Amri: Der doppelbödige Terrorkomplex

Bild vom Abend des Anschlags am Breitscheidplatz: Andreas Trojak / CC-BY-2.0 / Grafik: TP

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages findet Belege dafür, dass die BKA-Führung doch in die Affäre um eine wichtige Quelle involviert war

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Wenn, wie jetzt am 16. Januar, die interne Beratungssitzung eines Untersuchungsausschusses, die der öffentlichen Sitzung vorausgeht, sich über vier Stunden hinzieht, statt wie normalerweise eine Stunde zu dauern, muss es viel zu klären geben. Der im November 2019 zutage getretene Konflikt zwischen dem Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Bundeskriminalamt (BKA) um eine V-Person in der dschihadistischen Szene bestimmt weiterhin die Tagesordnung. Unterlagen belegen, dass die BKA-Spitze in der Affäre tatsächlich eine aktive Rolle spielte.

Ein Kriminalbeamter des Düsseldorfer LKA hatte vor zwei Monaten im Ausschuss als Zeuge ausgesagt, BKA und Bundesinnenministerium (BMI) wollten ihre wichtigste Quelle "aus dem Spiel nehmen". Diese Quelle überwachte den späteren angeblichen Attentäter Anis Amri, lieferte aber vor allem Informationen über den mutmaßlichen IS-Statthalter in Deutschland Abu Walaa. Die große Frage ist nun, welche Agenda das oberste bundesdeutsche Kriminalamt verfolgt. Sichtbar gemacht hat der anhaltende Konflikt vor allem eine befremdliche Doppelbödigkeit des gesamten Komplexes um den Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, dem am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen zum Opfer gefallen sind.

Zu dieser Doppelbödigkeit zählt auch eine Videoaufnahme, die den Tunesier Amri wenige Minuten nach dem Anschlag in einem Tunnelgang des nahegelegenen U-Bahnhofs Zoo zeigt. Für die Bundesanwaltschaft (BAW) gilt dieses Video als Beleg, dass der angebliche Attentäter mittels U-Bahn vom Tatort geflohen ist und sich zu seiner Unterkunft im Stadtteil Wedding begeben hat, ehe er die Stadt verließ. Er wurde vier Tage später in Italien getötet.

Tatsächlich kann das U-Bahn-Video diese Täter- und Nachtatversion der BAW gerade nicht belegen. Es zeigt nämlich, dass Amri den U-Bahnhof Richtung Ausgang verlässt und nicht, dass er zur U-Bahn hinunter geht.

In den Untersuchungsausschüssen des Bundestags und des Abgeordnetenhauses von Berlin hat diese Entdeckung bisher nicht zu Konsequenzen geführt. Einige Abgeordnete schienen den entscheidenden Sachverhalt noch nicht realisiert zu haben - dass Amri eben nicht flüchtet, sondern da bleibt oder gar erst ankommt. Andere Abgeordnete erklärten im Gespräch aber, die Sache müsse aufgeklärt werden. Ein Mitglied des Bundestagsausschusses sagte, er halte Amri zwar nach wie vor für den LKW-Täter, das Video mit ihm im U-Bahn-Korridor sei aber aufklärungsbedürftig.

Amri: Täter? Mittäter? Unterstützer?

Die Medien sind bisher auf den Sachverhalt nicht eingegangen. Die Täterfrage gleicht einem Tabu. Interessanterweise tut sich hier eine Parallele zum NSU-Komplex auf. Auch Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gelten sowohl der Bundesanwaltschaft als auch etlichen etablierten Medien als die ausschließlichen und alleinigen Täter der Mordserie. Dagegen war unter anderem der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu der Überzeugung gekommen, es müsse mehr Täter und Mittäter gegeben haben, und Böhnhardt und Mundlos seien möglicherweise auch nicht bei allen Morden die Schützen gewesen.

Eine vergleichbare Ambivalenz gilt es jetzt an die Person Amri anzulegen: Täter? Mittäter? Unterstützer? Gesucht werden muss also sowohl nach Spuren Amris, als auch nach weiteren möglichen Tätern.

Das Ganze spielt sich in einem System ab, das von einer einzelnen Behörde aus gesteuert, also auch manipuliert werden kann. Wenn beispielsweise das BKA die Information ins System gibt, Amri sei der Attentäter gewesen, übernimmt das gesamte System diese Maßgabe, ohne sie zu überprüfen.

