Corona und das Krisenprekariat

Die Corona-Pandemie bringt es schlagartig an den Tag: die Konkurrenzökonomie erzeugt massenhaft prekäre Existenzen und soziale Unsicherheit

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Menschenleere Stadtszenarien, geschlossene Einkaufsmeilen, kaum Verkehr auf den Straßen, stillgelegte Freizeit- und Vergnügungsareale, selten ein Flugzeug am Himmel, Bürger auf Distanz zueinander - sofern überhaupt ausgangsberechtigt, Schüler und Arbeitskräfte im Zwangsurlaub: Bilder wie aus einem Science Fiction-Film. Was in fiktionalen Dokus bereits durchgespielt, scheint auf einen Schlag Realität geworden zu sein: eine Welt ohne Menschen. Die allerdings sind nicht verschwunden, sondern nur untergetaucht in ihren vier Wänden, auf kürzere oder längere Zeit zum Zuhause-Bleiben verdonnert.

Mit Familien- und Beziehungsangelegenheiten betraute Fachleute wissen, dass sich der Schutzraum Familie als der Ort, in dem die Zumutungen des Berufs- und Bildungswesens aufgefangen und bewältigt werden müssen, auch schnell in sein Gegenteil verkehren kann, wenn die eigenen Anpassungsbemühungen den sich stellenden Herausforderungen nicht mehr gewachsen sind. Welche Art von Sicherheit und Geborgenheit soll die kleinstmögliche Solidargemeinschaft namens Familie denn auch bieten, wenn deren materielle Existenzvoraussetzungen von heute auf morgen ins Wanken zu geraten drohen! Nicht besser geht es der großen Zahl von Singles aller Altersgruppen, die mit der vorherrschenden Ausnahmesituation ganz auf sich allein gestellt fertig werden müssen.

Eine dem Individualisierungszwang verfallene Gesellschaft wird durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden notwendigen Schutz- und Isolierungsmaßnahmen einem Belastungstest unterzogen, wie er bisher nicht denkbar war. Mit einem Mal kursiert ein Begriff in der Öffentlichkeit und wird insbesondere von Politikern auf geradezu inflationäre Art und Weise vor sich her getragen, der in "normalen" Zeiten eher als Kampfbegriff der Linken sein Unwesen treibt und deshalb auf generell wenig öffentliche Gegenliebe stößt: "Solidarität" soll jetzt geübt werden - mit Nachbarn, insbesondere Alten und Hilflosen, mit jetzt schlagartig in ihrer Existenz gefährdeten Unternehmern, Soloselbständigen und überhaupt allen, denen mit dem ökonomischen Shutdown die Geschäftsgrundlage wegzubrechen droht.

Dass es sich bei der geforderten "Solidarität" nicht um eine mit linken Erwartungen angereicherte Form der wechselseitigen Unterstützung und Hilfe unter emanzipatorischen Vorzeichen handelt, wird daran erkennbar, da es hierbei nicht um die Durchsetzung eines egalitären Gesellschaftsmodells gehen soll, sondern um den Erhalt der lebensnotwendigen Grundlagen des bestehenden, die herrschende ökonomische und politische Rang- und Hackordnung natürlich mit inbegriffen.

Die Wirtschaft in erster Linie soll vor einem die eigene Konkurrenzfähigkeit massiv schädigenden Niedergang bewahrt werden. Die Gesundheit der Bevölkerung spielt darin insofern eine Rolle, als einerseits deren Arbeits- und somit ökonomische Verfügungsfähigkeit erhalten werden soll und andererseits eine staatliche und grundgesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht besteht, aus deren mehr oder weniger gelingenden Erfüllungskriterien sich politisches Kapital erster Güte schlagen lässt. Die Staatsbürger erwarten Führungsstärke, und die Politiker bemühen sich redlich, diesem Bedürfnis zu entsprechen, denn sie sehen darin eine Chance, ihren Ermächtigungsauftrag in einen Zugewinn an politischer Macht umzumünzen.

