Wie die Landesmedienanstalt NRW Porno-Angebote aus dem Web fegen will

Der Zugriff auf Hardcore-Pornografie ist im Web und mobil ohne Altersbeschränkung möglich. Nun will die Landesmedienanstalt NRW gegen Anbieter mit Websperren vorgehen.

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Kind im Internet

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Es ist eine der ältesten und erbittertsten netzpolitischen Debatten in Deutschland: Sollen deutsche Provider ihren Kunden Websites vorenthalten, die nicht dem deutschen Recht entsprechen? Nach jahrelanger Ruhe öffnete Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (NRW) das Fass erneut: Porno-Webportale, die sich nicht an deutsches Jugendschutzrecht halten, sollen von Zugangsanbietern wie Telekom und Vodafone für deutsche Nutzer gesperrt werden.

Die Medienaufsichtsbehörde will nach eigener Aussage Jugendschutzverstöße im Internet nicht länger tolerieren. Nachdem Schmid auf Fachkonferenzen immer wieder entsprechende Pläne angedeutet hatte, macht seine Behörde nun Ernst: Gegen mehrere Porno-Portale hat sie formelle Verfahren eingeleitet, die letztlich auf eine Websperre hinauslaufen können.

Gegenüber c’t betonte Behördenchef Schmid: „Nahezu alle Jugendlichen ab 14 Jahren besitzen heute ein eigenes Smartphone.“ Weil die Minderjährigen damit weitgehend der Kontrolle der Eltern entzogen seien, habe sich eine neue Lage ergeben. „Wenn man in dieser Medienrealität mit zwei Klicks vom Kinderprogramm auf Hardcore-Pornos kommt, ist diese veränderte Situation jetzt für uns so nicht mehr hinnehmbar“, erklärte Schmid.

Harte Pornografie ist auf jedem Smartphone ohne Altersbeschränkung verfügbar.

Deshalb hat seine Behörde bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der gemeinsamen Stelle von Bund und Ländern, im Frühjahr ein Verfahren gegen eine der bekanntesten Porno-Websites mit Sitz in Zypern eingeleitet. Den Namen will die Behörde nicht nennen – sowohl YouPorn als auch Pornhub weisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zypern den Firmensitz aus, weil beide zum selben Konzern MindGeek gehören.

Mit offiziellem Behördenschreiben wurde der Betreiber aufgefordert, deutsches Jugendschutzrecht einzuhalten. Das bedeutet im Wesentlichen: Das Portal soll den Zugang auf verifizierte Erwachsene einschränken. Dafür müsste das Unternehmen mit einem der zertifizierten Verfahren arbeiten, die etwa per PostIdent-Verfahren oder Ausweisabgleich mittels Webcam die Identität und Volljährigkeit eines Nutzers feststellen, bevor dieser freigeschaltet wird. Das würde viele Nutzer abschrecken, die bisher ohne Anmeldung und weitgehend anonym auf Millionen Porno-Videos zugreifen können.

Bisher hat die Landesanstalt für Medien noch keine Bestätigung für die Zustellung erhalten, arbeitet aber bereits an den nächsten Schritten. So sollen demnächst drei weitere Porno-Anbieter – ebenfalls mit offiziellem Sitz in Zypern – angeschrieben werden. Antworten die Betreiber nicht, oder kommen sie den Forderungen aus Düsseldorf nicht nach, folgt die nächste Eskalationsstufe: Die Landesanstalt wird zunächst die Host-Provider der Porno-Portale anschreiben.

Wenn die Hoster die beanstandeten Inhalte nicht vom Netz nehmen – was zu erwarten ist – spielt die Landesanstalt für Medien ihre schärfste Karte aus: Dann werden deutsche Zugangsprovider in Haftung genommen. Per Sperrungsverfügung sollen zumindest die größten Provider verpflichtet werden, die Porno-Portale zu sperren. Das kann für Behördenverhältnisse relativ schnell geschehen: Schon im Frühsommer könnten erste Provider die behördlichen Schreiben bekommen.

Die Rechtslage ist dabei auf der Seite der Landesmedienanstalt – zumindest zu einem gewissen Grad. Die Aufsichtsbehörde bezieht sich auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Verbindung mit dem Rundfunkstaatsvertrag. Letzterer sieht in § 59, Absatz 4 Websperren als ultima ratio ausdrücklich vor, sofern sie „technisch möglich und zumutbar“ sind.

Die Landesmedienanstalt NRW vertritt die Auffassung, auch für ausländische Angebote zuständig zu sein, wenn sich diese an deutsches Publikum richten. Dass die reichweitenstarken Porno-Portale auch deutschsprachige Oberflächen haben, reicht der Behörde also als Handlungsauftrag.

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt NRW: „Unser Vorgehen ist kein Alleingang aus Nordrhein-Westfalen.“

(Bild: Landesanstalt für Medien NRW)

„Wenn sie auf den deutschen Markt ausgerichtet sind, müssen sie sich an den deutschen Jugendmedienschutz halten“, erklärte Schmid. Dies sei ohne Weiteres möglich, da sich auch die Angebote aus Deutschland an die Vorschriften hielten. Allerdings spielen angesichts der Reichweitenstärke von Angeboten wie YouPorn und Pornhub die deutschen Angebote kaum noch eine Rolle – eben auch, weil sie zugangsbeschränkt sind.

