Politiker bleiben straffrei - Kronzeugen auf der Flucht

Bild: W. Aswestopoulos

Whistleblower? In Griechenland wohl kaum: Die Nachwirkungen der Novartis-Affäre

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In Griechenland findet zurzeit eine mit heftigen Argumenten geführte Diskussion um Whistleblower statt. Vordergründig geht es um die sogenannte "Novartis-Affäre". Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, wie wenig die Bedeutung des Wortes "Rechtsstaat" die Parteien, die Griechenland regieren und regiert haben, schert. Die gesamte Affäre verkommt zur Tragikomödie, bei der kaum einer der Beteiligten ein gutes Bild abgibt.

Als Ergebnis sehen die Wähler eine Reihe von Politikern, die sich gegenseitig mit im Chaos nicht mehr nachvollziehbaren Anschuldigungen als Schuldige an übelsten Verbrechen bezeichnen. Fazit ist, wo alle irgendwie schuldig sind, kann niemand mehr wirklich verfolgt werden. Der Schaden, den die mutmaßliche Affäre um Schmiergelder im Gesundheitswesen verursacht hat, wird im Wirrwarr um verfahrenstaktische Justizschritte verdeckt. Zeugen, die gegen die Politiker aussagten, finden sich nun selbst im Visier der Strafverfolgung.

Die Bereitschaft künftiger Zeugen einer Bestechung von Ministern vor Gericht gegen diese auszusagen, dürfte angesichts der aktuellen Vorgänge in Griechenland gegen Null tendieren.

Die Novartis-Affäre als Anlass

Die Novartis-Affäre, von vielen auch Novartis-Skandal genannt, betrifft den Korruptionsvorwurf gegen Politiker, Beamte und Ärzte zugunsten von Pharma-Unternehmen und zu Ungunsten der Sozialversicherungsträger und der Bürger. Es geht um mutmaßlich überteuerte Medikamente.

In diesem Zusammenhang wurden im Februar 2018 unter der Regierung von Alexis Tsipras gegen zehn hochrangige Politiker, den früheren griechischen Premier Antonis Samaras (Nea Dimokratia), den früheren Vizepremier und mehrfachen Minister Evangelos Venizelos (PASOK/KinAl), den früheren Gesundheits- und Sozialminister Andreas Loverdos (PASOK/KinAl), die früheren Gesundheitsminister Andreas Lykourentzos, Marios Salmas, Adonis Georgiadis, Dimitris Avramopoulos (alle Nea Dimokratia), den früheren Sozialminister Georgios Koutroumanis, den früheren Finanzminister und aktuellem Notenbankchef Yannis Stournaras und den früheren geschäftsführenden Premier Panagiotis Pikrammenos (aktuell Nea Dimokratia) Ermittlungen aufgenommen.

Bei diesem Verfahren fiel Beobachtern sofort auf, dass die Namen weiterer Minister aus der untersuchten Zeitspanne, 2006-2015, fehlten. Die betreffenden Politiker, unter anderen Panagiotis Kouroublis und Mariliza Xenogiannakopoulou, hatten in der fraglichen Periode für die Pasok Ämter in den betroffenen Ministerien bekommen. Zwischenzeitlich waren sie jedoch zu Syriza gewechselt.

Das blieb nicht die einzige Ungereimtheit im Zusammenhang mit der Aufklärung der Affäre. Das verfassungsmäßig verankerte Verfahren bei Korruptionsermittlungen gegen Politiker sieht vor, dass bei Bestehen eines Anfangsverdachts die Akten von der Staatsanwaltschaft ungelesen ans Parlament weitergeleitet werden.

Das Parlament muss in der Folge über die Beweislage entscheiden und gegebenenfalls einen strafrechtlichen Untersuchungsausschuss gegen die Politiker einleiten. Bei diesem Ausschuss übernehmen die Ausschussmitglieder, also die Parlamentarier selbst, die Rolle eines Staatsanwalts. Die Zusammensetzung der jeweiligen Ausschüsse wird über die Prozentzahlen der im Parlament vertretenen politischen Parteien ermittelt.