Der Konflikt zwischen dem LKA Nordrhein-Westfalen und dem BKA könnte zum Schlüsselfall werden. Kriminalhauptkommissar R.M., der die Ermittlungen gegen Abu Walaa (bürgerlich: Ahmad Abulaziz A.A.) und Komplizen leitet (EK Ventum), hatte ausgesagt, ein BKA-Beamter habe ihm im Anschluss an eine Besprechung bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe unter vier Augen erklärt, die Entscheidung, die fragliche Quelle "VP01" "aus dem Spiel zu nehmen", sei "ganz oben im BKA und im Bundesinnenministerium" getroffen worden. Dabei seien die Namen "Sven Kurenbach" (Kriminaldirektor im BKA) sowie - möglicherweise - "Thomas de Maizière" (damals Bundesinnenminister) gefallen. Sowohl jener BKA-Mann namens Philipp K., der mit R.M. gesprochen haben soll, seine Behörde als auch das Ministerium streiten das ab.

Gestützt wird der Zeuge R.M. durch seinen Vorgesetzten, Kriminaldirektor W., sowie einen Oberstaatsanwalt und eine Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft, die bei jener Besprechung im Februar 2016 dabei waren. Sie können zwar nichts über das angegebene Vier-Augen-Gespräch sagen, stellten dem EK Ventum-Leiter R.M. prinzipiell aber ein erstklassiges Zeugnis aus. Er sei ein äußerst gewissenhafter, hochprofessioneller und glaubwürdiger Kriminalbeamter, sie hätten keine Zweifel, dass es dieses Vier-Augen-Gespräch gab. Sie hätten R.M. auch noch nie so fassungslos und konsterniert erlebt, wie an jenem Tag, als er jedem von den dreien darüber berichtete. Auch die Glaubwürdigkeit der vom BKA angegriffenen Vertrauensperson VP 01 steht für sie außer Frage. Die Quelle wurde in mehreren Verfahren eingesetzt.

BKA und BMI bestreiten die Vorwürfe auf ganzer Linie und tun die damalige Debatte um die VP01 als Missverständnis ab. Die Quelle sollte nicht, wie behauptet, "kaputtgemacht" werden, schon gar nicht habe es Anweisungen dazu "von ganz oben" gegeben.

BKA-interne Emails, die dem U-Ausschuss vorliegen, sprechen eine andere Sprache. Schon in einer der letzten Sitzungen wurde aus Emails der BKA-Vertreter vom Tag nach der Besprechung in Karlsruhe zitiert, in denen bezogen auf das LKA NRW von "Frechheit", "Unprofessionalität" und "Lügen" die Rede ist.

Jetzt, in der Sitzung am 16. Januar 2020, zitierte das Ausschussmitglied Fritz Felgentreu (SPD) aus einem Mailverkehr zwischen den ranghohen Kriminaldirektoren des BKA Sven Kurenbach und Martin Kurzhals vom 23. Februar 2016, also an dem Tag, als besagte Besprechung in Karlsruhe lief. In einer Untergruppe des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) in Berlin hatte der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz berichtet, Amri lege Verhaltensmuster an den Tag, die auf eine Intensivierung seiner Anschlagsplanung hindeuteten. Diese Einschätzung wurde per Protokoll an die Sicherheitsbehörden verschickt.

Kurenbach schrieb an Kurzhals: "Bitte um Rücksprache. Ist es wirklich erforderlich, diese Information bundesweit so detailliert zu steuern?" Daraufhin mailte Kurzhals an den Untergebenen Jan R., der zu diesem Zeitpunkt zusammen mit seinem Kollegen Philipp K. in der strittigen Runde in Karlsruhe saß. Inhalt: In dem Protokoll aus dem GTAZ werde zu Amri anders berichtet, als sie sich ausgetauscht hätten. Das sei auch dem Gruppenleiter Kurenbach aufgefallen und das werde auch im GTAZ auffallen. Jan R. solle doch bei den NRW-Vertretern in der Runde beim Generalbundesanwalt die Hintergründe für die "falsche Darstellung" erfragen.

Für den Abgeordneten Felgentreu belegt diese Email-Kette die Richtigkeit der Aussage des NRW-Zeugen R.M., die Absicht, die VP01 aus dem Spiel zu nehmen, sei "von oben" gekommen. Mindestens Kurenbach sei in diese Geschichte "tief eingebunden" gewesen.

