecken. Schließlich hat die Politik alles in ihrer Macht Stehende getan, um die gesetzliche Rente in Deutschland zu torpedieren. So betrug die Höhe der "Netto-Standardrente" 1990 noch 55 Prozent des durchschnittliches Jahresentgelts. Heute liegt der Wert bei 48 Prozent. Bis 2030 soll dieser Wert nach einer Vorausberechnung der Bundesregierung auf 44,5 Prozent fallen. Ein Niveau von 53 Prozent wird üblicherweise als lebensstandardsichernd gesehen.

Überdies wurde das Renteneintrittsalter Stück für Stück erhöht, was für viele Menschen, die nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten wollen oder können, auf nichts anders als eine weitere Rentenkürzung hinausläuft. So wurde mithilfe der Lobbyarbeit der Finanzkonzerne die Rente Stück für Stück zusammengestrichen und eine "Rentenlücke" kreiert, die der Bürger durch eine private Altersvorsorge schließen soll.

Als traditionelles Produkt gilt dabei die kapitalbildende Lebensversicherung, kurz Kapitallebensversicherung, die es bereits zu Kaisers Zeiten gab. Aber wirklich krisenfest war die Kapitallebensversicherung noch nie. In Deutschland erlebten deren Kunden bereits zweimal einen Totalausfall ihrer Forderungen: 1923 durch die Hyperinflation sowie 1945 und 1948 durch das Ende des Zweiten Weltkriegs und die folgende Währungsreform.

Schwere Wirtschaftskrisen konnten Lebensversicherungen in der Vergangenheit jedoch vergleichsweise wenig anhaben, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Großteil der Kundengelder in sichere und fest verzinste Anleihen im selben Währungsraum zu investieren. De facto sind die Versicherungsgesellschaften daher auch gezwungen, zum Hauptfinanzier von Staatsanleihen zu werden. Der deutsche Staat war diesbezüglich in der Vergangenheit ein mustergültiger Schüler: Selbst in der Weltwirtschaftskrise zwischen 1929 und 1930 zahlte er seine Schulden brav zurück.

Gefahr droht dem Lebensversicherungssystem von einer ganz anderen Seite. Die momentane Niedrigzinsära stellt einen Paradigmenwechsel dar, der vielen Beobachtern noch gar nicht klar ist. Die Zeiten der "ordentlichen Zinsen" sind auf absehbare Zeit vorbei, und warum sollten Menschen in ein Altersvorsorgesystem einbezahlen, das ihnen noch nicht einmal einen Schutz vor der allgemeinen Preissteigerung bietet? Was für Lebensversicherungen gilt, trifft auch auf alle anderen Altersvorsorgeprodukte zu, die es mit dem Anspruch, eine halbwegs sichere Verrentung anzubieten, ernst nehmen.

Der Zinssatz, den Versicherungsgesellschaften ihren Kunden garantieren, befindet sich seit Längerem im Sinkflug. Aktuell beträgt der Garantiezins lediglich 0,9 Prozent - bis Juli 2000 waren es noch 4,0 Prozent. Durch die Liberalisierung des Marktes für Lebensversicherungen ist dieser Garantiezins jedoch noch nicht einmal verpflichtend. Viele Angebote der Branche verzichten heute ganz auf eine garantierte Verzinsung.

Um die Menschen weiter in private Altersvorsorgemodelle zu treiben, erweiterten die Finanzkonzerne auch in Deutschland ihr Angebot. All die Riester-Renten, fondsgebunden Lebensversicherungen und betrieblichen Altersvorsorgeprodukte sind jedoch für die Versicherten vor allem eins - teuer. Und das hat - neben den meist vollkommen überzogenen Gebühren und Provisionen der Anbieter - einen einfachen Grund. Um zumindest nominelle Verluste bei diesen Altersvorsorgeprodukten auszuschließen, hat der Gesetzgeber die Anbieter zwar vom Garantiezins befreit, dafür aber zumindest auf einer Garantie der Einlagen bestanden. Der Anleger soll also selbst bei schlechten Ergebnissen gemäß den Kalkulationsmodellen der Anbieter nicht weniger ausbezahlt kommen, als er einbezahlt hat. Man könnte dies auch ganz simpel einen Garantiezins von 0,0 Prozent nennen.

Dieser Text ist ein Auszug aus Jens Berger: "Wer schützt die Welt vor den Finanzkonzernen? Die heimlichen Herrscher und ihre Gehilfen", 298 Seiten, Westend Verlag.

Doch genau diese Beitragsgarantie ist für die Finanzkonzerne ein Klotz am Bein. So können sich beispielsweise Indexfonds genauso wie deren zugrundliegende Aktien nach oben wie nach unten bewegen. Wenn die Anleihen, Kredite oder Hypotheken, die einem Anleihen- oder Mischfonds zugrunde liegen, an Wert verlieren, verliert auch dieser Fonds an Wert und garantiert den Anlegern eben nicht, dass sie ihre eingezahlten Beiträge zurückbekommen.

Damit sind die großen Finanzkonzerne wie BlackRock oder Vanguard erst einmal aus dem Spiel. Diese Konzerne haben nämlich überhaupt keine eigenen Reserven, aus denen sie etwaige Kursverluste ausgleichen könnten. Die Versicherer, die solche Produkte anbieten, verdienen zwar an den von ihnen durch fleißige Lobbyarbeit durchgesetzten staatlich geförderten Produkten gut, müssen die Beitragsgarantie jedoch auch durch teure und komplexe Sicherungsgeschäfte einkaufen - zum Beispiel über Wetten auf fallende Kurse, um mit dem Wettgewinn dann die erzielten Verluste auszugleichen. Dadurch sind diese Produkte trotz staatlicher Förderung teurer als die Alternativangebote der großen Finanzkonzerne - und dies natürlich erst recht, wenn der Kunde auf Sicherheit pfeift und sich durch die rosigen in Aussicht gestellten Ertragsprognosen dieser Alternativangebote blenden lässt.

