Bundeskartellamt: Smart-TV-Hersteller verstoßen massiv gegen die DSGVO

Vernetzte Fernsehgeräte sammeln oft ohne Wissen der Betroffenen intime Nutzungsdaten, haben die Wettbewerbshüter festgestellt. An der IT-Sicherheit hapere es.

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Bundeskartellamt: Smart-TV-Hersteller verstoßen massiv gegen die DSGVO

Noch sind die Kräfte in der Menühangelei noch nicht am Ende.

(Bild: Samsung)

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Das Bundeskartellamt hat schwere Mängel beim Datenschutz und der IT-Sicherheit bei vernetzten Fernsehgeräten ausgemacht und fordert von den Herstellern umfangreiche Nachbesserungen. Sie verweisen zudem auf weitere Probleme wie "die Rechtmäßigkeit von Werbeeinblendungen im TV-Portal". Insgesamt hätten die in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel rund um die Privatsphäre der Verbraucher. Damit verstießen sie massiv gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Die Geräte können laut der " Sektoruntersuchung Smart-TVs " vielfältig personenbezogene elektronische Spuren erheben. So könnten etwa das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden.

Dass die Hersteller solch intime Nutzungsdaten sammeln und etwa für personalisierte Werbung verwenden, könne der Verbraucher meist erst verhindern, indem er Einstellungen an seinem Fernsehgerät ändert und sich durch zahlreiche Menüs hangelt. Sich über die Datenschutzbestimmungen bereits vor dem Kauf zu informieren, sei oft nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Bei der Ersteinrichtung fügten sich die meisten Kunden zudem den angezeigten Bedingungen, da sie dazu keine Alternative sähen.

Für die Käufer sei meist nicht nachvollziehbar, dass die Datenschutzbestimmungen "für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungsprozessen gelten sollen". Die Verbraucher erführen nicht zuverlässig, welche personenbezogenen Daten verarbeitet, für wie lange gespeichert und an Dritte übermittelt werden.

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Etliche Hersteller gewährleisten zudem nicht, dass der Standard der Geräte für IT-Sicherheit auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen aufrechterhalten wird; dazu mache kein Unternehmen verbindliche Angaben. Für die Verbraucher sei diese Information aber unerlässlich, "um einschätzen zu können, wie lange sie das Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können".

Das Bundeskartellamt fordert, dass Nutzer besser und zielgerichteter "über die Möglichkeit zur extensiven Datensammlung und -verarbeitung" durch alle Geräte im Internet der Dinge aufgeklärt werden. Die Unternehmen sollten notwendige Informationen klarer und einfacher vermitteln müssen. Anwendern sollte es leichter gemacht werden, Datenschutzstandards schon vor dem Kauf etwa durch eingängige Bildsymbole zu berücksichtigen. Nötig sei zudem ein "klarer gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers auch gegenüber dem Hersteller auf Software-Updates". Der Gesetzgeber solle auch Haftungsfragen beim Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im Bereich des "Internet of Things" (IoT) klären, meint die Wettbewerbsbehörde.

Die Kontrolleure hatten die Untersuchung im Dezember 2017 auf Basis neu erhaltener verbraucherrechtlicher Kompetenzen eingeleitet. Die Ermittlungen betrafen rund 20 Anbieter, die in Deutschland internetfähige Fernsehgeräte unter eigenen Marken absetzen.

(anw)