Gestörte Arbeitsteilung und Lieferketten

Von den durch das Corona-Virus verursachten ökonomischen Betriebsstörungen sind vorrangig alle jene Wirtschaftsbereiche betroffen, die in irgendeiner Weise damit zu tun haben, dass Menschen einander begegnen und sich dabei so nahe kommen, dass es zu einer Übertragung des Virus kommen kann.

Wenn die Bürger ihre Wohnungen nurmehr für die dringendsten Erledigungen verlassen sollen oder dürfen und Menschenansammlungen im Freien oder in Lokalitäten unterbunden werden müssen, leiden darunter all jene Unternehmen, deren Geschäftsmodell ohne das Zusammenführen der Bürger an den Orten ihres Geschäfts eben nicht mehr funktioniert. Solcherart stillgelegte Geschäfte ziehen Nachfrageeinbrüche bei Zulieferern und nachgelagerten Branchen nach sich und führt zu generell sinkenden Umsatzerwartungen auch in Bereichen, die von Betätigungsverboten nicht direkt betroffen sind.

In einer hochgradig vernetzten und arbeitsteiligen Ökonomie bleiben Störungen in Teilbereichen nicht ohne Folgen für das Ganze. Die Börsen geben in beredter Weise Auskunft darüber.

Berechtigte Ängste der Bürger

Es mag erstaunen, wie schnell durch das Auftreten eines Ereignisses wie der Corona-Epidemie die Lebensgrundlagen einer derart großen Zahl von Bürgern wegzubrechen drohen, dass Regierungen sich genötigt sehen, finanzielle Unterstützungsmaßnahmen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß und innerhalb kürzester Zeit auf den Weg zu bringen - der Grund dafür ist allerdings kein Geheimnis.

Unternehmen, deren Geschäfte durch die beschlossenen Quarantänemaßnahmen wegbrechen, sind in der Regel bestrebt, sich zuerst jener Kosten zu entledigen, die den variablen Anteil ihres Geschäftsbetriebes ausmachen, und das sind die Löhne. Der Staat springt mit Kurzarbeitergeld ein und bietet den Betrieben damit die Möglichkeit, vorerst auf Entlassungen zu verzichten, denn nach überstandener Krise soll es ökonomisch ja weitergehen wie vor der Krise. Im Fall der Corona-Krise schwingt hierbei die Erwartung ihrer baldigen Überwindung mit, deshalb werden, bevor die selbstverordneten Beschränkungen im Infektionsverlauf überhaupt ihre Wirkung gezeigt haben, bereits Forderung nach einer Exitstrategie laut.

Währenddessen üben sich die Bürger in Selbstdisziplin und harren mit banger Erwartung der Dinge, die da noch kommen mögen. Denn das Einkommen einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Bürgern ist auf Kante genäht, will heißen: das für die Finanzierung der laufenden Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehende Geldbudget hat bisher keine oder nur eine unzureichende Rücklagenbildung zugelassen, die in einer Krisensituation wie der mittlerweile eingetretenen zur Absicherung der eigenen Existenz herangezogen werden könnte.

Davon können nicht nur lohnabhängige Geringverdiener generell, sondern insbesondere jene mehr als eine Million Bürger umfassenden Hartz 4-Aufstocker ein Lied singen, deren Arbeitgeber entweder keine höheren Löhne bezahlen können oder wollen. Besonders betroffen sind auch die "fast 700 000 erwerbstätige(n) Alleinerziehenden mit Kindern unter 13 Jahren" (Stand 2018), die durch die Schließung der Kindergärten genötigt sind, sich zuhause um ihre Kinder zu kümmern und damit möglicherweise ihre Anstellung gefährden.