Um diese "Wettbewerbsverzerrung" auszugleichen, drängen nun die Lobbyisten der Finanzkonzerne seit Längerem schon auf einen Wegfall der Beitragsgarantie in Deutschland. Ihre Lobbyarbeit hatte 2017 ihren ersten Erfolg. Im Rahmen der Reform der betrieblichen Altersvorsorge hat die Bundesregierung in ihrem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Beitragsgarantie für entsprechende Produkte nicht nur gestrichen, sondern sogar verboten. Die Branche jubelte. Das Branchenmagazin Fonds Professionell sprach gar von einer "revolutionären Änderung"1, die "Fondsgesellschaften den Zutritt zu einem Markt eröffnen [wird], den bisher die Versicherer dominierten".

Doch die von den Medien nun "Nahles-Rente" getaufte garantiefreie Betriebsrente erwies sich als Flop. Das Gesetz sieht nämlich auch eine Tarifpartnerschaft vor, bei der die Arbeitnehmervertreter dem Betriebsrentenmodell zustimmen müssen. Die Gewerkschaften sahen darin jedoch zu Recht lange nur Nachteile und keine erkennbaren Vorteile für die Beschäftigen. Dies treibt "die Demontage der Betriebsrenten auf die Spitze, indem Firmen völlig aus der Haftung genommen werden und statt einer garantierten Rente eine völlig unverbindliche Zielrente versprochen werden muss", zitierte die FAZ am 8. Oktober 2019 einen Vertreter der IG Metall.2 Doch offenbar haben die Gewerkschaften bei ihrer berechtigten Kritik ihre Kollegen von Verdi vergessen, die als Dienstleistungsgewerkschaft auch die Beschäftigten in der Finanzbranche vertritt.

Bereits eine Woche nach dem vernichtenden Urteil der IG Metall in der FAZ konnten die Versicherungen einen ersten Durchbruch vermelden. Offenbar dachte man sich, wenn die normalen Unternehmen schon kein gesteigertes Interesse an der "Nahles-Rente" haben, dann müssen wir eben selbst einspringen. Und so verständigte sich der Hannoveraner Versicherungskonzern Talanx mit der Gewerkschaft Verdi auf ein hausinternes Betriebsrentenmodell nach dem Vorbild der Nahles-Rente.3 Wenn man seine Versicherungen sonst nicht loswird, verkauft man sie halt notfalls den eigenen Leuten. Dass die Nahles-Rente "allen Unkenrufen zum Trotz lebt", wie es ein Talanx-Vorstand zum Vertragsabschluss blumig formuliert, erinnert jedoch eher an Monty Pythons schwarzen Ritter, der im Film "Ritter der Kokosnuss" seinem siegreichen Konkurrenten schwerstens lädiert ein gnädiges Unentschieden anbietet.

Einen großen Erfolg verzeichneten die Lobbyisten indes auf der europäischen Ebene. Das Modell der Pan-European Personal Pension (PEPP), dessen Zustandekommen bereits im vorherigen Kapitel beschrieben wurde, sieht nämlich ebenfalls keine Garantie für die einbezahlten Beiträge vor. Martin Schirdewan von der Linksfraktion kommentierte die Zustimmung des Europarlaments zu diesem Paket daher auch kritisch4: "Die Minimalanforderung an ein seriöses Vorsorgeprodukt ist, dass man das, was man einbezahlt hat, auch wieder rausbekommt. Dies erfüllt der heute vom Ausschuss angenommene Text nicht."

Seriös ist das PEPP-Modell ohnehin nicht. Laut EU-Verordnung dürfen Anbieter die Spargelder ihrer Kunden künftig in alle erdenklichen Finanzinstrumente investieren, einschließlich hochriskanter Derivate - "Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten sind zulässig", so die Verordnung. Die Kundeneinlagen dürfen nun erstmals auch in Dark Pools, ungeregelten Märkten ohne Börsenaufsicht, investiert werden.

In welcher Form PEPP in Deutschland kommt, ist jedoch immer noch offen, und hinter den Kulissen tobt bereits ein regelrechter Krieg der Lobbyisten. Vor allem die Versicherungskonzerne fürchten, dass ihre für sie selbst profitablen Riester-Produkte und Modelle zur betrieblichen Altersvorsorge durch die kommende PEPP-Konkurrenz von BlackRock und Co. vom Markt verdrängt werden. Dies ist kein unrealistisches Szenario, gehen die Machbarkeitsstudien, die von Ernst & Young für die EU erstellt wurden5, doch von einem Marktvolumen von 0,7 bis 2,1 Billionen Euro für die PEPP-Produkte aus. Nun gilt es für die Lobbyisten der Versicherungsbranche eine steuerliche Anerkennung oder gar Förderung der PEPP-Produkte zu verhindern. BlackRock und Co. halten hinter den Kulissen dagegen und berufen sich dabei auf die Kostenvorteile für den Verbraucher und den Wettbewerb.

Wer auch immer sich durchsetzt, der Verlierer wird der Endverbraucher sein. Denn es läuft darauf hinaus, dass es entweder ein Produkt geben wird, bei dem die Kosten allenfalls die Gewinne der Versicherungskonzerne explodieren lassen, das aber ihm zumindest eine Rückzahlung der Beiträge sichert, oder ein Produkt, das zwar preiswert und chancenreich ist, im Falle von Finanzmarktturbulenzen aber auch komplett wertlos werden kann und die Gewinne von BlackRock und Co. explodieren lässt. Sie haben die Wahl!