Nach dem entscheidenden BKA-Mann Philipp K. war nun dessen Kollege Jan R. als Zeuge geladen, der ebenfalls an der historischen Sitzung in Karlsruhe teilgenommen hatte. Auch er hatte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der VP01 geltend gemacht - und zwar noch bevor er über ausreichend Informationen dazu verfügte.

Im Ausschuss erklärte er, niemand aus dem BKA habe auf sie und ihre Bewertung Einfluss genommen, auch der Vorgesetzte Kurenbach nicht. Mögliche Anweisungen von "ganz weit oben" nannte er "vermeintlich", die habe es nicht gegeben. Dass er mit dem Vorgesetzten Kurzhals kommuniziert habe, schloss er aber nicht aus.

Auf Nachfrage im Ausschuss räumte Jan R. ein, dass nach der alles auslösenden Zeugenaussage von R.M. am 14. November 2019 er und sein Kollege Philipp K. beim Vorgesetzten Kurenbach zum Rapport erscheinen mussten. Bei der Krisenbesprechung am folgenden Tag war vom Bundesinnenministerium auch der Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit, Ministerialdirektor Stefan Kaller, zugeschaltet - durchaus eine politische Ebene, die man als "oben" bezeichnen kann.

Was das fragliche Vier-Augen-Gespräch betraf, konnte Jan R. seinem Kollegen nicht helfen. Dass bei den Kontrahenten R.M. und Philipp K. Aussage gegen Aussage stehe, bringe er nicht zusammen. Er könne sich nicht vorstellen, dass K. gesagt habe, was R.M. berichtete. Er könne sich aber auch nicht vorstellen, dass R.M. etwas erfunden habe.

Dass Amri den Anschlag begehen konnte, führte BKA-Mann R. im Übrigen auf die "Schwächen und Grenzen des Föderalismus" zurück. Dabei hätte seine Behörde doch die Möglichkeit gehabt, das Verfahren "zentral" zu übernehmen. Die Opfer und Angehörigen bat er um Entschuldigung, wenn durch sein Zutun Fehler gemacht worden seien.

Zuvor hatte der Ausschuss die Oberstaatsanwältin bei der Bundesanwaltschaft Claudia Gorf sowie den Vorgesetzten von R.M., Kriminaldirektor W., befragt.

Welche Agenda verfolgt das BKA?

Die Auseinandersetzung zwischen nordrhein-westfälischem LKA und BKA um die Quelle "VP01" hatte bereits im Dezember 2015 begonnen. Auch beim LKA Niedersachsen gab es eine Besprechung wegen deren Glaubwürdigkeit. Der Konflikt spitzte sich im Februar 2016 zu und gipfelte in der Besprechung beim Generalbundesanwalt (GBA) am 23. Februar. Letztendlich setzte sich das BKA nicht durch und das LKA NRW konnte seine Quelle weiter einsetzen.

Sowohl Oberstaatsanwältin Gorf als auch Kriminaldirektor W. erklärten, einen solchen Konfliktfall wie um die VP01 noch nicht erlebt zu haben. Die große Frage ist also: Welche Agenda verfolgt das BKA?

Die angegriffene VP01 berichtete damals zwar auch über den Tunesier Amri, war in erster Linie aber der Hauptinformant aus dem Kreis um Abu Walaa. Sie aus dem Spiel zu nehmen, hätte die Ermittlungen gegen den angeklagten IS-Statthalter torpediert, das Verfahren wäre geplatzt. Man muss davon ausgehen, dass das dem BKA bewusst war. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle spielen die durch die VP01 gewonnenen Erkenntnisse eine wichtige Rolle.

Der Bundesgerichtshof hat verschiedene Entscheidungen darauf gestützt. Ohne die VP01 hätte es diesen Prozess so nicht geben können. War das vielleicht Teil der unbekannten Agenda des BKA? Sollte gar die Hauptfigur Abu Walaa oder andere Personen um ihn herum geschützt werden? Hatten im internationalen Topos Islamischer Staat (IS) möglicherweise ausländische Dienste ihre Finger im Spiel, auf die es Rücksicht zu nehmen galt?