Hinzu kommen noch 1.432.000 Selbständige in freien Berufen sowie die Mitarbeiter in Kleinst- und Kleinbetrieben, von denen es, Stand 2018, fast sieben Millionen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 1 und 10 Beschäftigten gibt. Prekäre Einkommensverhältnisse sind insbesondere im Gastgewerbe verbreitet, welches derzeit insgesamt stark von den angeordneten Einschränkungen betroffen ist. Welche Folgen die Krise für die Beschäftigten in mittleren und Großunternehmen haben wird, ist hierbei noch gar nicht in Betracht gezogen.

Lohnabhängige und Soloselbständige - beide darauf angewiesen, von anderen in Dienst genommen zu werden - sehen sich aufgrund der durch die Corona-Pandemie notwendig gewordenen Kontakt- und Handlungsverbote mit existenziellen Problemen konfrontiert. Das wirft die Frage auf, welchen gesellschaftlichen Festlegungen sie eigentlich die Rolle zu verdanken haben, die sie zu spielen gezwungen sind. Oder anders ausgedrückt: Wieso besteht für so viele Bürger überhaupt die Notwendigkeit einer vorausschauenden Existenzabsicherung und wieso scheitern so viele daran, sich diese anzueignen? Was bedroht eigentlich ihre Existenz in einem Ausmaß, dass bereits eine temporäre Störung im Wirtschaftsgeschehen ihre Existenzgrundlage gefährdet? Welche außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegenden und durchaus im Wortsinn gemeinten Not-Wendigkeiten bestimmen das Leben jener Mehrheit der Bürger, deren wertvollstes Eigentum ausschließlich ihre Arbeitskraft ist?

Dienst an fremden Bereicherungsinteressen

Artikel 14, Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: "Das Erbrecht und das Eigentum werden gewährleistet. ..." Diese höchst hoheitliche Eigentumsgewährung, so kurz und bündig sie auch formuliert ist, hat es in sich: garantiert wird nicht nur ein bestimmtes Eigentum, sondern Eigentum schlechthin.

Das mag einleuchtend klingen, dennoch stellt sich hierbei die vielleicht nicht ganz unberechtigte Frage, weshalb der Staat es für nötig hält, Riesenvermögen und Armutseigentum gleichermaßen unter Schutz zu stellen. Oder anders gefragt: Weshalb ist dem Gesetzgeber ein milliardenschweres Vermögen gleich viel wert wie die Schachtel Zigaretten, die sich ein Hartz 4-Bezieher von seinem schmalen Überlebensbudget leisten kann? Wenn der Staat, wie in GG Artikel 3, Absatz 1 ausgeführt, verspricht: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Wieso garantiert der Staat seinen Bürgern dann nicht auch einen gleichen und konkret bezifferbaren Anteil am gesellschaftlichen Eigentum?

Eine Antwort auf letztere Frage rückt näher, wenn wir uns GG Artikel 2, Absatz 1 anschauen: "Jeder hat das Recĥt auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Hier lässt sich bereits ein aufschlussreicher Bezug zum Eigentumsartikel herstellen: Es verstößt demnach nicht gegen das Sittengesetz, dass der Staat Eigentum unabhängig von seiner Größe und Art unter seinen Schutz stellt und damit so tut, als gäbe es überhaupt keinen praktischen Unterschied zwischen einem Geldvermögen und einer Zahnbürste. Denn dass Eigentum nicht gleich Eigentum ist, dürfte jedem Bürger auch ohne genauere Gesetzeskenntnis einleuchten: Die einen verfügen über reichlich Eigentum und sind damit in der Lage, dieses durch zweckmäßigen Einsatz in Form von Kapital oder Geld fortwährend zu vergrößern. Die anderen besitzen das zum (Über-)Leben so eben Nötige und als Erwerbsquelle nichts weiter als ihre Arbeitskraft. Reich werden sie damit erfahrungsgemäß nicht, und das gilt bekanntermaßen für die Mehrheit der Bürger. Der Reichtum der einen wird damit formell der Armut der anderen gleichgesetzt, und dem lässt sich durchaus sittliche Bedeutung zumessen.