Wenn nach Abschluss dieses Verfahrens eine Schuld der Angeklagten wahrscheinlich erscheint, werden diese zur Verurteilung an ein Spezialgericht verwiesen. Dessen Zusammensetzung aus Obersten Richtern wird dann mittels einer Auslosung vom Parlamentspräsidenten bestimmt. Dass bei diesem System die jeweils regierenden Parteien bei der Strafverfolgung von amtierenden oder früheren Ministern die Oberhand über das gesamte Verfahren haben, liegt auf der Hand.

Bis zu den Wahlen im Juli 2019 lag die Regierungsgewalt bei Syriza. Die Regierung Tsipras setzte bei der seit 2016 laufenden juristischen und politischen Aufarbeitung ihren Schwerpunkt auf die Strafverfolgung von Ministern der beiden gegnerischen Parteien, Nea Dimokratia und Pasok/KinAl.

Dabei nahm die damalige Regierung die oft beschworene Unabhängigkeit der Justiz nicht sonderlich ernst. Denn, bevor die Akte am 5. Februar 2018 zur Anklage der zehn Politiker von der Staatsanwaltschaft des Areopags ans Parlament weitergeleitet wurde, war der damalige Regierungssprecher Dimitris Tzanakopoulos ins Gebäude des Obersten Gerichts gegangen.

Skandal, Komplott, Rasputin und das FBI

Beim Verlassen des Gebäudes machte er Andeutungen bezüglich des Falles. Vize-Justizminister Dimitris Papangelopoulos nutzte den bekannt gewordenen juristischen Anfangsverdacht, um vom "größten Skandal" der griechischen Metapolitefsis - der Periode seit dem Fall der Militärjunta, 1974, zu sprechen.

Die damalige Oppositionspartei und heutige Regierungspartei Nea Dimokratia versuchte in ihrem Krisenmanagement das gesamte Verfahren als Komplott darzustellen. Den gleichen Weg wählten die beschuldigten Politiker der Pasok/KinAl. Sie stellten ihre Spitzenpolitiker als Opfer einer gezielt von Papangelopoulos inszenierten Intrige dar. Pikant in diesem Zusammenhang ist, dass Papangelopoulos 2009 vom damaligen Premier der Nea Dimokratia, Kostas Karamanlis, zum Leiter des Geheimdienstes berufen wurde.

Aus Justizkreisen gab es kritische Stimmen, die über die Tätigkeit eines "Rasputin" im Zusammenhang mit der Strafverfolgung gegen die Politiker sprachen. Der frühere Premier Samaras sprach als einer der ersten offen aus, was viele hinter verdeckter Hand nuschelten. Panangelopoulos sei Rasputin, heißt es, während der so gescholtene dies heftig dementiert.

Die eigentliche Anklage stützte sich auf Akten des FBI und auf drei entscheidende Zeugenaussagen. Diese Aussagen wurden unter einem von der Staatsanwaltschaft gewährten Zeugenschutz getätigt.

Hinsichtlich der Frage, ob gegen die früheren Minister zu ermitteln sei, entschied zur Regierungszeit Tsipras das Parlament mit einem positiven Votum. Daraufhin wurden die Fälle zur weiteren Untersuchung wieder an die Justiz weitergeleitet. Dahinter steckt erneut ein kompliziertes Rechtsverfahren. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedes Verfahren, bei dem es einen Anfangsverdacht gegen einen aktiven oder früher ministeriellen Politiker gibt, zunächst "ungelesen" ans Parlament weiterzuleiten.

Das Parlament entscheidet, ob der Verdacht berechtigt ist und beauftragt dann die Staatsanwaltschaft mit weiteren Ermittlungen. Die meisten der Verdachtsfälle gegen die Politiker wurden von der Justiz mittlerweile ad acta gelegt und faktisch eingestellt. Anklage wurde bislang nur gegen Andreas Loverdos erhoben. Es erscheint mehr als fraglich, dass es in diesem Fall eine tatsächliche Verurteilung geben könnte.

Regierungswechsel - frühere Ankläger unter Anklage

Die drei unter Zeugenschutz stehenden Kronzeugen waren zunächst nur unter ihren Tarnnamen, Maximos Sarafis, Ioannis Anastastiou und Aikaterini Kelesi bekannt. Der Inhalt ihrer Aussagen sickerte schnell an die Presse durch. Durch diese Aussagen lässt sich manifestieren, dass es sich bei den Zeugen um Insider handelt. Konkret konnte keiner der Zeugen als direkter Augenzeuge belegen, dass einer der Politiker tatsächlich Geld erhalten hat.