Dass Kinder und Jugendliche Auswahl zwischen zehntausenden Hardcore-Websites haben, die mitunter per Chat-App verbreitet werden, ficht Schmid nicht an. Er setzt auf die Signalwirkung von Maßnahmen gegen große Anbieter: „Als wir gegen Schleichwerbung in sozialen Medien vorgegangen sind, hat man auch gesagt, dass dieses Problem nicht in den Griff zu bekommen sei. Inzwischen halten sich die großen Influencer weitgehend an Kennzeichnungspflichten. Verstöße geschehen wesentlich seltener und vorsichtiger als noch vor einigen Jahren. Im Übrigen scheint mir die Alternative, nichts zu tun, nur weil es ein wenig schwierig werden könnte, nicht sehr überzeugend zu sein.“

Websperren haben in Nordrhein-Westfalen eine lange Vorgeschichte. Bereits am 31. Oktober 2001 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf eine Sperrverfügung an 56 nordrhein-westfälische Provider geschickt, um die Blockade zweier rechtsextremer Websites aus den USA zu erreichen. Obwohl die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen von Anfang an umstritten war, setzte sich die Aufsichtsbehörde gegen die Klagen von Providern durch: Die in NRW ansässigen Provider haben meist ihre DNS-Server manipuliert, um einen Abruf der verbotenen Websites bei ihren Kunden zu verhindern.

Das Projekt entpuppte sich für den Regierungspräsidenten Jürgen Büssow jedoch als Pyrrhussieg. Zwar gaben die Verwaltungsgerichte seiner Behörde letztlich recht. Doch die Maßnahme hatte für so viel politischen Unfrieden gesorgt, dass sich kein anderes Bundesland dazu entschied, dem Beispiel zu folgen. Auch der Entwurf für ein verpflichtendes Filtersystem, das die Bezirksregierung etablieren wollte, landete in der Mottenkiste.

Die versprochene Evaluierung der Maßnahme fand nie statt. Auch der Widerstand gegen die Websperren wurde vergessen. Selbst die Piratenpartei, die 2012 mit 20 Abgeordneten in den nordrhein-westfälischen Landtag eingezogen war und deren Existenz in direkter Linie gegen den Kampf gegen DNS-Websperren auf Bundesebene zurückzuführen ist, stellte die aktiven Blockaden im Bundesland nie infrage. Fast 19 Jahre nachdem die Sperrverfügungen verschickt wurden, sind die beiden Neonazis-Websites bei regionalen Providern immer noch blockiert.

Stattdessen hatte sich ein fragiler Kompromiss herausgebildet. So beteiligten sich Provider wie die Telekom an dem Jugendschutzsystem JusProg, das Eltern eine Chance geben sollte, ihre Kinder vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. Eigentlich hatte die KJM vorgesehen, dass ein reichhaltiger Wettbewerb an Jugendschutzprogrammen nach deutschen Vorgaben entstehen sollte.

Nachdem dies nicht passierte, zeigte sich die KJM immer unzufriedener mit der JusProg-Initiative. Im Mai 2019 versuchte sie sogar, dem Programm über den Kopf der eigentlich zuständigen Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Zulassung zu entziehen. Erst durch eine Gerichtsentscheidung konnte das Ende der Software verhindert werden – im Januar 2020 wurde ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht erzielt. An dem Grundproblem ändert sich jedoch nichts: Zwar könnten Eltern inzwischen mit neu entwickelten JusProg-Apps auch die Smartphones ihrer Kinder absichern, doch kaum jemand macht davon Gebrauch.

Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle des Provider-Verbands eco, sieht in dem neuen Vorstoß einen Testballon. Man wolle testen, wie sich die Rechtsdurchsetzung im Netz verändern könnte: „Die Politik hatte sich in den vergangenen Jahren mit dem Herkunftslandprinzip arrangiert“, sagte die Juristin im Gespräch mit c’t. Deutsche Medienregulierer befassten sich nur mit Angeboten, die auch tatsächlich ihren Sitz in Deutschland hatten. „Mit dem NetzDG wurde dieses Prinzip aber wieder grundsätzlich infrage gestellt“, betonte Koch-Skiba. Falls die Landesanstalt für Medien tatsächlich Sperrungsverfügungen verschickt, erwartet Koch-Skiba eine juristische Gegenwehr der Provider.

Diese Auseinandersetzung könnte größere Ausmaße annehmen als bei den Sperren von 2001. Denn damals ging es nur um einige regionale Provider, die die Verfügung der Bezirksregierung umsetzen mussten. Inzwischen liegen aber auch die Zentralen der beiden größten deutschen Provider in direktem Zuständigkeitsgebiet der Landesmedienanstalt NRW: Die Deutsche Telekom in Bonn und Vodafone in Düsseldorf.

Und Behördenleiter Schmid will sich beim neuen Ablauf nicht auf Nordrhein-Westfalen beschränken. Seine Behörde sei im Verbund der Landesmedienanstalten damit beauftragt, die internationale Rechtsdurchsetzung zu koordinieren. Dabei erkenne er auch Rückendeckung der Bundesregierung, die erst diplomatisch klären muss, dass eine deutsche Behörde an ausländische Unternehmen herantreten kann. „Unser Vorgehen ist kein Alleingang aus Nordrhein-Westfalen“, betonte Schmid.

Ob es die Landesmedienanstalt diesmal bei leicht zu umgehenden DNS-Sperren belassen will, ist hingegen noch nicht geklärt – diese Entscheidung sei Aufgabe der KJM, erklärt die Behörde. Deshalb könnte am Ende auch der Aufbau einer Filterinfrastruktur nach britischem Vorbild stehen, wie sie auch schon von Regierungspräsident Büssow geplant worden war. Noch halten sich alle Seiten bedeckt: Weder Porno-Anbieter wie Pornhub noch Provider wollten sich zum Vorstoß aus Düsseldorf äußern. Der Sommer 2020 dürfte deshalb eine neue netzpolitische Debatte großen Ausmaßes bringen.

Dieser Artikel stammt aus c't 12/2020. (hob)