Was ketzerisch klingt, ist allerdings - nächste Parallele - aus dem NSU-Komplex ebenfalls zur Genüge bekannt. Die Sicherheitsbehörden führten in der rechtsextremen Szene eine zweistellige Zahl von Quellen, darunter auch Einflussagenten. Mehrere Neonazi-Gruppierungen wurden durch Nachrichtendienste mit Hilfe von V-Personen aufgebaut und angeführt, so der Thüringer Heimatschutz, Blood and Honour, die Hammerskins, der Ku Klux Klan oder auch die Hooligans gegen Salafisten. Diese Führungsquellen wurden, wenn möglich, vor Strafverfolgung geschützt, wie etwa im Fall von Tino B. Warum sollten solche Methoden also in der überwachten salafistischen Szene nicht auch gepflegt werden?

Zu den Merkwürdigkeiten in der Strafverfolgung von Abu Walaa und Co. zählt schließlich, warum ein Landeskriminalamt (das von NRW) dieses zentrale Staatsschutzverfahren im Auftrag des Generalbundesanwalts (GBA) führte, das sich obendrein wesentlich in Niedersachsen abspielte, und nicht das eigentlich zuständige BKA. Trotz mehrfacher Bitten seitens des LKA NRW hat die oberste Kriminalbehörde die Übernahme bis zuletzt abgelehnt.

Das Gezerre um die VP01 verlor das BKA im Februar 2016. Die Frage ist aber, ob es irgendeine Gegenleistung von Seiten des LKA gab, denn der weitere Umgang mit dem Gefährder Amri wirft Fragen auf. Nachdem er von der EK Ventum zunächst als sogenannter "Nachrichtenmittler" benötigt worden sei, dessen Telefon abgehört wurde, hat man Amri aus den Ermittlungen zum Abu Walaa-Komplex wieder herausgenommen - und das obwohl er als einer der "Gefährlichsten" gegolten habe, von dem eine "hohe abstrakte Gefahr" ausgegangen sei. Wie andere NRW-LKA-Vertreter vor ihm verwendete auch Kriminaldirektor W. jetzt als Zeuge im Ausschuss diese Charakterisierung des eingereisten Tunesiers.

Amri soll ab Juni 2016 in einer anderen, "vollkommen neuen" (O-Ton W.) Ermittlungskommission bearbeitet worden sein. Tatsächlich handelte es dabei aber um eine "alte", die bereits bestehende EK "Eiba", die sich speziell zwei Brüdern widmete. Deren Wohnsitz in der Eifel und die Anfangsbuchstaben ihres Nachnamen gaben der EK ihren Namen. Die beiden wurden Anfang 2017 festgenommen und im Januar 2019 verurteilt, Amri spielte dabei keine Rolle.

Was aber tat das LKA mit Amri in der EK Eiba genau? Das ist bis heute nicht befriedigend beantwortet. Warum packt man den gefährlichen Gefährder in ein Verfahren zu zwei Personen, mit denen er gar nichts zu tun gehabt haben soll? Warum führt man dieses Verfahren zu einem Ende und nimmt dann den Verfahrenstitel, um unter ihm jemand anderes zu bearbeiten? Und wie hat man ihn letztendlich bearbeitet?

Fragen, die sich an das LKA in Düsseldorf selber stellen. Die Behörde ist in gewisser Weise ebenfalls Teil der Doppelbödigkeit, die den Amri-Komplex durchzieht. Einen ähnlichen "Aussage gegen Aussage"-Konflikt um Amri gibt es auch zwischen dem LKA und dem polizeilichen Staatsschutz in Krefeld. Als sich die Krefelder im November 2015 für Amri interessierten, sollen sie daraufhin von Düsseldorf zusammengestaucht worden sein, sie sollten ihre Finger von dem Mann lassen. Das LKW wiederum bestreitet das.

Am Ende seines Eingangsvortrags im Bundestag sagte der Düsseldorfer Kriminaldirektor W., der Anschlag auf dem Breitscheidplatz habe ihn tief betroffen gemacht, er denke jeden Tag daran. Er sprach den Opfer sein "herzliches Beileid" aus und sagte dann den kryptischen Satz: "Ich wünsche uns, dass eines Tages Klarheit herrscht."

Die politische Gleichgültigkeit des Justizsenators a.D. Thomas Hellmann

Der Amri-Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin vernahm einen Tag später den früheren Justizsenator von Berlin, Thomas Heilmann (CDU), heute Bundestagsabgeordneter. Am 9. Dezember 2016 übergab er das Amt an seinen Nachfolger Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen). Das war zwar Tage vor dem Anschlag, aber für das, was die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft von Berlin im Laufe des Jahres 2016 in der Causa Amri unternahmen, beziehungsweise unterließen, trug Heilmann die politische Verantwortung.