Dieser Umstand führte zusammen mit einer Kontoprüfung der Angeklagten zur Einstellung der meisten Verfahren. Die beiden Zeugen Maximos Sarafis und Aikaterini Kelesi beschuldigten "Anastasiou", dass dieser in seiner Funktion als Berater des damaligen Ministers Loverdos und gemäß der Zeugenaussagen "mit Wissen des Ministers" Geld von der Firma Novartis entgegengenommen habe. Dadurch wurde "Anastasiou" aka Nikos Maniadakis vom geschützten Zeugen zum Angeklagten im gleichen Verfahren und verlor damit gemäß der geltenden Gesetze umgehend seinen Zeugenschutz.

Maniadakis reagierte mit einer Anzeige gegen die beiden anderen Zeugen, bei der er aus juristischen Gründen deren wahre Namen enthüllte. Maniadakis hat seit Dezember 2018 bis zum Abschluss des Verfahrens ein Ausreiseverbot und konnte seine freiwillige Auswanderung nach Spanien nicht durchführen und die Aufnahme einer Arbeit dort nicht antreten.

Die Nennung der Namen, und damit die Aufdeckung der Anonymisierung, sind per Gesetz verboten. Allerdings sind Anzeigen öffentlich zugänglich. Dieses Paradoxon führt nun in Griechenland zu einem juristischen Chaos, welches kaum jemand mehr durchblicken kann. Denn eigentlich hatten die angeklagten Politiker gedroht, juristisch gegen die Anonymisierung vorzugehen und den zunächst anonymen Zeugen "die Kapuze vom Kopf zu reißen".

Alle Angeklagten fanden es unmöglich und unehrenhaft, dass sie mit anonymen Zeugenaussagen vor Gericht gestellt werden sollten.

Maniadakis verlangte einerseits disziplinarrechtliche Untersuchungen gegen die leitende Staatsanwältin für die Bekämpfung der Korruption, Eleni Touloupaki, und andererseits die Rücknahme seiner Zeugenaussage, da diese unter der Zusicherung von Straffreiheit und Anonymität erfolgte. Zudem meldeten sich, noch während der Regierungszeit von Tsipras, weitere Staatsanwälte, welche gegen Touloupaki aussagten.

Erneut wurde der Strippenzieher, der die von den Staatsanwälten angeprangerten Ungereimtheiten und angeblich gezielten Verfahrensfehler zu verantworten hat, als "Rasputin" bezeichnet.

Im September 2019, nach dem Wahlsieg von Kyriakos Mitsotakis und seiner Nea Dimokratia im Juli, erstatte Samaras beim Areopag Anzeige gegen Papangelopoulos und den früheren Premier Alexis Tsipras als Drahtzieher einer Intrige gegen ihn. Expressis verbis wiederholte Samaras seine Ansicht, dass Papangelopoulos "Rasputin" sei. Ähnliche Anzeigen gegen Verfahrensbeteiligte stellten auch weitere angeklagte Politiker und der bereits erwähnte Maniadakis.

Die Anzeige von Samaras wurde im gleichen Monat ans Parlament weitergeleitet und umgehend reichte die Nea Dimokratia im Parlament den Vorschlag zur Bildung eines speziellen parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein. Der Vorwurf gegen Papangelopoulos lautete auf Urheberschaft des Regierungsamtsmissbrauchs in Gemeinschaft mit Justizangestellten, Anstiftung zum Meineid und zum juristischen Amtsmissbrauch. Tsipras wurde durch den Antrag nicht belangt. Anfang Oktober entschied das Parlament mit 173 Stimmen gegen 83 Nein-Stimmen, vier ungültigen Stimmen und einer Enthaltung die Einrichtung des Untersuchungsausschusses.

Mit Hilfe der in diesem Ausschuss garantierten Mehrheit der Nea Dimokratia wurden Syriza-Politiker, die als mittelbar in die Affäre verwickelt angesehen wurden, ausgeschlossen. Seitdem tagt der Ausschuss regelmäßig, lädt Zeugen vor und befragt diese. Es gibt eine gesetzliche Pflicht für die geladenen Zeugen, vor dem Ausschuss zu erscheinen und auszusagen. Es ist den Zeugen nicht gestattet, Fragen nicht zu beantworten.