Streit um Stichtag zur Kassensicherungsverordnung

Das Bundesfinanzministerium bleibt hart, dennoch wollen fünf Landesminister den Stichtag verschieben. An der Bonpflicht ändert dies jedoch nichts.

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Streit um Stichtag zur Kassensicherungsverordnung

(Bild: YAKOBCHUK VIACHESLAV/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Eigentlich sollen die neuen gesicherten Speicher Ende September in allen deutschen Kassen eingebaut sein. Angesichts der Corona-Krise und der schleppenden Zertifizierung wollen aber mehrere Bundesländer dem Handel ein halbes Jahr mehr Zeit für die technische Umstellung geben. Wie der hessische Finanzminister Michael Boddenberg am Freitagnachmittag bekannt gab, wollen Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen die auf Ende September gesetzte Frist zum Einbau der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) mittels eigener Verordnungen auf 31. März 2021 verlängern.

Ziel der seit Anfang 2020 geltenden Kassensicherungsverordnung ist es, den seit Jahrzehnten grassierenden Steuerbetrug mit manipulierten Registrierkassen zu beenden. Dazu wird den Gewerbetreibenden vorgeschrieben, jedem Kunden künftig eine entsprechende Quittung über die versteuerten Beträge auszustellen. Um Manipulationen wie in der Vergangenheit zu verhindern, werden diese Quittungen in dem TSE-Element kryptografisch signiert und damit vor Änderungen geschützt. Die entsprechende Signatur wird auch auf die Kassenzettel gedruckt oder in einen E-Bon integriert. Für die technische Umstellung hatten die Unternehmen ursprünglich bis Ende September Zeit.

"Die aktuelle Corona-Krise belastet den Handel und die Gastronomie stark und stellt sie vor große Herausforderungen. Ich möchte, dass wir den Betroffenen in dieser schwierigen Zeit nicht noch mehr abverlangen", begründet Boddenberg den Schritt. Das Bundesfinanzministerium habe die Initiative der Länder nicht unterstützen wollen. Das Ergebnis in der Praxis: Die Gewerbetreibenden sind weiter verpflichtet, die Bons bereitzustellen. Die Signatur für die Überprüfung der Kasse per Kassennachschau fehlt jedoch weiterhin.

Dass fünf Länder nun ausscheren, stellt einen finanzpolitischen Tabubruch dar. Zwar ist der Bund und das Bundesfinanzministerium für die entsprechenden Steuergesetze und die technischen Vorschriften zuständig – die praktische Umsetzung liegt aber in der Hand der Länder-Finanzbehörden. Wenn die Finanzämter Verstöße gegen die Kassensicherungsverordnung feststellen, können sie nicht nur Geldbußen verhängen, sondern im Extremfall sogar die komplette Buchführung über den Haufen werfen und den Umsatz eines Betriebes anhand anderer Faktoren schätzen. Für die Betroffenen ist das in der Regel ein teures Unterfangen.

Die Länder wollen den ursprünglichen Stichtag aber nicht völlig aufgeben. So müssten die Gewerbetreibenden laut hessischer Verordnung bis 30. September die entsprechenden technischen Gerätschaften nachweislich und verbindlich bestellt haben oder die Einführung einer Cloud-Lösung vorbereiten, die bis zum Stichtag jedoch nicht verfügbar ist.

Tatsächlich verläuft die Zertifizierung der notwendigen Einrichtungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik deutlich langsamer als vorgesehen. So mussten die technischen Richtlinien im vergangenen Jahr komplett überarbeitet werden, weswegen die Kassenhersteller nur spät entsprechende Lösungen anbieten konnten. Auch die Anerkennung der nun von Herstellern vorgelegten Speicher-Lösungen benötigt mehr Zeit.

Zwar sind laut Süddeutscher Zeitung mittlerweile mit Swissbit, der Bundesdruckerei, Epson und Diebold-Nixdorf insgesamt vier Anbieter mit zertifizierten Lösungen am Markt, die in verschiedenste Kassentypen integriert werden können, wenn die Software entsprechend angepasst wurde. Doch im Alltag sehen Kunden bisher wenige Kassenbons mit den entsprechenden TSE-Signaturen. Auch die Anbieter von Cloud-Lösungen, bei denen die manipulationssichere Speicherung in Rechenzentren stattfinden soll, warten bis heute auf ihre Zertifizierungen. Immerhin haben erste Handelsketten begonnen, neues Thermopapier zu verwenden, das auf physische Prozesse setzt und im Gegensatz zum chemischen Thermopapier komplett unschädlich sein soll.

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