Er präsentierte sich den Abgeordneten als komplett Ahnungsloser. Obwohl in seiner Amtszeit bei der Generalstaatsanwaltschaft eine spezielle Staatsschutzabteilung zur Bekämpfung islamistischer Terrorgefahren (Abteilung 17) aufgebaut wurde, die vom Behördenvize geleitet wurde, will er den Namen Amri erst nach dem Anschlag gehört haben. Von der Staatsanwaltschaft sei ihm vorher nie über den Fall und die verschiedenen Vorgänge (Stichwort Drogenhandel oder Messerangriff) berichtet worden. Er rechtfertigte das kurioserweise mit dem Prinzip, dass er als Justizsenator auf eine Staatsanwaltschaft keinen politischen Einfluss ausüben wollte. Dabei hätte es sich gerade um den umgekehrten Weg gehandelt, wenn eine Behörde sich an die politische Führung wendet.

Aber auch sonst schien der Senator nicht sonderlich ambitioniert gewesen zu sein. Von Razzien beispielsweise will er erst hinterher erfahren haben. Er könne sich nicht erinnern, dass es in den fünf Jahren seiner Amtszeit auch nur einen Bericht aus dem Bereich Terrorismus an ihn gab. Den Namen Abu Walaa habe er nie gehört. Er will nicht einmal gewusst haben, dass es zur Abwehr islamistisch motivierter Gewalttaten auf Bundesebene das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) gibt.

Die politische Gleichgültigkeit des Justizsenators a.D. erinnerte frappant an die seines Parteikollegen und Innensenators a.D., der im Dezember 2018 vor dem Ausschuss erschienen war. Beide wollen, so Heilmann, in ihrer ganzen Amtszeit auch nur einmal über das Thema islamistische Gefährder gesprochen haben.

Dann thematisierte der Abgeordnete Niklas Schrader (Linke) die Anwerbung von V-Leuten in den Justizvollzugsanstalten durch Polizei und Verfassungsschutz.

Niklas Schrader/UA: Haben Sie Einblick in solche Vorgänge bekommen?
Thomas Heilmann/Ex-Justizsenator: Das Anwerben von Häftlingen als V-Leute war kein Thema. Das halte ich auch für ausgeschlossen. Wenn man schaut, wer da dabei ist und welche Einstellung die zu unserem Staat haben.
Schrader: Das sind ja nur solche mit dieser Einstellung.
Heilmann: Ich halte es für ausgeschlossen, dass die Polizei an uns herantrat mit dem Wunsch, sie würde Häftlinge gerne als V-Leute ansprechen.
Schrader: Das ist passiert.
Heilmann: Ich halte das zu 99,9 Prozent für ausgeschlossen. Mir ist so etwas nicht zu Ohren gekommen. Wir hatten so einen Fall nicht.
Schrader: Ist aber vorgekommen.
Heilmann: Das muss ja über die Anstaltsleitung gehen. Wenn das in Häufung auftritt, wäre das an die Justizverwaltung gemeldet worden. Ich habe jedenfalls nichts erfahren. Darf ich eine Gegenfrage stellen: Gibt es in Berlin Fälle, dass Häftlinge angeworben wurden?
Schrader: Das hat eine lange Tradition, das wurde schon in der Nazizeit so gemacht.

Dem früheren Justizsenator wurde später ein Vorhalt über die Gewinnung von V-Personen in den Haftanstalten gemacht - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit in eingestufter Sitzung.

Personen mit einer fragwürdigen Einstellung zu "unserem Staat" - in genau diesem Umfeld bewegte sich auch der angebliche Attentäter Amri. Es bestand aus vielen "Amri"-Typen. Das Anwerbeprofil für V-Leute erfüllte er locker. Bis zum 19. Dezember 2016 wäre das nicht weiter aufgefallen und wäre für die Sicherheitsbehörden auch kein Problem gewesen.

Sie haben vor Amri mit solchen Figuren gearbeitet und sie arbeiten noch heute mit solchen Figuren. Erst der Anschlag auf dem Breitscheidplatz musste eine solche Verwendung ausschließen, ein V-Mann darf nicht morden. So gesehen würde es die Behörden sogar ungeheuer entlasten, wenn Amri, sollte er doch irgendwo in konspirativen Diensten gestanden haben, gar nicht der LKW-Fahrer gewesen wäre.