Strato bei Site-Abschaltung schadensersatzpflichtig

Nach einem Urteil des Landgerichts Charlottenburg muss der Berliner Webhoster Strato etwa 10.000 Euro Schadensersatz an einen Webshop-Betreiber zahlen, dessen Site plötzlich vom Netz genommen worden war.

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Von
  • Holger Bleich

Nach einem Urteil des Landgerichts Charlottenburg muss der Berliner Webhoster Strato etwa 4500 Euro Schadensersatz an einen Webshop-Betreiber zahlen. Dessen Website (Premium-NT-Paket für 89 Mark im Monat, jetzt rund 45 Euro) wurde im Dezember 2000 zweimal für jeweils fünf Tage plötzlich von Strato-Technikpartner KPNQwest abgeklemmt. Damals sei es durch fehlerhafte CGI-Skripte des Klägers zu einer Überlastung des Webservers gekommen, begründete Strato die Maßnahme vor Gericht.

Das Gericht sieht diese Maßnahmen von Strato als Mangel einer Mietsache an. Mit der Erklärung von Strato, dass KPNQwest sie damals nicht über den Vorgang in Kenntnis gesetzt hätte, gab sich das Gericht nicht zufrieden. Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung:

"Ein Bestreiten mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind." Und weiter: "Es ist von der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass eine Partei sich nicht durch arbeitsteilige Organisation ihres Betätigungsbereichs prozessualen Erklärungspflichten entziehen kann; sondern zumindest Erkundigungen anstellen muss."

Ergo hätte sich Strato bei KPNQwest erkundigen müssen, denn der Kunde hatte sich unmittelbar, nachdem seine Site abgeklemmt war, bei Strato gemeldet. Außerdem habe die Strato AG ihre Pflicht verletzt, für ausreichende Kapazitäten zu sorgen. Daher müsse die Firma Teile des entgangenen Gewinns ersetzen.

Die vollständige Urteilsbegründung sei der Rechtsabteilung erst am gestrigen Donnerstag zugegangen, erklärte Strato-Sprecher Andreas Maurer gegenüber heise online. Derzeit prüfe man gemeinsam mit dem Technologiepartner KPNQwest, ob Strato gegen das Urteil Berufung einlegen wird. (hob)