AVM vs. Woog: Gericht entscheidet im Mai über gebrauchte Fritzboxen

Dürfen Fritzboxen aus Providerbeständen mit der Firmware der Geräte aus freiem Handel verkauft werden? Darüber wurde am Donnerstag in München verhandelt.

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Streit um gebrauchte Fritzboxen: Gericht verkündet Urteil im Mai

Der Händler Woog hat die Software der roten Fritzbox auf die weiße Unitymedia-Variante gespielt.

(Bild: c't)

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Im Rechtsstreit zwischen dem Routerhersteller AVM und dem Händler Woog um gebrauchte Fritzboxen fand am Donnerstag die mündliche Verhandlung statt. Die zuständige Kammer des Landgerichts München I hat allerdings noch kein Urteil gefällt. Dieses soll erst am 14. Mai verkündet werden, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

In dem Streit geht es um rund 20.000 gebrauchte Fritzboxen vom Typ 6490 Cable, die ursprünglich vom Netzbetreiber Unitymedia an seine Kunden vermietet wurden. Woog ersetzte die Unitymedia-spezifische und veraltete Firmware dieser Boxen durch die aktuelle Software, die AVM für die im freien Handel erhältliche Version des Geräts entwickelt hat. Im Februar erwirkte AVM beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der modifizierten Router.

Eine andere Kammer dieses Gerichts entscheidet nun, ob das Verkaufsverbot bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Zentral ist die Frage, ob AVM als Inhaber der Marke Fritzbox den Vertrieb untersagen darf. Laut Unionsmarkenverordnung ist das insbesondere dann der Fall, "wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist".

Laut der Gerichtssprecherin ging es in der mündlichen Verhandlung im Wesentlichen darum, ob Woog lediglich ein zulässiges Update aufgespielt hat oder ob die Boxen durch das Update und weitere Handlungen manipuliert wurden. "Auch wurde länger diskutiert, ob das Argument des Umweltschutzes bei der Interessenabwägung im Art. 15 Abs. 2 UMV eine Rolle spielt oder nicht."

Oliver Löffel, Anwalt des Woog-Geschäftsführers Carlo Faber, sagte: "Der Fall ist alles andere als klar und eindeutig gelagert, daher nimmt sich das Gericht für die Entscheidung Zeit. Wir sind nach der mehrstündigen Verhandlung optimistisch." Der Anwalt von AVM, Wolfgang Götz von der Kanzlei Klaka, sagte, er sei zuversichtlich, dass das Urteil im Sinne des Herstellers ausfallen werde. (cwo)