GG Artikel 2, Absatz 1 aber birgt noch eine weitere aufschlussreiche Auskunft in sich. Das darin formulierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gestattet den Bürgern nicht nur das selbstbestimmte Ausleben ihrer persönlichen Vorlieben und Spleens, sondern gestattet ihnen auch - und das ist der weitaus entscheidendere Aspekt dieses Rechts - mit ihrem Eigentum ebenso selbstbestimmt zu verfahren. Und hierin zeigt sich der entscheidende Unterschied in der Bedeutung des Eigentums für Arme und Reiche: Wer über genügend materiellen Reichtum verfügt, darf diesen als Bestandteil seines Persönlichkeitsrechts betrachten, welches ihm die freie Entfaltung seiner privaten Zwecksetzungen auf Grundlage seines staatlich geschützten Eigentums garantiert. Und das ist nichts weniger als die staatliche Lizensierung des Bereicherungsinteresses für all jene, die über den dafür erforderlichen Reichtum in Form von Kapital verfügen.

Natürlich steht dieses Recht auch jedem armen Schlucker im Lande gleichermaßen zu. Fragt sich nur, warum seinesgleichen damit nicht von der Stelle kommt. Der grundgesetzliche Eigentumsartikel zementiert die Unterschiede zwischen Arm und Reich, sorgt dafür, dass diese auch weiterhin beibehalten werden. Der abstrakten Gleichstellung der Bürger im Grundgesetz entspricht die konkrete Ungleichstellung in der gesellschaftlichen Realität - ein Widerspruch, der in der Gesellschaft auf erstaunlich wenig Widerspruch stößt.

Was aber hat es mit der im Freiheitsrecht formulierten Einschränkung auf sich, dass dieses nur gilt, soweit es "... nicht die Rechte anderer verletzt ..."? Das klingt doch ganz vernünftig, oder? Welche einschneidende Bedeutung dieser Einschränkung zukommt, wird erkennbar, wenn die Bereicherungsinteressen der vermögenden Eigentümer genauer unter die Lupe genommen werden. Deren auf die Vergrößerung ihres Reichtums gerichteten Interessen haben sich nämlich an den gleichlautenden Interessen ihrer Konkurrenten zu relativieren. Es ist der grundgesetzliche Eigentumsschutz, der die gleichgerichteten und sich wechselseitig ausschließenden Interessen der Eigentümer erst zu konkurrierenden Interessen werden lässt. Dies schließt die wechselseitige Schädigung der konkurrierenden Interessen mit ein. Der Staat sorgt mit seinem Gesetzeswerk dafür, dass die unternehmerischen Interessengegensätze auf eine maßvolle, statt maßlose Art und Weise ausgetragen werden und somit dem Staat selbst Nutzen bringen, und zwar in Form sprudelnder Steuereinnahmen.

Die Lohnabhängigkeit ist das Problem

Jetzt wird erkennbar, weshalb die Sorgen all jener Bürger, die nichts als ihre Arbeitskraft besitzen, um privat über die Runden zu kommen, angesichts einer die Wirtschaft des Landes schädigenden Virus-Pandemie über die bloße Ansteckungsmöglichkeit weit hinausreichen. Existenziell darauf angewiesen, von den Kapitaleigentümern für deren Bereicherungsinteressen in Anspruch genommen zu werden, sind sie die eigentlich Geschädigten, wenn deren Geschäfte den Bach runter gehen und sie deshalb ihre (variablen) Kostenverursacher los werden wollen und müssen.

Den eigentlichen Schaden haben immer die auf Lohnarbeit angewiesenen Bürger und die Soloselbständigen, denn deren Einkommensquellen hängen vom Bedarf der Betriebe ab. Selbst wenn sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens entlassen worden sind, hat dessen Eigentümer in der Regel schon längst seine Schäfchen ins Trockene gebracht. Ausnahmen davon gibt es natürlich auch, doch die bestätigen nur die Regel.

