YouTube & Co.: Bundestag verschärft Jugendschutz- und Werberegeln

Videosharing-Dienste müssen Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden einrichten, Influencer trifft eine erweiterte Impressumspflicht.

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Youtube & Co.: Bundestag verschärft Jugendschutz- und Werberegeln

(Bild: Syda Productions/Shutterstock.com)

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Der Bundestag hat am Donnerstag kurz vor Mitternacht mit den Stimmen der großen Koalition den Regierungsentwurf für eine weitere Reform des Telemediengesetzes (TMG) verabschiedet. Anbieter von Videosharing-Plattformen wie YouTube, Vimeo & TikTok müssen demnach künftig zusätzlich zu den Auflagen für strafrechtlich relevante Inhalte auch ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten.

AfD und FDP waren dagegen, die Linke und die Grünen enthielten sich. Mit der Initiative wollen die Abgeordneten die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) in deutsches Recht umsetzen. Das vorgesehene Beschwerdeverfahren beschreiben sie als "Notice & Action"-Mechanismus. Darüber sollen Nutzer Eingaben über hochgeladene "rechtswidrige audiovisuelle Inhalte" elektronisch melden können.

Das Instrument muss "bei der Wahrnehmung des Inhalts leicht erkennbar und bedienbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein" und es dem Beschwerdeführer ermöglichen, seinen Hinweis näher zu begründen. Der Anbieter soll "unverzüglich nach Eingang der Nutzerbeschwerde" prüfen, ob ein rechtswidriger Inhalt vorliegt, einen solchen gegebenenfalls entfernen oder den Zugang dazu sperren.

Beim Löschen kommt dazu die Auflage, den entsprechenden Beitrag parallel noch zu Beweiszwecken zu sichern und zehn Wochen lang zu speichern. Den Beschwerdeführer und den Nutzer, der den beanstandeten Inhalt hochgeladen hat, muss der Betreiber laut dem Beschluss unverzüglich über seine Entscheidung und die Möglichkeit der Teilnahme an einem unparteiischen Schlichtungsverfahren informieren. Beide Parteien erhalten zudem Gelegenheit, die ursprüngliche Entscheidung innerhalb von zwei Wochen im Rahmen der sogenannten Gegenvorstellung überprüfen zu lassen.

Die Identität der Beteiligten darf nicht offenbar werden. Vergleichbare Anforderungen an das Melde- und Abhilfeverfahren für strafrechtlich relevante Inhalte sind bereits im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geregelt beziehungsweise werden mit einem parallel laufenden Reformvorhaben ebenfalls neu ausgerichtet.

Anbieter von Videosharing-Plattformen müssen dem Entwurf zufolge eine Funktion bereitstellen, mit der Nutzer erklären können, ob hochgeladene Videos "audiovisuelle kommerzielle Kommunikation" enthalten. Dazu kommt die Pflicht, Werbung "als solche zu kennzeichnen". Die Betreiber müssen mit ihren Nutzern auch "wirksam vereinbaren", dass diesen die Verbreitung "unzulässiger audiovisueller kommerzieller Kommunikation verboten ist". Dies bezieht sich auf Reklame für Tabakerzeugnisse und Heilmittel.

"Audiovisuelle Mediendiensteanbieter", zu denen auch Macher von YouTube-Kanälen und Influencer etwa auf Instagram oder Facebook zählen, trifft eine erweiterte Impressumspflicht. Sie müssen den Mitgliedstaat benennen, in dem sie sitzen, sowie die zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden. Fehlende Angaben in diesem Bereich führen oft zu Abmahnungen.

Die inhaltsbezogenen Anforderungen der AVMD-Richtlinie, die etwa die Werbung, den Jugendschutz oder das Einhalten einer Quote von mindestens 30 Prozent europäischer Werke betreffen, gelten künftig auch für die Deutsche Welle (DW). Diese "wird im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten stetig und schrittweise weitere barrierefreie Angebote für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen", heißt es. Dem Rundfunkrat müsse der Sender von 2022 an alle drei Jahre Bericht erstatten über einschlägige Maßnahmen.

Über den Wirtschaftsausschuss hat das Parlament mit einem Änderungsantrag am ursprünglichen Regierungsentwurf klargestellt, dass die kommerzielle Verarbeitung von Daten, die der Dienstanbieter zum Jugendschutz oder anderweitig erhoben hat, verboten ist. Es folgte damit einem Vorschlag des Bundesrates. Die Länderkammer verwies aber auch auf Überschneidungen verschiedener Rechtsgrundlagen für Videoportale, da die Thematik etwa parallel im Jugendschutzgesetz und im Medienstaatsvertrag behandelt werde. Die durch mehrere Pflichtenkataloge und Aufsichtsbehörden entstehenden Doppelstrukturen sowie Abgrenzungsschwierigkeiten schafften "vermeidbare Unsicherheiten" für Firmen und Nutzer.

Martin Renner (AfD) bezeichnete es bei der abschließenden Debatte als Schande, dass die Regierung der freien Meinungsäußerung zunehmend mit Misstrauen begegne. Es werde gemeldet, geprüft, zensiert und ein Register nationaler Video-Plattformen geschaffen. Die Linke Petra Sitte kritisierte, dass die Regierung einiges hätte anders regeln können. Nun räche sich die überstürzte NetzDG-Einführung, mit der Video-Portale anders geregelt würden. Zudem bringe das Gesetz nach wie vor keine Rechtssicherheit vor Websperren. Die meisten anderen Redner gaben ihre Beiträge angesichts der späten Stunde zu Protokoll.

(kbe)