Edit Policy: Drosselungen in der Pandemie – Hält das Internet?

Berichte befeuern Sorgen, dass das Internet mit der ungewohnten Last nicht klarkommt. Warum die für Europa nicht ganz unbegründet sind, weiß Julia Reda.

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Edit Policy: Bandbreite in der Pandemie – Hält das Internet?

(Bild: asharkyu/Shutterstock.com/Diana Levine)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Julia Reda
Inhaltsverzeichnis

SARS-CoV-2 hat unsere Lebens- und Arbeitswelt auf den Kopf gestellt. Für viele Menschen, die allein leben, sind abgesehen vom wöchentlichen Gang zum Supermarkt die täglichen Videokonferenzen und Chats mit Arbeitskolleg*innen, Familienmitgliedern und Bekannten zum einzigen sozialen Kontakt geworden. Für einige war das auch vor SARS-CoV-2 schon so. In vielen Branchen, wo Heimarbeit möglich ist, hält der Internetzugang die Wirtschaft auch in dieser Krisenphase einigermaßen am Laufen. Kinder, die zu Hause betreut werden, haben so Zugang zu Bildung und Unterhaltung.

Kolumne: Edit Policy

(Bild: 

Volker Conradus, CC BY 4.0

)

In der Kolumne Edit Policy kommentiert der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda Entwicklungen in der europäischen und globalen Digitalpolitik. Dabei möchte er aufzeigen, dass europäische und globale netzpolitische Entwicklungen veränderbar sind, und zum politischen Engagement anregen.

Spätestens jetzt kann niemand mehr leugnen, dass ein Breitband-Internetzugang zur Grundversorgung gehören muss. Wer angesichts der aktuellen Ausgangsbeschränkungen, insbesondere im ländlichen Bereich, keinen angemessenen Breitbandzugang bekommen kann, hat ein ernsthaftes Problem.

Das sieht auch die Europäische Union so. Mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der 2018 verabschiedet wurde, werden die EU-Länder verpflichtet, allen Menschen einen erschwinglichen Breitbandzugang zu ermöglichen. Eine bestimmte Übertragungsrate ist dabei zwar nicht definiert, allerdings stellt die Richtlinie klar, dass dieser Universaldienst mindestens schnell genug sein muss, um beispielsweise Videotelefonate in Standardqualität zu ermöglichen. Leider haben die Mitgliedstaaten noch bis zum Jahre 2022 Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Wer heute durch mangelnden Breitbandzugang vom Alltagsleben abgeschnitten ist, kann sich noch nicht darauf berufen.

Auch in anderer Hinsicht enthält der Telekommunikationskodex Neuerungen, die in der aktuellen Krise hilfreich wären. So wird etwa ab 2022 in allen Mitgliedstaaten ein öffentliches Warnsystem für Katastrophenfälle eingeführt, mit dem alle Handynutzer*innen per SMS oder App unkompliziert über Katastrophen und Notfälle informiert werden können. Die wichtigsten Einschränkungen, etwa zur Bewegung im öffentlichen Raum, könnten so in Zeiten von COVID-19 unmittelbar an die Bevölkerung kommuniziert werden, ohne dass diese sich aktiv über die Medien informieren müssten. Allerdings muss das auch technisch gut gemacht sein. Frankreich hat die Bevölkerung per SMS über seine Ausgangssperre informiert und dafür auf eine Webseite verwiesen, die prompt unter der Belastung der vielen gleichzeitigen Anfragen zusammenbrach.

Weil der Breitbandausbau in Deutschland jahrelang schleppend vorangegangen ist, ist das Vertrauen in der Bevölkerung nicht allzu groß, dass die Netzinfrastruktur für die steigende Auslastung infolge von SARS-CoV-2 gewappnet ist. Zur Verunsicherung beigetragen haben Nachrichten der vergangenen Tage, wonach Streamingdienste wie Netflix, YouTube und Twitch in Absprache mit EU-Kommissar Thierry Breton ihre Standardauflösung oder Bitrate reduzieren, um die Netze zu entlasten. Auf sozialen Medien befürchten einige, dass sie ihre Internetnutzung künftig rationieren müssen oder die geliebten Streamingdienste womöglich ganz abgeschaltet werden. Diese Sorgen sind glücklicherweise unbegründet.

Im Gegensatz zu den Anschlüssen der Endnutzer*innen, die noch lange nicht flächendeckend auf Breitbandgeschwindigkeiten aufgerüstet wurden, ist das Backbone-Netzwerk, in dem alle individuellen Anschlüsse zusammenlaufen, in Deutschland gut ausgebaut. Die Bundesnetzagentur berichtet deshalb, dass es trotz der gestiegenen Nutzung bislang keine Anzeichen für eine Netzüberlastung infolge von SARS-CoV-2 gibt. Sollte es in Zukunft doch zu Engpässen kommen, hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden veröffentlicht, wie die Telekommunikationsanbieter im Ernstfall vorgehen sollen, ohne dabei die Netzneutralitätsregeln der EU zu unterlaufen.