Der Lohnarbeiterstatus kennt ein zentrales Hauptinteresse: den Lohn als Grundlage der eigenen Existenz. Auf ihn, auf seine Höhe und dessen möglichst regelmäßigen und fortgesetzten Bezug richtet sich das gesamte Bemühen eines auf Lohnarbeit angewiesenen Bürgers. Lohnarbeit erkauft Leben. Wem sie wegbricht, landet in der staatlich betreuten Armut.

Als Mieter, Konsumenten, Lohnarbeitskräfte, Schuldner, Kranke und Pflegebedürftige lebenslang im Visier fremder Zwecksetzungen, ist die Existenz der lohnabhängigen Bürger vollständig von den Bereicherungsinteressen anderer abhängig. Von Kindheit an darauf getrimmt, den von ihnen geforderten Ansprüchen an Leistungs- und Dienstbarkeitsbereitschaft gerecht zu werden, haben sie die Mär, dass jeder seines eigenen Glückes Schmied sei, zu ihrer persönlichen Ersatzreligion gemacht. Sie glauben fest daran und werden darin von Politik und Medien nach Kräften unterstützt. Dabei haben sie aber schlichtweg übersehen, dass der tiefere Grund für die ihnen abverlangte Mühsal keinesfalls auf ein selbstverschuldetes Scheitern ihrer eigenen Bemühungen, "das Recht auf die freie Entfaltung (...) ihrer Persönlichkeit" zu verwirklichen, zurückgeht. Vielmehr stellt sich dies als die notwendige Konsequenz der oben zitierten grundgesetzlichen Vorschriften ein, und zwar gegen ihren Willen quasi ganz von selbst. Eine Existenz außerhalb dieses Abhängigkeitsverhältnisses scheint für die meisten Bürger überhaupt nicht vorstellbar, sonst hätten sie schon längst versucht, sich daraus zu befreien.

Die staatliche Absicherung eines Lohnarbeiterdaseins ist nur so gut, wie deren Finanzierungsmöglichkeit, und die wiederum hängt vom Erfolg oder Misserfolg der ökonomischen Interessen und deren Beitrag sowie dem der in Lohn & Brot Stehenden zum gesellschaftlichen Steueraufkommen ab. Von Existenzangst getriebene Hamsterkäufe sind ein spontaner Reflex auf eine als bedrohlich empfundene Gesellschaftskrise und Ausdruck eines von Unsicherheit und Hilflosigkeit geprägten verzweifelten Anpassungsbemühens.

Wenn den sich bevorratenden Bürgern ihr selbstbezogenes Verhalten daraufhin von der Politik zum Vorwurf gemacht und solidarisches Verhalten eingefordert wird, entbehrt dies nicht eines gewissen Zynismus. So fordert etwa die Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung, Juli Klöckner: "Gerade mit Blick auf die jetzige Situation ist nicht nur die Solidarität der Verbraucher untereinander gefragt, sondern auch Maß und Mitte. Die Sorgen rund um die Folgen, die mit der Verbreitung des Corona-Virus einhergehen, sind verständlich. Vielerorts ist es zu sogenannten Hamsterkäufen gekommen. Dennoch gibt es dafür keinen Anlass. In Deutschland haben wir aktuell keine Versorgungsengpässe. Ich appelliere daher an die Bürger, ihre Vorräte mit Bedacht, Augenmaß und umsichtig aufzustocken - dann ist genügend für alle verfügbar, die Regale werden zeitnah wieder aufgefüllt."

Den Bürgern ihren Eigensinn vorzuhalten und stattdessen Gemeinsinn einzufordern, klingt aus dem Munde einer Politikerin, die einer zu hundert Prozent auf die Konkurrenzökonomie verpflichteten Partei angehört, nicht gerade überzeugend.

Den sich um ihre individuelle Existenz sorgenden Bürgern eine politische, d.h. auf Selbstermächtigung und solidarische Gemeinschaftlichkeit abzielende Perspektive aus dieser fatalen Sackgasse zu weisen, könnte und sollte ein linkes Anliegen sein.

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